VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G. (VHV Group)
VHV
VHV is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Die VHV reguliert begründete Ansprüche Dritter direkt in Geld und wehrt unbegründete Ansprüche auf eigene Kosten ab (Regulierungsvollmacht nach A.1.1.2-A.1.1.4); bei Reparaturen über den Schadenservice PLUS rechnet die VHV direkt mit DEKRA-geprüften Partnerwerkstätten ab.
Geografischer Geltungsbereich
Europa und die zur EU gehörenden Gebiete; erweiterbar auf in der Grünen Karte gelistete außereuropäische Länder
Der Versicherungsschutz gilt innerhalb der geografischen Grenzen Europas und der zur EU gehörenden Gebiete; bei Aushändigung der Grünen Karte erstreckt sich der Schutz auch auf die dort genannten außereuropäischen Länder, soweit nicht durchgestrichen.
Startpreis
5 €
Richtwert — Preisannahmen nicht angegeben
Alleinstellungsmerkmale
- Umweltschadensversicherung bis 5 Mio. EUR je Versicherungsfall / 10 Mio. EUR je Versicherungsjahr ist automatisch enthalten und geht über viele gesetzliche Mindeststandards hinaus.
- Der kostenlose VHV Schadenservice PLUS bietet 6 Jahre Reparaturgarantie, ein kostenloses Ersatzfahrzeug und Hol-/Bringservice in DEKRA-geprüften Partnerwerkstätten.
- 24-Stunden-Soforthilfe-Hotline ermöglicht eine sofortige und unkomplizierte Schadenabwicklung direkt vom Unfallort.
- Die Telematik-Option (KLASSIK-GARANT 2.0) bietet bis zu 30% Nachlass auf Haftpflicht- und Kaskobeiträge sowie einen 10%igen Sofortbonus im ersten Jahr.
- Die Leistungs-Update-Garantie überträgt künftige Verbesserungen der Versicherungsbedingungen automatisch und kostenfrei auf bestehende Verträge.
Leistungsgrenzen
Personenschäden – Haftpflicht
50.000.000 € – 100.000.000 €
Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung stellt den Versicherungsnehmer von Ansprüchen Dritter wegen Personenschäden frei; wählbar ist eine Pauschalsumme von 50 Mio. EUR je Schadenereignis (max. 12 Mio. EUR je geschädigte Person) oder 100 Mio. EUR je Schadenereignis (max. 15 Mio. EUR je geschädigte Person); die Summe deckt zugleich Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden.
Sachschäden – Haftpflicht
50.000.000 € – 100.000.000 €
Sachschäden Dritter sind innerhalb derselben kombinierten Pauschalsumme wie Personen- und Vermögensschäden mitversichert: 50 Mio. EUR oder 100 Mio. EUR je Schadenereignis, wählbar bei Vertragsabschluss; ein separates Sublimit ausschließlich für Sachschäden ist in der Quelle nicht ausgewiesen.
Rechtsverteidigung / Schadenabwehr
Gedeckt
Im Rahmen der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung reguliert die VHV begründete Ansprüche Dritter in Geld und wehrt unbegründete Ansprüche auf eigene Kosten ab, einschließlich der Führung damit verbundener Rechts- oder Verwaltungsverfahren im Namen des Versicherungsnehmers; zusätzlich kann optional ein separater Verkehrs-Rechtsschutz der Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG abgeschlossen werden, für den keine konkrete Versicherungssumme vereinbart und die Deckung als unbegrenzt angegeben ist.
Grüne Karte / Internationale Versicherungskarte
Gedeckt
Händigt die VHV die Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) aus, erstreckt sich der Haftpflichtschutz automatisch auf die darin genannten außereuropäischen Länder, sofern die Länderbezeichnung nicht durchgestrichen ist; innerhalb Europas und der EU-Gebiete richtet sich der Schutz nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestumfang des besuchten Landes oder dem eigenen Vertragsumfang, je nachdem, welcher höher ist.
Schutzbrief (Pannenhilfe)
Optional
Optionaler Zusatzbaustein, nicht standardmäßig enthalten, mit Pannen- und Unfallhilfe: Wiederherstellung der Fahrbereitschaft vor Ort (bis 250 EUR), Abschleppen zur nächsten Werkstatt (bis 300 EUR), Bergung, Weiter-/Rückfahrt- und Übernachtungskosten ab 50 km Entfernung vom Wohnsitz, Mietwagen sowie erweiterte Auslandshilfe (z. B. Mietwagenkosten bis 500-700 EUR je Bedingungsstand).
Fahrerschutz
Optional
Optionaler Zusatzbaustein, der den Personenschaden des berechtigten Fahrers bei einem selbst- oder teilverschuldeten Unfall während des Lenkens abdeckt (z. B. Verdienstausfall, Hinterbliebenenrente, Schmerzensgeld, behindertengerechte Umbaumaßnahmen); die Leistung wird so berechnet, als hafte ein Dritter, begrenzt auf die im Vertrag vereinbarte Deckungssumme für Personenschäden der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Insassenunfallversicherung
Keine Grenze angegeben
Im Rahmen der KLASSIK-GARANT-Produktunterlagen ist keine eigenständige Insassenunfallversicherung vorgesehen; Insassen sind lediglich über die Erweiterung der Kfz-Haftpflichtversicherung für Personenschäden mitversichert, sofern für sie kein anderer Haftpflichtversicherungsschutz besteht.
Wichtige Bedingungen
Räumlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie der außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören; maßgeblich ist der gesetzlich vorgeschriebene Mindestumfang des Besuchslandes oder der vertragliche Umfang, wenn dieser höher ist.
Regeln zur Grünen Karte
Hat die VHV eine Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) ausgehändigt, erstreckt sich der Haftpflichtschutz auf die darin genannten außereuropäischen Länder, soweit die Länderbezeichnung nicht durchgestrichen ist.
Fahrerbeschränkungen
Das Fahrzeug darf nur von einem Fahrer mit der erforderlichen Fahrerlaubnis geführt werden; das Führen unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, die die sichere Führung beeinträchtigen, ist untersagt und kann zu einer Kürzung oder zum Ausschluss der Leistung führen (in der Kfz-Haftpflicht begrenzt auf 5.000 EUR je Person).
Frist zur Schadenmeldung
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen.
Bonus-Malus-Regeln
Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung folgen einem Schadenfreiheitsrabatt-System mit Klassen bis SF 50, das jährlich zur Hauptfälligkeit anhand des Schadenverlaufs des Vorjahres neu eingestuft wird; die Rückstufungen je Schaden sind in Anhang 1 der AKB festgelegt.
Dokumente
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB 2015), Stand 06/2021
Versicherungsbedingungen
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB 2015), Stand 04/2022
Versicherungsbedingungen
Verbraucherinformation inkl. Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung, Ausgabe 10/2023
Versicherungsbedingungen
Produktübersicht / Leistungsvergleichstabelle – AUTO KLASSIK-GARANT 2.0
Leistungsübersicht
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Kfz-Versicherung
IPID
Verbraucherinformation – internationaler Geltungsbereich
Sonstiges Dokument
Verbraucherinformation – technikneutrale Versicherung für automatisierte Fahrzeuge
Sonstiges Dokument
Policendetails
Umweltschadensversicherung
Versicherungsschutz für Umweltschäden verursacht durch den Fahrzeugeinsatz, mit Grenzen pro Versicherungsfall und Versicherungsjahr
QuelleInternationaler Geltungsbereich
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erstreckt sich auf bestimmte geografische Grenzen in Europa und bezeichnete außereuropäische Länder
QuelleMallorca-Police für Haftpflichtschutz bei Mietwagen
Optionaler Versicherungsschutz für Haftpflichtrisiken bei der Nutzung von Mietwagen im Ausland, der den Haftpflichtschutz auf Mietfahrzeuge ausdehnt
QuelleMitversicherung von Anhängern und abgeschleppten Fahrzeugen
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erstreckt sich automatisch auf angehängte Anhänger, Auflieger und abgeschleppte Fahrzeuge unter bestimmten Bedingungen
QuelleSchadensregulierung und Abwehrverfahren
Versicherer reguliert begründete Ansprüche in Geld, wehrt unbegründete Ansprüche auf eigene Kosten ab und übernimmt Rechtsverteidigung im Namen des Versicherungsnehmers
QuelleTechnikneutrale Versicherung für automatisierte Fahrzeuge
Kfz-Haftpflichtversicherung gilt unter denselben Bedingungen, unabhängig davon, ob der Fahrer manuell oder das Fahrzeug automatisiert/autonom fährt
Quelle