Aus Quelldokumenten geprüft

ADAC Versicherung AG

ADAC

ADAC is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 28.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2025-07Risikoträger: ADAC Autoversicherung AG
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

Die ADAC Autoversicherung AG ist berechtigt (Regulierungsvollmacht), gegen den Versicherungsnehmer geltend gemachte, berechtigte Schadenersatzansprüche in dessen Namen direkt zu erfüllen oder unberechtigte Ansprüche abzuwehren, ohne dass eine gesonderte Zustimmung des Versicherungsnehmers erforderlich ist.

Geografischer Geltungsbereich

Europa (einschließlich des europäischen und asiatischen Teils der Türkei) sowie außereuropäische Gebiete im Geltungsbereich der Europäischen Union

Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas, dem asiatischen Teil der Türkei sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören; maßgeblich ist der gesetzlich vorgeschriebene Umfang des Besuchslandes, mindestens jedoch der Umfang des Vertrags.

Alleinstellungsmerkmale

  • Kfz-Haftpflicht-Deckungssumme von 100 Mio. EUR für Sach-/Vermögensschäden und 15 Mio. EUR je geschädigter Person, deutlich über den gesetzlichen Mindestsummen in Deutschland.
  • Von Focus Money mit der Bestnote "Sehr gut" als "Fairster Kfz-Versicherer" mit dem "fairsten Preis-Leistungs-Verhältnis" ausgezeichnet.
  • Werkstattbonus gewährt bis zu 20% Rabatt auf die Kaskoprämie bei Reparatur in einer ADAC-Partnerwerkstatt.
  • Telematik-Programm Fahr+Spar zahlt einen 10% Start-Bonus sowie bis zu 30% jährliche Beitragsrückerstattung für sicheres Fahrverhalten.
  • Die Update-Garantie überträgt künftige Verbesserungen der Versicherungsbedingungen automatisch und ohne Mehrbeitrag auf bestehende Kunden.

Leistungsgrenzen

Personenschäden (Kfz-Haftpflicht)

15.000.000 €

Deckt Personenschäden Dritter bis zu 15 Mio. EUR je geschädigter Person und Schadenereignis ab und übersteigt damit deutlich die gesetzliche Mindestversicherungssumme von 7,5 Mio. EUR; identisch in den Tarifen Basis, Komfort und Premium.

Quelle

Sach- und Vermögensschäden (Kfz-Haftpflicht)

100.000.000 €

Deckt Sach- und reine Vermögensschäden Dritter bis zu insgesamt 100 Mio. EUR je Schadenereignis ab und übersteigt damit deutlich die gesetzlichen Mindestversicherungssummen (1,3 Mio. EUR Sachschäden / 50.000 EUR Vermögensschäden); identisch in den Tarifen Basis, Komfort und Premium.

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Abwehr unbegründeter Ansprüche

Gedeckt

Der Versicherer wehrt unbegründete oder der Höhe nach unbegründete Schadenersatzansprüche Dritter auf eigene Kosten ab; dies ist Bestandteil der Kfz-Haftpflichtversicherung, eine gesonderte Deckungssumme hierfür ist nicht ausgewiesen.

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Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)

Bedingt

Wenn der Versicherer eine Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) ausgehändigt hat, erstreckt sich der Kfz-Haftpflichtschutz auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit diese nicht durchgestrichen sind; maßgeblich ist der Umfang des Besuchslandes, mindestens jedoch der Vertragsumfang.

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Pannenhilfe

Keine Grenze angegeben

Nicht Bestandteil der geprüften Kfz-Haftpflicht-/Kasko-Vertragsunterlagen; die europaweite Pannenhilfe des ADAC ist eine gesonderte Leistung der ADAC-Mitgliedschaft und kein Bestandteil dieses Versicherungsprodukts.

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Fahrerschutzversicherung

15.000.000 €

Nur in Komfort, Premium

Die optionale Zusatzvereinbarung Fahrerschutz (AAV 0005/01) ersetzt dem berechtigten Fahrer den unfallbedingten eigenen Personenschaden beim Lenken des versicherten Fahrzeugs bis zu 15 Mio. EUR je Schadenereignis, so als ob ein Dritter schadenersatzpflichtig wäre. Sie ist Bestandteil der Komfort- und Premium-Produktunterlagen; in den Basis-Produktunterlagen ist sie nicht enthalten.

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Insassenunfallversicherung

Keine Grenze angegeben

In den geprüften AKB, Zusatzvereinbarungen und IPIDs ist keine eigenständige Insassenunfallversicherung beschrieben; abgesichert ist im optionalen Baustein Fahrerschutz nur der Fahrer.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Räumlicher Geltungsbereich

Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas (einschließlich des europäischen Teils der Türkei), im asiatischen Teil der Türkei sowie in außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören; maßgeblich ist der gesetzlich vorgeschriebene Umfang des Besuchslandes, mindestens jedoch der Vertragsumfang.

Regeln zur Grünen Karte

Wenn der Versicherer eine Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) ausgehändigt hat, erstreckt sich der Schutz auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, sofern die Länderbezeichnung nicht durchgestrichen ist; maßgeblich ist mindestens der gesetzlich vorgeschriebene Umfang des Besuchslandes.

Fahrerbeschränkungen

Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer mit der erforderlichen Fahrerlaubnis genutzt werden; das Führen des Fahrzeugs unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, die die sichere Führung beeinträchtigen, ist untersagt.

Frist zur Schadenmeldung

Jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung führen kann, muss innerhalb einer Woche angezeigt werden; ADAC empfiehlt, den rund um die Uhr erreichbaren SchadenDirektruf innerhalb von 24 Stunden zu kontaktieren.

Bonus-Malus-Regeln

Kfz-Haftpflicht- (und Vollkasko-)Verträge werden anhand des Schadenverlaufs in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen, von M/0/S bis SF50) eingestuft; ein schadenfreies Kalenderjahr führt gemäß der jeweiligen Tabelle zu einer Besserstufung, ein oder mehrere Schäden führen gemäß der entsprechenden Rückstufungstabelle zu einer Rückstufung.

Wo kaufen

Dokumente

ADAC Autoversicherung Basis - Versicherungsbedingungen (AKB)

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ADAC Autoversicherung Komfort - Versicherungsbedingungen (AKB)

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ADAC Autoversicherung Premium - Versicherungsbedingungen (AKB)

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Kraftfahrtversicherung - Allgemeines Informationsblatt

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Kfz-Versicherung Basis - Informationsblatt

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Kfz-Versicherung Komfort - Informationsblatt

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Kfz-Versicherung Premium - Informationsblatt

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Policendetails

Kfz-Umweltschadenversicherung

Versicherungsschutz vor öffentlich-rechtlichen Ansprüchen nach dem Umweltschadenschutz (nicht bei Oldtimer)

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Regulierungsvollmacht des Versicherers

Versicherer berechtigt, gegen den Versicherungsnehmer geltend gemachte Schadenersatzansprüche in dessen Namen zu erfüllen oder abzuwehren

Quelle

Deckungsgebiet

Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas (einschließlich europäischer Teil der Türkei), asiatischer Teil der Türkei und außereuropäischen Gebieten zum Geltungsbereich der EU

Quelle

Leistungsabstufung nach Tarifvarianten

ADAC bietet Kfz-Haftpflichtversicherung in drei Tarifvarianten mit unterschiedlichen Deckungssummen an: Basis, Komfort und Premium

Quelle

Schadensfreiheitsrabatt-Versicherung (Rabattschutz)

Versicherung des Schadensfreiheitsrabattes: Erste Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden pro Kalenderjahr führt nicht zu Rückstufung der SF-Klasse

Quelle

Auslandsschadenschutz

Zubuchbarer Baustein: ADAC reguliert unverschuldete Unfallschäden im EU-Ausland nach deutschem Recht ab

Quelle

Quellen