Aus Quelldokumenten geprüft

Alte Leipziger Versicherung Aktiengesellschaft (part of the Alte Leipziger – Hallesche / ALH Gruppe, whose mutual parent is Alte Leipziger Lebensversicherung a.G.)

Alte Leipziger

Alte Leipziger is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 28.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2025-10Risikoträger: Alte Leipziger Versicherung AG
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

Der Versicherer leistet berechtigten Schadenersatz an Dritte direkt in Geld (A 1.1.2) und ist bevollmächtigt, gegen den Versicherungsnehmer geltend gemachte Ansprüche in dessen Namen zu erfüllen oder abzuwehren (Regulierungsvollmacht, A 1.1.4); mitversicherte Personen (z. B. Fahrer, Eigentümer, Arbeitgeber) können Ansprüche aus dem Vertrag selbstständig gegen den Versicherer geltend machen (A 1.2).

Geografischer Geltungsbereich

Geografische Grenzen Europas sowie außereuropäische Gebiete der Europäischen Union; Erweiterung auf weitere, auf der Internationalen Versicherungskarte (Grüne Karte) genannte außereuropäische Länder möglich.

Der Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Umfang, mindestens jedoch nach dem Umfang des deutschen Vertrags; die Mallorca-Police erweitert den Kfz-Haftpflichtschutz auf gemietete Pkw, Kraftrad oder Campingfahrzeug im Ausland für Mietzeiten bis zu einem Monat.

Alleinstellungsmerkmale

  • Kombinierte Deckungssumme von 100 Mio. EUR je Schadenereignis für Sach- und Vermögensschäden sowie 15 Mio. EUR je geschädigte Person bei Personenschäden - deutlich über den gesetzlichen Mindestsummen.
  • Mallorca-Deckung und Umweltschaden-Deckung sind automatisch in allen Tarifvarianten enthalten, ohne Mehrprämie.
  • Zugriff auf über 1.400 Partnerwerkstätten mit reduzierter Selbstbeteiligung, kostenlosem Ersatzfahrzeug während der Reparatur und mindestens 2 Jahren Garantie auf Reparatur und Teile bei Werkstattbindung.
  • Prämiennachlass für papierlose Vertragsabwicklung über das Kundenportal fin4u (Tarif #papierlos).
  • Rund-um-die-Uhr erreichbare Schadenhotline für Unfälle und Pannen.

Leistungsgrenzen

Personenschäden (Haftpflicht)

15.000.000 €

Die Kfz-Haftpflichtversicherung stellt Dritte von Ansprüchen wegen Personenschäden (Verletzung oder Tod) durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs frei, mit einer Deckungssumme von 15 Mio. EUR je geschädigte Person; identisch in den Tarifvarianten compact, classic und comfort und über den gesetzlichen Mindestdeckungssummen.

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Sach- und Vermögensschäden (Haftpflicht)

100.000.000 €

Die Kfz-Haftpflichtversicherung bietet eine pauschale Deckungssumme von 100 Mio. EUR je Schadenereignis für Sach- und Vermögensschäden zusammen; identisch in den Tarifvarianten compact, classic und comfort und über den gesetzlichen Mindestdeckungssummen.

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Abwehr unbegründeter Ansprüche

Gedeckt

Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehrt der Versicherer diese auf eigene Kosten ab (auch wenn nur die Höhe des Anspruchs unbegründet ist) und führt Verhandlungen sowie Rechtsstreitigkeiten im Namen des Versicherungsnehmers; dies ist eine im Rahmen der Kfz-Haftpflicht enthaltene Schadenabwehrfunktion ohne separat bezifferte Deckungssumme.

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Internationale Versicherungskarte

Gedeckt

Wird dem Versicherungsnehmer die Internationale Versicherungskarte ausgehändigt, erstreckt sich der Kfz-Haftpflichtschutz auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit die Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind; der Deckungsumfang richtet sich nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Umfang des Besuchslandes oder dem Vertragsumfang, je nachdem welcher höher ist.

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Schutzbrief (Pannen- und Unfallhilfe)

Optional

Optionaler Baustein (nur bei besonderer Vereinbarung und Ausweisung im Versicherungsschein wirksam) mit rund um die Uhr erreichbarer Hotline und mehreren einzeln begrenzten Leistungen statt einer Gesamtsumme: Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle bis 250 EUR, Abschleppen bis 250 EUR (400 EUR bei Lieferwagen/Campingfahrzeugen), Bergen des Fahrzeugs bis 1.500 EUR, Mietwagen bis 75 EUR/Tag für max. 7 Tage sowie zusätzliche Auslandsleistungen bis 525 EUR für Mietwagenkosten der Rückreise; genauer Umfang abhängig vom gewählten Tarif (compact/classic/comfort).

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Fahrerschutzversicherung

1.000.000 €

Optionaler Baustein (nur für Pkw/Campingfahrzeuge, bei besonderer Vereinbarung), der dem berechtigten Fahrer bei einem selbstverschuldeten Unfall den eigenen Personenschaden so ersetzt, als hätte ein Dritter gehaftet, u. a. Verdienstausfall (bis 2.000 EUR/Monat für max. 12 Monate), Rehabilitationsmaßnahmen (bis 50.000 EUR) und behindertengerechte Umbaumaßnahmen (bis 50.000 EUR), begrenzt auf insgesamt 1 Mio. EUR je Schadenereignis.

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Kfz-Unfallversicherung (Insassenunfall)

Optional

Optionaler Baustein, der alle berechtigten Insassen (Pauschalsystem) bei Verletzung oder Tod durch einen Unfall beim Gebrauch des Fahrzeugs absichert; die Versicherungssumme wird individuell vereinbart und im Versicherungsschein ausgewiesen (kein fester AKB-Betrag) - bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Summe um 50 % und teilt sich durch die Anzahl der Insassen.

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Wichtige Bedingungen

Räumlicher Geltungsbereich

Versicherungsschutz gilt in den geografischen Grenzen Europas und den außereuropäischen Gebieten der EU; es gilt der im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebene Umfang, mindestens der Vertragsumfang; Erweiterung auf weitere außereuropäische Länder über die Internationale Versicherungskarte möglich.

Regeln zur Grünen Karte

Die ausgehändigte Internationale Versicherungskarte erweitert den Schutz auf die dort genannten, nicht durchgestrichenen außereuropäischen Länder; für entsprechend gekennzeichnete Länder kann eine Grenzversicherung erforderlich sein.

Fahrerbeschränkungen

Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer (mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten) genutzt werden, der eine gültige Fahrerlaubnis besitzt und gegen den kein Fahrverbot verhängt wurde; Versicherungsnehmer, Halter oder Eigentümer dürfen die Nutzung durch einen unberechtigten oder nicht fahrberechtigten Fahrer nicht wissentlich ermöglichen.

Frist zur Schadenmeldung

Jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung führen kann, ist dem Versicherer innerhalb einer Woche anzuzeigen; werden außergerichtlich Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer geltend gemacht, ist dies ebenfalls innerhalb einer Woche nach Anspruchserhebung mitzuteilen.

Bonus-Malus-Regeln

Die Einstufung erfolgt nach dem Schadenfreiheitsklassen-System (SF-Klassen) anhand des Schadenverlaufs in Kfz-Haftpflicht und Vollkasko (siehe Tabellen in Anhang 1); ein schadenfreies Jahr führt zur Besserstufung, ein schadenbelastetes Jahr zur Rückstufung. Im Tarif compact gilt im Schadenfall eine verschärfte Rückstufung, während dies bei classic und comfort nicht gilt; dort ist stattdessen optional ein Rabattschutz vereinbar, der bei einem Schaden pro Kalenderjahr und Sparte eine Rückstufung vermeidet.

Wo kaufen

Dokumente

Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung - AL_KFZ classic (AKB K 77.5, 10.2025)

Versicherungsbedingungen

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Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung - AL_KFZ compact (AKB K 77.4, 10.2024)

Versicherungsbedingungen

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Versicherungsumfang Pkw - Kurzübersicht compact/classic/comfort

Leistungsübersicht

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Policendetails

Mallorca-Deckung

Erweiterung der Kfz-Haftpflichtversicherung auf gemietete Fahrzeuge im Ausland (Standardleistung in allen Tarifvarianten)

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Kfz-Umweltschadenversicherung

Absicherung von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen zur Sanierung von Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz

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Deckungssummen

Alte Leipziger bietet deutlich höhere Deckungssummen als gesetzlich vorgeschrieben: 100 Mio. EUR pauschal für Sach- und Vermögensschäden und 15 Mio. EUR je geschädigte Person für Personenschäden

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Tarifvarianten

Kfz-Haftpflichtversicherung wird in drei Tarifvarianten angeboten: compact, classic und comfort mit unterschiedlichem Leistungsumfang

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Mitversicherte Personen

Versicherungsschutz gilt für Versicherungsnehmer, berechtigten Fahrer, Fahrgäste, Arbeitgeber, Omnibusschaffner und im Mietvertrag eingetragene Ehepartner/Lebenspartner

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Geografischer Geltungsbereich

Versicherungsschutz gilt in den geografischen Grenzen Europas und außereuropäischen Gebieten der EU; erweiterte Deckung für nichteuropäische Länder mit Internationale Versicherungskarte

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