Aus Quelldokumenten geprüft

Allianz Direct Versicherungs-AG

Allianz Direct

Allianz Direct is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Germany market with online purchase and limited assistance availability.

Zuletzt verifiziert am 27.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2026-04Risikoträger: Allianz Direct Versicherungs-AG
Online-Abschluss

Direktzahlung

Allianz Direct zahlt begründete Schadenersatzansprüche Dritter direkt für den Versicherungsnehmer und wehrt unberechtigte oder überhöhte Forderungen ab; sie darf Ansprüche in dessen Namen erfüllen oder abwehren sowie einen Rechtsanwalt beauftragen.

Geografischer Geltungsbereich

Europa und außereuropäische Gebiete der EU, zzgl. auf der Grünen Karte gelisteter Länder

Der Versicherungsschutz gilt in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten der Europäischen Union; wurde eine internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) ausgehändigt, gilt der Schutz auch in den dort genannten, nicht durchgestrichenen Ländern.

Alleinstellungsmerkmale

  • Das optionale Upgrade 'Direct Plus' bietet eine Eigenschadendeckung für weitere eigene Fahrzeuge oder Gebäude bis 100.000 EUR pro Versicherungsjahr bei 500 EUR Selbstbeteiligung – eine Leistung, die reguläre Kfz-Haftpflichtpolicen üblicherweise nicht bieten.
  • Der 'Direct Plus'-Auslandsschadenschutz reguliert Schäden so, als wäre der ausländische Unfallgegner bei Allianz Direct kfz-haftpflichtversichert, und gilt in der EU sowie in Andorra, Großbritannien, Liechtenstein, Monaco, Montenegro, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Serbien.
  • Die Mallorca-Deckung ist bereits im Basistarif der Kfz-Haftpflicht enthalten und schützt den Versicherungsnehmer sowie dessen Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner, wenn sie im Ausland mit einem Mietwagen einen Unfall verursachen.
  • Vollständig digitale, App-gestützte Vertragsverwaltung: Schadenfotos, Kündigungen und Vertragsänderungen erfolgen über den Online-Kundenaccount – entsprechend dem digitalen Servicemodell von Allianz Direct.

Leistungsgrenzen

Personenschäden (Haftpflicht)

Gedeckt

Keine Grenze angegeben

Deckt Personenschäden (Verletzung oder Tod) Dritter durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs; der Versicherer zahlt begründete Schadenersatzansprüche je Versicherungsfall bis zur im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme.

Quelle

Sachschäden (Haftpflicht)

Gedeckt

Keine Grenze angegeben

Deckt Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen von Sachen Dritter durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs (einschließlich mitgeführter Anhänger), je Versicherungsfall bis zur im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme.

Quelle

Abwehr unberechtigter Ansprüche

Gedeckt

Bestehen Schadenersatzansprüche Dritter gegen den Versicherungsnehmer nicht oder sind sie zu hoch, wehrt Allianz Direct diese ab; der Versicherer darf Ansprüche im Namen des Versicherungsnehmers erfüllen oder abwehren und zweckmäßige Erklärungen abgeben sowie in dessen Namen einen Rechtsanwalt beauftragen.

Quelle

Grüne Karte / Internationale Versicherungskarte

Gedeckt

Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten der Europäischen Union. Händigt Allianz Direct eine internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) aus, gilt der Schutz auch in den dort genannten, nicht durchgestrichenen Ländern.

Quelle

Mobilitätsgarantie (Pannenhilfe)

Optional

Optionaler, eigenständig wählbarer Vertrag (Teil A.4) für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen (zzgl. Anhänger/Wohnwagen bis 750 kg): umfasst Pannenhilfe, Abschleppen, Bergung (bis 750 EUR), Mietwagen oder Fahrtkostenerstattung (bis 30 EUR/Tag, für 5/15/30 Tage je nach Ursache) sowie Hotelübernachtung (bis 100 EUR p.P./Nacht) bei Panne, Unfall, Diebstahl, Schlüsselverlust oder Krankheit/Tod des Fahrers.

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Fahrerschutzversicherung (Unfallschutz für den Fahrer)

Optional

Optionaler, eigenständig wählbarer Vertrag (Teil A.5), der dem berechtigten Fahrer den unfallbedingten eigenen Personenschaden ersetzt, auch wenn er den Unfall selbst verursacht hat, so als wäre ein Dritter schadenersatzpflichtig, nach deutschem Schadenersatzrecht bis zur im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme. Nicht wählbar, wenn das versicherte Fahrzeug ein Motorrad oder Motorroller ist.

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Insassenunfallschutz

Ausgeschlossen

Ein eigenständiger Insassenunfallschutz besteht nicht. Insassen, die durch ein Verschulden des versicherten Fahrers verletzt werden, sind nur mittelbar als Dritte über die Personenschaden-Haftpflichtdeckung geschützt; die Fahrerschutzversicherung (Teil A.5) hilft ausdrücklich nur dem Fahrer, nicht den Mitfahrern.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Räumlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten der EU; weitere Länder gelten, sofern eine internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) ausgehändigt und das Land dort nicht durchgestrichen ist.

Regeln zur Grünen Karte

Allianz Direct kann eine internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) aushändigen; der Versicherungsschutz erstreckt sich dann zusätzlich zur EU und den außereuropäischen EU-Gebieten auf die dort genannten, nicht durchgestrichenen Länder.

Fahrerbeschränkungen

Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer (mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten) mit der erforderlichen Fahrerlaubnis gebraucht werden; es darf nicht gefahren oder fahren gelassen werden, wenn der Fahrer durch Alkohol oder berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.

Frist zur Schadenmeldung

Ein Versicherungsfall muss innerhalb einer Woche angezeigt werden. Werden gegen den Versicherungsnehmer gerichtlich oder außergerichtlich Ansprüche geltend gemacht, ist dies ebenfalls innerhalb einer Woche nach Geltendmachung anzuzeigen; die Führung des Rechtsstreits ist Allianz Direct zu überlassen.

Bonus-Malus-Regeln

Der Beitrag richtet sich nach der Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) auf Basis des Schadenverlaufs. Ein schadenfreies Kalenderjahr (mindestens sechs Monate Versicherungsschutz, kein gemeldeter entschädigungspflichtiger Schaden) führt zur Höherstufung um eine SF-Klasse zur Hauptfälligkeit; ein schadenbelastetes Jahr führt zur Rückstufung nach der jeweiligen Tabelle. Für Personenkraftwagen gilt ein System bis SF50 (50 schadenfreie Jahre), für Motorräder/Motorroller ein eigenes System bis SF20 (20 schadenfreie Jahre), jeweils mit eigener Rückstufungstabelle.

Dokumente

Allgemeine Bedingungen für die Allianz Direct Kfz-Versicherung (04/2026)

Versicherungsbedingungen

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Allgemeine Bedingungen für die Allianz Direct Kfz-Versicherung (05/2025, vorherige Fassung)

Versicherungsbedingungen

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Produktinformationsblatt (IPID) - Kfz-Versicherung, Produktlinien 'Direct' & 'Direct Plus' 2026

IPID

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Policendetails

Umweltschadendeckung

Versicherung für Umweltschäden, wenn eine Behörde die Sanierung eines Schadens nach dem Umweltschadengesetz verlangt, die durch einen Unfall oder eine Panne des versicherten Fahrzeugs verursacht wurden

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Sachschäden Dritter

Versicherung für Sachschäden an Eigentum Dritter, verursacht durch die Nutzung des versicherten Fahrzeugs, einschließlich Abschlepp- oder Reparaturkosten für das beschädigte Fahrzeug des Unfallgegners

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Personenschäden

Versicherung für Personenschäden an Dritten, verursacht durch das versicherte Fahrzeug, einschließlich Behandlungs- oder Reha-Kosten einer Person, die durch einen Verkehrsunfall verletzt wurde

Quelle

Vermögensschäden

Versicherung für Vermögensschäden Dritter durch das versicherte Fahrzeug, wie Verdienstausfall, wenn eine andere Person durch einen Unfall einen wichtigen Geschäftstermin verpasst

Quelle

Ausschluss illegales Rennen

Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrveranstaltungen verwendet werden, die behördlich nicht genehmigt sind und bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt

Quelle

Motorsportaktivitäten-Einschränkung

Das Fahrzeug darf nur bei Motorsportveranstaltungen oder Motorsportaktivitäten verwendet werden, wenn eine separate Motorsporthaftpflichtversicherung besteht

Quelle

Anzeigepflicht für Versicherungsfälle

Der Versicherte muss einen Versicherungsfall uns innerhalb einer Woche anzeigen; werden Ansprüche gerichtlich oder außergerichtlich geltend gemacht, muss dies innerhalb einer Woche nach Geltendmachung angezeigt werden

Quelle

Mallorca-Police

Besondere Regelung für Haftpflichtversicherungsschutz beim Fahren von gemieteten Fahrzeugen im Ausland in EU-Ländern gemäß EU-Versicherungsrichtlinien

Quelle

Abschleppen bei Unfall

Versicherung für Abschleppen des Fahrzeugs nach einem Unfall zu einer Werkstatt oder zu einem sicheren Ort

Quelle

Abwehr unberechtigter Forderungen

Versicherer wehrt unberechtigte Schadenersatzforderungen Dritter ab

Quelle

Nutzung nur durch berechtigten Fahrer

Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden, wie im Versicherungsvertrag spezifiziert

Quelle

Quellen