Aus Quelldokumenten geprüft

Sparkassen-Versicherung Sachsen (comprising Sparkassen-Versicherung Sachsen Allgemeine Versicherung AG and Sparkassen-Versicherung Sachsen Lebensversicherung AG, under S.V. Holding AG)

Sparkassen-Versicherung Sachsen

Sparkassen-Versicherung Sachsen is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 28.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2025-09Risikoträger: Sparkassen-Versicherung Sachsen Allgemeine Versicherung AG (SAS)
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

Der Versicherer begleicht berechtigte Haftpflichtansprüche in Geld direkt gegenüber dem Geschädigten, anstatt den Versicherungsnehmer zu erstatten, und wehrt unberechtigte oder überhöhte Forderungen auf eigene Kosten ab.

Geografischer Geltungsbereich

Deutschlandweit (sächsischer Versicherer, Vertrieb über das Sparkassen-Netzwerk in ganz Deutschland)

Der Versicherungsschutz gilt in Deutschland und im Ausland; die eingeschlossene Mallorca-Deckung schützt Mietfahrzeuge im europäischen Ausland bis zur in Deutschland vereinbarten Versicherungssumme, auch wenn die dortigen Pflichtversicherungssummen niedriger sind.

Alleinstellungsmerkmale

  • Pauschale Haftpflicht-Deckungssumme von 100 Mio. EUR je Schadenfall, weit über der gesetzlichen Mindestdeckung, mit Personenschäden bis 15 Mio. EUR je geschädigte Person.
  • Integriertes Werkstatt-Management vermittelt automatisch eine zertifizierte Partnerwerkstatt, holt das Fahrzeug ab und bringt es reparierte und geputzt zurück.
  • 24/7 Soforthilfe-Schadenhotline, die den Versicherten an jedem Tag im Jahr zur Verfügung steht.
  • Versicherte erhalten 20 % Rabatt auf Fahrsicherheitstrainings im Fahrsicherheitszentrum Sachsenring.
  • Eingeschlossene Mallorca-Deckung schützt bei Mietwagenunfällen im Ausland bis zur deutschen Versicherungssumme, auch wenn die dortigen Pflichtversicherungssummen niedriger sind.

Leistungsgrenzen

Personenschäden-Haftpflicht

15.000.000 €

Innerhalb der pauschalen Versicherungssumme von 100 Mio. EUR sind Personenschäden bis zu 15 Mio. EUR je geschädigte Person abgesichert.

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Sach- und Vermögensschäden-Haftpflicht

100.000.000 €

Die Sparkassen-Autoversicherung Direkt bietet eine pauschale Versicherungssumme von 100 Mio. EUR je Schadenfall für Sach-, Vermögens- und Personenschäden gemeinsam.

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Passiver Rechtsschutz / Abwehrdeckung

Gedeckt

Der Versicherer prüft die Haftungsfrage, wehrt unberechtigte oder überhöhte Forderungen ab und übernimmt die Vertretung vor Gericht inklusive Kostenübernahme, wenn die Haftungsfrage gerichtlich entschieden werden muss, im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.

Quelle

Grüne Karte / Internationale Versicherungskarte

Gedeckt

Die Grüne Versicherungskarte (Internationale Versicherungskarte, IVK) wird als schriftlicher Nachweis des Versicherungsschutzes bereitgestellt; obwohl sie innerhalb der EU nicht mehr vorgeschrieben ist, ist sie in manchen Ländern wie Italien für die Schadenabwicklung weiterhin nützlich.

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Pannenhilfe / Schutzbrief

Keine Grenze angegeben

Für das feste Paket der Sparkassen-Autoversicherung Direkt in den verfügbaren Quellen nicht bestätigt; ein Autoschutzbrief existiert als optionaler Zusatzbaustein für das individuell beratene Produkt.

Quelle

Fahrer-Unfallschutz

Ausgeschlossen

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schadenersatzansprüche der Mitfahrer, jedoch ausdrücklich nicht die Ansprüche des Fahrers selbst; hierfür wird eine separate Fahrerschutzversicherung empfohlen.

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Insassen-Unfallschutz (Festsumme)

Ausgeschlossen

Es gibt keinen separaten Insassen-Unfallschutz mit Festsumme innerhalb der Kfz-Haftpflicht; Personenschadenansprüche von Mitfahrern gegen den Fahrer werden über die Personenschäden-Haftpflicht abgewickelt.

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Wichtige Bedingungen

Räumlicher Geltungsbereich

Der Vertrag gilt in Deutschland; die eingeschlossene Mallorca-Deckung erweitert den Schutz auf Mietfahrzeuge in europäischen Ländern bis zur deutschen Versicherungssumme, auch wenn die Mindestdeckung im besuchten Land niedriger ist.

Regeln zur Grünen Karte

Die Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte) dient als Nachweis des Versicherungsschutzes im Ausland; sie kann online oder beim Versicherer angefordert werden und ist in bestimmten Ländern weiterhin nützlich, auch wenn sie innerhalb der EU nicht mehr vorgeschrieben ist.

Fahrerbeschränkungen

Es dürfen nur Fahrer das versicherte Fahrzeug nutzen, die entsprechend ihres Alters die erforderliche Fahrerlaubnis besitzen können; eigene Personenschäden des Fahrers sind über die Kfz-Haftpflicht nicht gedeckt und erfordern eine separate Fahrerschutzversicherung.

Frist zur Schadenmeldung

Versicherungsnehmer müssen einen Schadenfall dem Versicherer unverzüglich melden, wie es die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) und das deutsche Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vorsehen.

Bonus-Malus-Regeln

Der Beitrag hängt von der Anzahl der nachgewiesenen schadenfreien Versicherungsjahre (Schadenfreiheitsrabatt) ab; im EWR-Ausland ausgestellte Schadenverlaufsbescheinigungen werden wie inländische anerkannt, sofern sie dem von der EU-Kommission vorgesehenen Muster entsprechen, und ein optionaler Rabattretter schützt die Schadenfreiheitsklasse nach dem ersten Schaden im Jahr.

Wo kaufen

Dokumente

Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015), Ausgabe Mai 2024

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Vertragsgrundlagen zur Kfz-Versicherung (630Jv), Ausgabe Januar 2025

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Vertragsgrundlagen zur Kfz-Versicherung (630Jv), Ausgabe Mai 2025

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Vertragsgrundlagen zur Kfz-Versicherung (630Jv), Ausgabe September 2025

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Policendetails

Haftpflichtdeckungssummen

Gesetzliche Mindesthaftungssummen für die Deckung von Personen- und Sachschäden Dritter in der Kfz-Haftpflichtversicherung

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Geografischer Deckungsumfang

Versicherungsschutz in den Ländern der Europäischen Union und weiteren außereuropäischen Gebieten

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Gesetzliche Haftung für Drittschäden

Deckt die gesetzliche Haftung für Personen- und Sachschäden ab, die durch den Betrieb des Fahrzeugs Dritten zugefügt werden

Quelle

Schadenfallabwicklung

Der Versicherer regelt Schadensersatzforderungen direkt mit Geschädigten ab, anstatt den Versicherungsnehmer zu erstatten

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Fahrzeugnutzung und Änderungsmitteilungspflichten

Versicherungsnehmer muss Änderungen der Fahrzeugnutzung, Leistungssteigerungen oder Fahrwerkänderungen dem Versicherer mitteilen

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Standardausschlüsse von der Deckung

Vorsätzliche Schäden, Teilnahme an genehmigten Rennen und Ladungsschäden sind von der Standarddeckung ausgeschlossen

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Quellen