Aus Quelldokumenten geprüft

Zürich Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Deutschland) / Zurich Insurance Europe AG

Zurich

Zurich is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Germany market with no online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 27.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2024-04-01Risikoträger: Zurich Insurance Europe AG
24/7 Assistance

Direktzahlung

Zurich ist bevollmächtigt, gegen den Versicherungsnehmer geltend gemachte Schadenersatzansprüche in dessen Namen zu erfüllen oder auf eigene Kosten abzuwehren (Regulierungsvollmacht); unbegründete Ansprüche werden auf Kosten von Zurich abgewehrt

Geografischer Geltungsbereich

Europa und Gebiete der EU, erweiterbar auf nichteuropäische, auf der Grünen Karte genannte Länder

Versicherungsschutz gilt innerhalb der geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten der EU; der Umfang richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Mindestumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang dieses Vertrags

Alleinstellungsmerkmale

  • Mallorca-Police in den Tarifen Top und Premium serienmaessig enthalten und deckt Haftungsluecken beim Fahren eines gemieteten Pkw, Kraftrads oder Campingfahrzeugs im Ausland
  • Die optionale Fahrerschutzversicherung schuetzt den Fahrer selbst mit Schmerzensgeld bis 200.000 EUR - ueber die Pflichthaftpflicht fuer Dritte hinaus
  • Der Rabattschutz-Baustein schuetzt den Schadenfreiheitsrabatt beim ersten Schaden im Jahr, waehlbar ab SF-Klasse 4
  • Der optionale Auslandschadenschutz ermoeglicht die direkte Anspruchsregulierung bei Zurich, bewertet als haette der auslaendische Unfallgegner eine deutsche Kfz-Haftpflicht - ohne Rueckgriff auf auslaendische Regulierungsprozesse

Leistungsgrenzen

Personenschäden (Haftpflicht)

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Zurich stellt den Versicherungsnehmer von Schadenersatzansprüchen Dritter frei, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs Personen verletzt oder getötet werden; die genaue Versicherungssumme ist dem Versicherungsschein zu entnehmen, nicht den AKB

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Sachschäden (Haftpflicht)

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Zurich stellt den Versicherungsnehmer von Schadenersatzansprüchen Dritter frei, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs Sachen beschädigt, zerstört werden oder abhandenkommen; die genaue Versicherungssumme ist dem Versicherungsschein zu entnehmen

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Abwehr unbegründeter Ansprüche

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehrt Zurich diese auf eigene Kosten ab, auch im Rechtsstreit; eine betragsmäßige Obergrenze ist in den AKB nicht genannt

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Grüne Karte / Internationale Versicherungskarte

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Wurde die Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) ausgehändigt, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit die Länderbezeichnung nicht durchgestrichen ist; der Umfang richtet sich nach dem Besuchsland

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Kfz-Schutzbrief

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Optionaler Assistance-Baustein fuer Pannen-/Unfallhilfe: Wiederherstellung der Fahrbereitschaft bis 300 EUR, Abschleppen bis 300 EUR, Bergung des Fahrzeugs, sowie weitere Leistungen (Weiter-/Rueckfahrt, bis zu 3 Uebernachtungen a 100 EUR/Person, Mietwagen bis 7 Tage a 60 EUR/Tag, Unterstellung bis 2 Wochen) bei Ereignissen mehr als 50 km vom Wohnsitz entfernt; identische Leistungshoehen in Basis, Top und Premium

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Fahrerschutzversicherung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Optionaler Baustein innerhalb der Kfz-Haftpflicht, der den Personenschaden des berechtigten Fahrers absichert: Schmerzensgeld bis 200.000 EUR, Verdienstausfall bis 10.000 EUR/Monat, behindertengerechter Umbau bis 250.000 EUR, Pflegeleistungen bis zum dreifachen Satz der Pflegestufe, Beerdigungskosten 5.000 EUR; nur in Top und Premium waehlbar, in Basis nicht verfuegbar; setzt mindestens SF-Klasse 4 voraus

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Insassen-Unfallversicherung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Gesondert waehlbarer, rechtlich selbststaendiger Vertrag, der Invaliditaets-, Todesfall-, Krankenhaustagegeld- und Tagegeldleistungen fuer Insassen bei einem Fahrzeugunfall abdeckt; die Versicherungssummen werden individuell im Versicherungsschein festgelegt und sind nicht in den AKB genannt; in Basis, Top und Premium waehlbar

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Wichtige Bedingungen

Räumlicher Geltungsbereich

Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie den aussereuropaeischen Gebieten der EU; der Umfang richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Umfang, mindestens jedoch nach dem Umfang dieses Vertrags

Regeln zur Grünen Karte

Wird die Internationale Versicherungskarte (Gruene Karte) ausgehaendigt, erstreckt sich der Schutz auf die dort genannten nichteuropaeischen Laender, soweit die Laenderbezeichnung nicht durchgestrichen ist

Fahrerbeschränkungen

Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer mit der erforderlichen gueltigen Fahrerlaubnis genutzt werden; Versicherungsnehmer, Halter oder Eigentuemer duerfen die Nutzung durch einen unberechtigten oder nicht fahrberechtigten Fahrer nicht wissentlich ermoeglichen

Frist zur Schadenmeldung

Jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung fuehren kann, ist innerhalb einer Woche anzuzeigen; bereits gegen den Versicherungsnehmer geltend gemachte Ansprueche sind ebenfalls innerhalb einer Woche nach Erhebung mitzuteilen

Bonus-Malus-Regeln

Die Beitraege der Kfz-Haftpflicht richten sich nach einem Schadenfreiheitsrabattsystem (SF-Klassen SF 0 bis SF 50); ein schadenfreies Kalenderjahr fuehrt zur Hoeherstufung um eine Klasse, ein Schadenjahr zur Rueckstufung nach festen Tabellen; ein Rabattschutz-Baustein kann den ersten Schaden im Jahr von der Rueckstufung ausnehmen

Dokumente

Verbraucherinformation und AKB - Zurich Kfz-Versicherung Privat, Tarif Basis

Versicherungsbedingungen

Öffnen

Verbraucherinformation und AKB - Zurich Kfz-Versicherung Privat, Tarif Top

Versicherungsbedingungen

Öffnen

Verbraucherinformation und AKB - Zurich Kfz-Versicherung Privat, Tarif Premium

Versicherungsbedingungen

Öffnen

Policendetails

Mallorca-Police

Zusätzlicher Schutz für Haftungsansprüche bei Unfällen mit Mietwagen im Ausland, wenn die Mietwagenversicherung nicht ausreicht

Quelle

Kfz-Umweltschadenversicherung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Deckung für öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Haftpflichtversicherung für angemietete Fahrzeuge

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Erweitert den Haftungsschutz auf angemietete Fahrzeuge (Pkw, Krafträder, Campingfahrzeuge) während der ersten Mietperiode

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Räumlicher Geltungsbereich

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Versicherungsschutz in Europa und erweitert sich auf designierte Länder gemäß Grüne-Karte-System

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Deckungssumme je Schadenereignis

Maximale Deckungssumme von 100 Millionen Euro je Schadenereignis; überschreitet gesetzliche Mindestvorgaben erheblich

Quelle

Schadenmeldeverfahren

Schäden müssen direkt bei Zurich innerhalb vorgegebener Fristen gemeldet werden; 24/7 Notfalltelefon verfügbar

Quelle

Pflichten des Versicherungsnehmers

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Versicherungsnehmer muss wahrheitsgemäße und vollständige Angaben machen; gesetzliche Fahreignungsanforderungen einhalten; Änderungen des Risikos unverzüglich melden

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Quellen