Aus Quelldokumenten geprüft

Versicherer im Raum der Kirchen (VRK) - group comprising VRK Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit im Raum der Kirchen, VRK Sachversicherung AG, VRK Krankenversicherung AG and VRK Lebensversicherung AG

VRK

VRK is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 28.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2026-01-01Risikoträger: Versicherer im Raum der Kirchen Sachversicherung AG
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

Sind Schadenersatzansprüche Dritter gegen den Versicherungsnehmer begründet, zahlt der VRK bis zur vereinbarten Versicherungssumme direkt an dessen Stelle; unbegründete oder überhöhte Ansprüche wehrt der VRK auf eigene Kosten ab.

Geografischer Geltungsbereich

Deutschland (bundesweit)

Der Versicherungsschutz gilt in den geografischen Grenzen Europas und in den außereuropäischen Gebieten der EU; mit einer Internationalen Versicherungskarte (Grüne Karte) gilt der Schutz auch in den dort genannten nichteuropäischen Ländern, soweit nicht durchgestrichen.

Alleinstellungsmerkmale

  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung des VRK bietet eine Gesamtdeckungssumme von bis zu 100 Mio. €, darunter bis zu 15 Mio. € pro geschädigter Person – deutlich über den gesetzlichen Mindestsummen in Deutschland.
  • Die Mallorca-Police, die den Haftpflichtschutz auf im Ausland gemietete Autos erweitert, ist im Classic-Tarif beitragsfrei enthalten – eine Leistung, die viele Wettbewerber extra berechnen.
  • Für jeden neuen Kfz-Vertrag finanziert der VRK die Renaturierung von 1 m² Moor in Deutschland durch eine Spende von 1,67 € an Naturefund – Ausdruck seiner ethisch-nachhaltigen Anlagepolitik.
  • Schutzbrief-Kunden profitieren von einer Pannenhilfe-Hotline, die rund um die Uhr an jedem Tag des Jahres erreichbar ist.

Leistungsgrenzen

Personenschäden-Haftpflicht

15.000.000 €

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des VRK deckt Personenschäden bis zu 15 Mio. € pro geschädigter Person, innerhalb einer Gesamtversicherungssumme von bis zu 100 Mio. € für Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden, wie im Versicherungsschein vereinbart. Die gleichen vereinbarten Versicherungssummen gelten sowohl im Basis- als auch im Classic-Tarif.

Quelle

Sach- und Vermögensschäden-Haftpflicht

100.000.000 €

Sach- und reine Vermögensschäden Dritter sind bis zur im Versicherungsschein vereinbarten Gesamtversicherungssumme von bis zu 100 Mio. € abgedeckt, wie auf der VRK-Produktseite und in den AKB unter A.1.3 beschrieben. Die gleichen vereinbarten Versicherungssummen gelten sowohl im Basis- als auch im Classic-Tarif.

Quelle

Abwehr unberechtigter Ansprüche

Gedeckt

Sind gegen den Versicherungsnehmer geltend gemachte Schadenersatzansprüche unbegründet oder zu hoch, wehrt der VRK diese im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung auf eigene Kosten ab (AKB A.1.1).

Quelle

Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)

Gedeckt

Die Internationale Versicherungskarte dient, sofern ausgehändigt, nur in der Kfz-Haftpflichtversicherung als Nachweis des Versicherungsschutzes. Im Ausland gilt mindestens der gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz des Besuchslandes oder der bessere VRK-Schutz, falls höher; sind auf der Karte weitere, nicht durchgestrichene nichteuropäische Länder genannt, gilt der Schutz auch dort (AKB A.1.4).

Quelle

Schutzbrief (Pannenhilfe)

Optional

Der Schutzbrief ist eine gesondert abzuschließende, beitragspflichtige Zusatzleistung (laut AKB ein rechtlich eigenständiger Vertrag) mit Pannen- und Unfallhilfe vor Ort, Abschleppen, Mietwagen-, Weiter- und Rückfahrt- sowie Übernachtungsservice u. a., jeweils mit eigenen Höchstbeträgen (z. B. bis 200 € für Pannenhilfe, bis 80 €/Tag für max. 7 Tage Mietwagen). Er ist nicht automatisch in der Kfz-Haftpflichtversicherung enthalten.

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Fahrerschutz (Fahrer-Unfallschutz)

Optional

Der Fahrerschutz ist ein separat abzuschließender Baustein (laut AKB ein eigenständiger Vertrag), der dem Fahrer den unfallbedingten Personenschaden so ersetzt, als wäre der VRK dafür haftpflichtversichert; dazu zählen Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Pflegeleistungen sowie bei stationärem Aufenthalt ein zusätzliches Krankenhaus-Tagegeld von 20 €/Tag für höchstens 4 Wochen (AKB A.4).

Quelle

Fahrerschutz für Insassen

Optional

Ist der Fahrerschutz (separater, beitragspflichtiger Baustein) vereinbart, schützt er neben dem Fahrer auch alle weiteren Insassen und den Halter des Fahrzeugs vor unfallbedingten Personenschäden, einschließlich des Krankenhaus-Tagegelds von 20 €/Tag für höchstens 4 Wochen (AKB A.4.2, A.4.1.2).

Quelle

Wichtige Bedingungen

Räumlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt in den geografischen Grenzen Europas und in den außereuropäischen Gebieten der EU; wurde eine Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) ausgehändigt, gilt der Schutz auch in den dort genannten nichteuropäischen Ländern, soweit die Länder nicht durchgestrichen sind.

Regeln zur Grünen Karte

Die Internationale Versicherungskarte dient nur in der Kfz-Haftpflichtversicherung als Nachweis des Versicherungsschutzes; im Ausland gilt mindestens der gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz des Besuchslandes oder der bessere VRK-Schutz, falls dieser höher ist.

Fahrerbeschränkungen

Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer mit der vorgeschriebenen Fahrerlaubnis genutzt werden; Versicherungsnehmer, Halter oder Eigentümer dürfen nicht wissentlich zulassen, dass das Fahrzeug von einem unberechtigten Fahrer, einem Fahrer ohne die vorgeschriebene Fahrerlaubnis oder einem durch Alkohol oder andere berauschende Mittel fahruntüchtigen Fahrer gebraucht wird.

Frist zur Schadenmeldung

Ein Schadenfall muss innerhalb einer Woche angezeigt werden (mündliche oder telefonische Information genügt); die Entwendung des Fahrzeugs oder mitversicherter Sachen muss in Textform (z. B. Brief oder E-Mail) angezeigt werden.

Bonus-Malus-Regeln

Die Beiträge in der Kfz-Haftpflicht (und Vollkasko) können sich nach der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) richten, die sich aus Vertragsdauer und schadenfreien Jahren ergibt. Die Einstufung erfolgt einmal im Versicherungsjahr neu: nach einem schadenfreien Jahr eine Klasse besser, nach einem schadenbelasteten Jahr laut SF-Tabelle zurückgestuft; ein optionaler Rabattschutz kann verhindern, dass ein Schaden pro Kalenderjahr zur Rückstufung führt.

Wo kaufen

Dokumente

Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) mit Kundeninformation

Versicherungsbedingungen

Öffnen

Policendetails

Mallorca-Police

Erweiterte Haftpflichtdeckung für gemiete Fahrzeuge in europäischen Ländern

Quelle

Schutzbrief

Optionale Pannenhilfe und Notfallservice-Deckung

Quelle

Cyberangriff und autonome Fahrzeugdeckung

Deckung für Schäden durch Cyberangriffe, Sensorfehler oder Fehlfunktionen des autonomen Fahrzeugsystems

Quelle

Umweltschadendeckung

In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kfz-Umweltschadenversicherung automatisch mitversichert; sie deckt die gesetzliche Haftung des Versicherungsnehmers für Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz, verursacht durch Unfall, Panne oder plötzliche Betriebsstörung, bis 5 Mio. € je Schadenfall und 10 Mio. € insgesamt je Versicherungsjahr (AKB A.1.7, A.6.4).

Quelle

Deckungssumme für Personenschäden pro Person

Maximum von 15 Millionen Euro pro verletzter Person in einem einzelnen Schadenereignis

Quelle

Pflicht zur Schadensminderung

Versicherte muss angemessene Schritte zur Schadenminderung ergreifen und bei der Schadensuntersuchung kooperieren

Quelle

Schadenfreiheitsrabatt-System

Prämiensenkung für Versicherungsjahre ohne Schaden; Prämienerhöhung nach Schadeneintritt

Quelle

Quellen