Sparkassen-Versicherung Sachsen (comprising Sparkassen-Versicherung Sachsen Allgemeine Versicherung AG and Sparkassen-Versicherung Sachsen Lebensversicherung AG, under S.V. Holding AG)
Sparkassen-Versicherung Sachsen
Sparkassen-Versicherung Sachsen is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Der Versicherer begleicht berechtigte Haftpflichtansprüche in Geld direkt gegenüber dem Geschädigten, anstatt den Versicherungsnehmer zu erstatten, und wehrt unberechtigte oder überhöhte Forderungen auf eigene Kosten ab.
Geografischer Geltungsbereich
Deutschlandweit (sächsischer Versicherer, Vertrieb über das Sparkassen-Netzwerk in ganz Deutschland)
Der Versicherungsschutz gilt in Deutschland und im Ausland; die eingeschlossene Mallorca-Deckung schützt Mietfahrzeuge im europäischen Ausland bis zur in Deutschland vereinbarten Versicherungssumme, auch wenn die dortigen Pflichtversicherungssummen niedriger sind.
Alleinstellungsmerkmale
- Pauschale Haftpflicht-Deckungssumme von 100 Mio. EUR je Schadenfall, weit über der gesetzlichen Mindestdeckung, mit Personenschäden bis 15 Mio. EUR je geschädigte Person.
- Integriertes Werkstatt-Management vermittelt automatisch eine zertifizierte Partnerwerkstatt, holt das Fahrzeug ab und bringt es reparierte und geputzt zurück.
- 24/7 Soforthilfe-Schadenhotline, die den Versicherten an jedem Tag im Jahr zur Verfügung steht.
- Versicherte erhalten 20 % Rabatt auf Fahrsicherheitstrainings im Fahrsicherheitszentrum Sachsenring.
- Eingeschlossene Mallorca-Deckung schützt bei Mietwagenunfällen im Ausland bis zur deutschen Versicherungssumme, auch wenn die dortigen Pflichtversicherungssummen niedriger sind.
Leistungsgrenzen
Personenschäden-Haftpflicht
15.000.000 €
Innerhalb der pauschalen Versicherungssumme von 100 Mio. EUR sind Personenschäden bis zu 15 Mio. EUR je geschädigte Person abgesichert.
Sach- und Vermögensschäden-Haftpflicht
100.000.000 €
Die Sparkassen-Autoversicherung Direkt bietet eine pauschale Versicherungssumme von 100 Mio. EUR je Schadenfall für Sach-, Vermögens- und Personenschäden gemeinsam.
Passiver Rechtsschutz / Abwehrdeckung
Gedeckt
Der Versicherer prüft die Haftungsfrage, wehrt unberechtigte oder überhöhte Forderungen ab und übernimmt die Vertretung vor Gericht inklusive Kostenübernahme, wenn die Haftungsfrage gerichtlich entschieden werden muss, im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.
Grüne Karte / Internationale Versicherungskarte
Gedeckt
Die Grüne Versicherungskarte (Internationale Versicherungskarte, IVK) wird als schriftlicher Nachweis des Versicherungsschutzes bereitgestellt; obwohl sie innerhalb der EU nicht mehr vorgeschrieben ist, ist sie in manchen Ländern wie Italien für die Schadenabwicklung weiterhin nützlich.
Pannenhilfe / Schutzbrief
Keine Grenze angegeben
Für das feste Paket der Sparkassen-Autoversicherung Direkt in den verfügbaren Quellen nicht bestätigt; ein Autoschutzbrief existiert als optionaler Zusatzbaustein für das individuell beratene Produkt.
Fahrer-Unfallschutz
Ausgeschlossen
Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schadenersatzansprüche der Mitfahrer, jedoch ausdrücklich nicht die Ansprüche des Fahrers selbst; hierfür wird eine separate Fahrerschutzversicherung empfohlen.
Insassen-Unfallschutz (Festsumme)
Ausgeschlossen
Es gibt keinen separaten Insassen-Unfallschutz mit Festsumme innerhalb der Kfz-Haftpflicht; Personenschadenansprüche von Mitfahrern gegen den Fahrer werden über die Personenschäden-Haftpflicht abgewickelt.
Wichtige Bedingungen
Räumlicher Geltungsbereich
Der Vertrag gilt in Deutschland; die eingeschlossene Mallorca-Deckung erweitert den Schutz auf Mietfahrzeuge in europäischen Ländern bis zur deutschen Versicherungssumme, auch wenn die Mindestdeckung im besuchten Land niedriger ist.
Regeln zur Grünen Karte
Die Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte) dient als Nachweis des Versicherungsschutzes im Ausland; sie kann online oder beim Versicherer angefordert werden und ist in bestimmten Ländern weiterhin nützlich, auch wenn sie innerhalb der EU nicht mehr vorgeschrieben ist.
Fahrerbeschränkungen
Es dürfen nur Fahrer das versicherte Fahrzeug nutzen, die entsprechend ihres Alters die erforderliche Fahrerlaubnis besitzen können; eigene Personenschäden des Fahrers sind über die Kfz-Haftpflicht nicht gedeckt und erfordern eine separate Fahrerschutzversicherung.
Frist zur Schadenmeldung
Versicherungsnehmer müssen einen Schadenfall dem Versicherer unverzüglich melden, wie es die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) und das deutsche Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vorsehen.
Bonus-Malus-Regeln
Der Beitrag hängt von der Anzahl der nachgewiesenen schadenfreien Versicherungsjahre (Schadenfreiheitsrabatt) ab; im EWR-Ausland ausgestellte Schadenverlaufsbescheinigungen werden wie inländische anerkannt, sofern sie dem von der EU-Kommission vorgesehenen Muster entsprechen, und ein optionaler Rabattretter schützt die Schadenfreiheitsklasse nach dem ersten Schaden im Jahr.
Wo kaufen
Dokumente
Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015), Ausgabe Mai 2024
Versicherungsbedingungen
Vertragsgrundlagen zur Kfz-Versicherung (630Jv), Ausgabe Januar 2025
Versicherungsbedingungen
Vertragsgrundlagen zur Kfz-Versicherung (630Jv), Ausgabe Mai 2025
Versicherungsbedingungen
Vertragsgrundlagen zur Kfz-Versicherung (630Jv), Ausgabe September 2025
Versicherungsbedingungen
Policendetails
Haftpflichtdeckungssummen
Gesetzliche Mindesthaftungssummen für die Deckung von Personen- und Sachschäden Dritter in der Kfz-Haftpflichtversicherung
QuelleQuelle nicht mehr erreichbarGeografischer Deckungsumfang
Versicherungsschutz in den Ländern der Europäischen Union und weiteren außereuropäischen Gebieten
QuelleQuelle nicht mehr erreichbarGesetzliche Haftung für Drittschäden
Deckt die gesetzliche Haftung für Personen- und Sachschäden ab, die durch den Betrieb des Fahrzeugs Dritten zugefügt werden
QuelleSchadenfallabwicklung
Der Versicherer regelt Schadensersatzforderungen direkt mit Geschädigten ab, anstatt den Versicherungsnehmer zu erstatten
QuelleQuelle nicht mehr erreichbarFahrzeugnutzung und Änderungsmitteilungspflichten
Versicherungsnehmer muss Änderungen der Fahrzeugnutzung, Leistungssteigerungen oder Fahrwerkänderungen dem Versicherer mitteilen
QuelleQuelle nicht mehr erreichbarStandardausschlüsse von der Deckung
Vorsätzliche Schäden, Teilnahme an genehmigten Rennen und Ladungsschäden sind von der Standarddeckung ausgeschlossen
QuelleQuelle nicht mehr erreichbarQuellen
- https://www.sv-sachsen.de/content/versicherungen/mobilitaets-schutz/autoversicherung/
- https://www.sv-sachsen.de/regionen/sparkassen-autoversicherung-direkt/sachsen/Quelle nicht mehr erreichbar
- https://www.sv-sachsen.de/regionen/sparkassen-autoversicherung-direkt/wurzen-leipzig-sachsen/Quelle nicht mehr erreichbar
- https://www.sv-sachsen.de/versicherungen/auto-und-roller/kfz-versicherung.html