Versicherer im Raum der Kirchen (VRK) - group comprising VRK Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit im Raum der Kirchen, VRK Sachversicherung AG, VRK Krankenversicherung AG and VRK Lebensversicherung AG
VRK
VRK is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Sind Schadenersatzansprüche Dritter gegen den Versicherungsnehmer begründet, zahlt der VRK bis zur vereinbarten Versicherungssumme direkt an dessen Stelle; unbegründete oder überhöhte Ansprüche wehrt der VRK auf eigene Kosten ab.
Geografischer Geltungsbereich
Deutschland (bundesweit)
Der Versicherungsschutz gilt in den geografischen Grenzen Europas und in den außereuropäischen Gebieten der EU; mit einer Internationalen Versicherungskarte (Grüne Karte) gilt der Schutz auch in den dort genannten nichteuropäischen Ländern, soweit nicht durchgestrichen.
Alleinstellungsmerkmale
- Die Kfz-Haftpflichtversicherung des VRK bietet eine Gesamtdeckungssumme von bis zu 100 Mio. €, darunter bis zu 15 Mio. € pro geschädigter Person – deutlich über den gesetzlichen Mindestsummen in Deutschland.
- Die Mallorca-Police, die den Haftpflichtschutz auf im Ausland gemietete Autos erweitert, ist im Classic-Tarif beitragsfrei enthalten – eine Leistung, die viele Wettbewerber extra berechnen.
- Für jeden neuen Kfz-Vertrag finanziert der VRK die Renaturierung von 1 m² Moor in Deutschland durch eine Spende von 1,67 € an Naturefund – Ausdruck seiner ethisch-nachhaltigen Anlagepolitik.
- Schutzbrief-Kunden profitieren von einer Pannenhilfe-Hotline, die rund um die Uhr an jedem Tag des Jahres erreichbar ist.
Leistungsgrenzen
Personenschäden-Haftpflicht
15.000.000 €
Die Kfz-Haftpflichtversicherung des VRK deckt Personenschäden bis zu 15 Mio. € pro geschädigter Person, innerhalb einer Gesamtversicherungssumme von bis zu 100 Mio. € für Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden, wie im Versicherungsschein vereinbart. Die gleichen vereinbarten Versicherungssummen gelten sowohl im Basis- als auch im Classic-Tarif.
Sach- und Vermögensschäden-Haftpflicht
100.000.000 €
Sach- und reine Vermögensschäden Dritter sind bis zur im Versicherungsschein vereinbarten Gesamtversicherungssumme von bis zu 100 Mio. € abgedeckt, wie auf der VRK-Produktseite und in den AKB unter A.1.3 beschrieben. Die gleichen vereinbarten Versicherungssummen gelten sowohl im Basis- als auch im Classic-Tarif.
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Gedeckt
Sind gegen den Versicherungsnehmer geltend gemachte Schadenersatzansprüche unbegründet oder zu hoch, wehrt der VRK diese im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung auf eigene Kosten ab (AKB A.1.1).
Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)
Gedeckt
Die Internationale Versicherungskarte dient, sofern ausgehändigt, nur in der Kfz-Haftpflichtversicherung als Nachweis des Versicherungsschutzes. Im Ausland gilt mindestens der gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz des Besuchslandes oder der bessere VRK-Schutz, falls höher; sind auf der Karte weitere, nicht durchgestrichene nichteuropäische Länder genannt, gilt der Schutz auch dort (AKB A.1.4).
Schutzbrief (Pannenhilfe)
Optional
Der Schutzbrief ist eine gesondert abzuschließende, beitragspflichtige Zusatzleistung (laut AKB ein rechtlich eigenständiger Vertrag) mit Pannen- und Unfallhilfe vor Ort, Abschleppen, Mietwagen-, Weiter- und Rückfahrt- sowie Übernachtungsservice u. a., jeweils mit eigenen Höchstbeträgen (z. B. bis 200 € für Pannenhilfe, bis 80 €/Tag für max. 7 Tage Mietwagen). Er ist nicht automatisch in der Kfz-Haftpflichtversicherung enthalten.
Fahrerschutz (Fahrer-Unfallschutz)
Optional
Der Fahrerschutz ist ein separat abzuschließender Baustein (laut AKB ein eigenständiger Vertrag), der dem Fahrer den unfallbedingten Personenschaden so ersetzt, als wäre der VRK dafür haftpflichtversichert; dazu zählen Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Pflegeleistungen sowie bei stationärem Aufenthalt ein zusätzliches Krankenhaus-Tagegeld von 20 €/Tag für höchstens 4 Wochen (AKB A.4).
Fahrerschutz für Insassen
Optional
Ist der Fahrerschutz (separater, beitragspflichtiger Baustein) vereinbart, schützt er neben dem Fahrer auch alle weiteren Insassen und den Halter des Fahrzeugs vor unfallbedingten Personenschäden, einschließlich des Krankenhaus-Tagegelds von 20 €/Tag für höchstens 4 Wochen (AKB A.4.2, A.4.1.2).
Wichtige Bedingungen
Räumlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt in den geografischen Grenzen Europas und in den außereuropäischen Gebieten der EU; wurde eine Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) ausgehändigt, gilt der Schutz auch in den dort genannten nichteuropäischen Ländern, soweit die Länder nicht durchgestrichen sind.
Regeln zur Grünen Karte
Die Internationale Versicherungskarte dient nur in der Kfz-Haftpflichtversicherung als Nachweis des Versicherungsschutzes; im Ausland gilt mindestens der gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz des Besuchslandes oder der bessere VRK-Schutz, falls dieser höher ist.
Fahrerbeschränkungen
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer mit der vorgeschriebenen Fahrerlaubnis genutzt werden; Versicherungsnehmer, Halter oder Eigentümer dürfen nicht wissentlich zulassen, dass das Fahrzeug von einem unberechtigten Fahrer, einem Fahrer ohne die vorgeschriebene Fahrerlaubnis oder einem durch Alkohol oder andere berauschende Mittel fahruntüchtigen Fahrer gebraucht wird.
Frist zur Schadenmeldung
Ein Schadenfall muss innerhalb einer Woche angezeigt werden (mündliche oder telefonische Information genügt); die Entwendung des Fahrzeugs oder mitversicherter Sachen muss in Textform (z. B. Brief oder E-Mail) angezeigt werden.
Bonus-Malus-Regeln
Die Beiträge in der Kfz-Haftpflicht (und Vollkasko) können sich nach der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) richten, die sich aus Vertragsdauer und schadenfreien Jahren ergibt. Die Einstufung erfolgt einmal im Versicherungsjahr neu: nach einem schadenfreien Jahr eine Klasse besser, nach einem schadenbelasteten Jahr laut SF-Tabelle zurückgestuft; ein optionaler Rabattschutz kann verhindern, dass ein Schaden pro Kalenderjahr zur Rückstufung führt.
Dokumente
Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) mit Kundeninformation
Versicherungsbedingungen
Policendetails
Cyberangriff und autonome Fahrzeugdeckung
Deckung für Schäden durch Cyberangriffe, Sensorfehler oder Fehlfunktionen des autonomen Fahrzeugsystems
QuelleUmweltschadendeckung
In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kfz-Umweltschadenversicherung automatisch mitversichert; sie deckt die gesetzliche Haftung des Versicherungsnehmers für Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz, verursacht durch Unfall, Panne oder plötzliche Betriebsstörung, bis 5 Mio. € je Schadenfall und 10 Mio. € insgesamt je Versicherungsjahr (AKB A.1.7, A.6.4).
QuelleDeckungssumme für Personenschäden pro Person
Maximum von 15 Millionen Euro pro verletzter Person in einem einzelnen Schadenereignis
QuellePflicht zur Schadensminderung
Versicherte muss angemessene Schritte zur Schadenminderung ergreifen und bei der Schadensuntersuchung kooperieren
QuelleSchadenfreiheitsrabatt-System
Prämiensenkung für Versicherungsjahre ohne Schaden; Prämienerhöhung nach Schadeneintritt
Quelle