Öffentliche Versicherung Braunschweig (comprising Öffentliche Sachversicherung Braunschweig and Öffentliche Lebensversicherung Braunschweig)
Öffentliche Versicherung Braunschweig
Öffentliche Versicherung Braunschweig is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
In der Kfz-Haftpflichtversicherung leistet die Öffentliche begründete Schadenersatzansprüche direkt an den geschädigten Dritten und wehrt unberechtigte Ansprüche auf eigene Kosten ab; sie ist zudem bevollmächtigt, Ansprüche im Namen des Versicherungsnehmers zu erfüllen oder abzuwehren.
Geografischer Geltungsbereich
Regionales Geschäftsgebiet der Öffentlichen Versicherung Braunschweig (Region des ehemaligen Freistaats Braunschweig)
Der Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören; bei Aushändigung der Grünen Karte erstreckt er sich auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit nicht durchgestrichen.
Alleinstellungsmerkmale
- Pauschale Deckungssumme von 100 Mio. Euro mit bis zu 15 Mio. Euro je geschädigter Person, deutlich über der gesetzlichen Mindestdeckung, einheitlich in allen drei Tarifen.
- Umweltschadenrisiko bis zu 5 Mio. Euro beitragsfrei mitversichert.
- Der optionale Autoschutzbrief bietet europaweite Pannen- und Reisehilfe rund um die Uhr bei Panne, Unfall oder Krankheit.
- Mallorca-Police beitragsfrei in den Tarifen Komfort und Premium enthalten und schließt Haftungslücken bei im Ausland gemieteten Fahrzeugen.
- 270 Jahre alter Regionalversicherer mit starker lokaler Verwurzelung und eigenem Schaden-Schnell-Service.
Leistungsgrenzen
Personenschäden (je geschädigter Person)
15.000.000 €
Die Kfz-Haftpflichtversicherung der Öffentlichen leistet bis zu 15 Mio. Euro je geschädigter Person für Personenschäden als Teilbegrenzung innerhalb der pauschalen Gesamtdeckungssumme von 100 Mio. Euro. Diese Summe gilt gleich in den Tarifen Basis, Komfort und Premium.
Sach- und reine Vermögensschäden (Pauschaldeckung)
100.000.000 €
Die pauschale Gesamtdeckungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung beträgt 100 Mio. Euro und deckt kombinierte Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden aus dem Gebrauch des versicherten Fahrzeugs ab. Die AKB verweisen für die genaue Höhe auf den Versicherungsschein; die eigenen Produktseiten der Öffentlichen bestätigen 100 Mio. Euro pauschal in den Tarifen Basis, Komfort und Premium.
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Gedeckt
Sind gegen den Versicherungsnehmer geltend gemachte Schadenersatzansprüche unbegründet (auch der Höhe nach), wehrt die Öffentliche diese auf eigene Kosten ab; für diese Abwehrkostendeckung ist keine gesonderte Versicherungssumme ausgewiesen.
Grüne Karte / Internationale Versicherungskarte
Bedingt
Der Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt grundsätzlich in Europa und den außereuropäischen EU-Gebieten. Wurde dem Versicherungsnehmer die Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) ausgehändigt, erstreckt sich der Schutz auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit die Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind; der Umfang richtet sich nach dem im Besuchsland vorgeschriebenen Mindestumfang, mindestens jedoch nach dem eigenen Vertragsumfang.
Autoschutzbrief (Pannenhilfe)
Optional
Der Autoschutzbrief ist ein separat abschließbarer, rechtlich eigenständiger Vertrag, der Hilfe bei Panne, Unfall oder Krankheit auf einer Reise bietet, etwa die Organisation von Abschleppdienst, Rücktransport oder Hotelübernachtung, mit Absicherung europaweit rund um die Uhr. Konkrete Höchstbeträge werden öffentlich nicht genannt; sie ergeben sich aus dem Versicherungsschein.
Fahrerschutzversicherung
Optional
Die Fahrerschutzversicherung ist ein separat abschließbarer, rechtlich eigenständiger Vertrag, der Personenschäden des Fahrers bei selbst- oder mitverschuldeten Unfällen sowie bei Schädigung durch unbekannte Dritte abdeckt, einschließlich Heilbehandlung, Verdienstausfall oder Umbaukosten, und den Fahrer sowie Angehörige schützt. Eine öffentliche Versicherungssumme wird nicht genannt.
Insassenunfallversicherung
Optional
Die Insassenunfallversicherung wird als sinnvolle Ergänzung zur Kfz-Haftpflicht- und Kasko-Police angeboten und bietet Schutz vor den finanziellen Auswirkungen, wenn Insassen eines Fahrzeugs bei einem Unfall verletzt werden. Eine öffentliche Versicherungssumme wird nicht genannt; es handelt sich um einen separat abschließbaren Zusatzbaustein.
Wichtige Bedingungen
Räumlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören; im Besuchsland gilt der jeweils höhere Umfang aus gesetzlichem Mindestumfang oder eigenem Vertrag.
Regeln zur Grünen Karte
Wurde die Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) ausgehändigt, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit die Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind.
Fahrerbeschränkungen
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden, der mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten handelt und die für das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen erforderliche Fahrerlaubnis besitzt.
Frist zur Schadenmeldung
Der Versicherungsnehmer muss jeden Schadenfall, der zu einer Leistung führen kann, innerhalb einer Woche anzeigen; ermitteln Polizei, Staatsanwaltschaft oder eine andere Behörde im Zusammenhang mit dem Ereignis, ist dies unverzüglich mitzuteilen, ebenso die Entwendung des Fahrzeugs, die unverzüglich in Textform anzuzeigen ist.
Bonus-Malus-Regeln
Verträge werden anhand des Schadenverlaufs in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) eingestuft, mit jährlicher Neueinstufung zum 1. Januar: ein schadenfreies Jahr führt zur Besserstufung, ein schadenbelastetes Jahr zur Rückstufung gemäß den Tabellen des Versicherers.
Dokumente
Vertragsbestimmungen zur Kraftfahrtversicherung (AKB)
Versicherungsbedingungen
Policendetails
Grüne Karte Deckung für Nicht-EU-Länder
Ausweitung des Versicherungsschutzes in der Kfz-Haftpflichtversicherung auch auf die in der Grünen Karte genannten nichteuropäischen Länder
QuelleQuelle nicht mehr erreichbarMeldungsfrist für Versicherungsfälle
Der Versicherungsnehmer muss jeden Versicherungsfall unverzüglich dem Versicherer anzeigen
QuelleQuelle nicht mehr erreichbarMallorca-Deckung (Mietfahrzeuge im Ausland)
Versicherungsschutz bei vorübergehend gemieteten Kraftfahrzeugen in EU-Ländern
QuelleQuelle nicht mehr erreichbar