Aus Quelldokumenten geprüft

AXA Konzern AG

AXA

AXA is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 27.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2011-10-01Risikoträger: AXA Versicherung AG
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

Wenn der Versicherungsnehmer den Schaden zuerst AXA meldet, ist AXA verpflichtet, berechtigte Ansprüche direkt zu begleichen, anstatt dass der Versicherungsnehmer zahlt und eine Erstattung verlangen muss.

Geografischer Geltungsbereich

Deutschland

Deckt in Deutschland zugelassene Fahrzeuge; die Mallorca-Police erweitert den Haftpflichtschutz beim Führen fremder/gemieteter Fahrzeuge auf Europa (mobil online, mobil kompakt) bzw. weltweit außer USA und Kanada (mobil komfort). Die Grüne Karte wird auf Wunsch für Auslandsfahrten ausgestellt.

Alleinstellungsmerkmale

  • Pauschale Deckungssumme von 100 Millionen Euro in jedem Tarif, deutlich über der gesetzlichen Mindestdeckung, mit bis zu 15 Millionen Euro je geschädigter Person.
  • Die Mallorca-Police (Haftpflicht für fremde/gemietete Fahrzeuge) ist in allen drei Tarifen standardmäßig enthalten und kein kostenpflichtiger Zusatz.
  • Sofortige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) per SMS direkt nach Vertragsabschluss online.
  • Versicherte erreichen AXA aus dem Ausland rund um die Uhr über eine spezielle internationale Telefonnummer.
  • Die Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) wird auf Wunsch kostenlos innerhalb weniger Tage für Auslandsfahrten ausgestellt.

Leistungsgrenzen

Haftpflicht für Personenschäden

100.000.000 €

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis 100 Millionen Euro ab, mit einer Untergrenze von bis zu 15 Millionen Euro je geschädigter Person bei Personenschäden. Gilt einheitlich für mobil online, mobil kompakt und mobil komfort.

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Haftpflicht für Sach- und Vermögensschäden

100.000.000 €

Sach- und Vermögensschäden sind innerhalb derselben pauschalen Deckungssumme von 100 Millionen Euro wie Personenschäden versichert, gültig in jedem AXA-Kfz-Haftpflichttarif.

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Abwehr unberechtigter Ansprüche

Gedeckt

Ist der Versicherungsnehmer für den gemeldeten Schaden nicht haftpflichtig, übernimmt AXA die Abwehr der Ansprüche einschließlich notwendiger Gerichtskosten im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung.

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Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)

Gedeckt

AXA versendet die Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) auf Wunsch kostenlos innerhalb weniger Tage; sie dient als Versicherungsnachweis im Ausland, wo das Kennzeichenabkommen nicht gilt.

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Schutzbrief

Optional

Der Schutzbrief ist ein rechtlich selbstständiger, optionaler Zusatzbaustein zur Kfz-Haftpflichtversicherung, der Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppkosten, Ersatzfahrzeug und Übernachtungskosten gegen einen geringen Mehrbeitrag abdeckt.

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Fahrerschutzversicherung

5.000.000 € – 10.000.000 €

Der optionale Fahrerschutz-Baustein entschädigt den Fahrer nach deutschem Schadenersatzrecht für Personenschäden, wenn kein anderer Versicherer leistet, bis zu 5 Millionen Euro je Schadenfall in mobil online und mobil kompakt sowie bis zu 10 Millionen Euro je Schadenfall in mobil komfort.

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Kfz-Unfallversicherung / Insassenunfallversicherung

Optional

Optionale, rechtlich selbstständige Unfallversicherung, die im Schadenfall eine feste, vom Kunden gewählte Versicherungssumme an Fahrer und Mitfahrer auszahlt; keine gesetzlich fixierte Summe und in der Regel niedriger als beim alternativen Fahrerschutz.

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Wichtige Bedingungen

Räumlicher Geltungsbereich

Der Standardschutz gilt in Deutschland; die Mallorca-Police (Haftpflicht für fremde Fahrzeuge im Ausland) ist in allen drei Tarifen enthalten und deckt in mobil online und mobil kompakt Europa ab, in mobil komfort weltweit außer USA und Kanada.

Regeln zur Grünen Karte

In weiten Teilen Europas gilt das Kennzeichenabkommen, sodass die Grüne Karte nicht mehr als Versicherungsnachweis benötigt wird; AXA stellt sie aber auf Wunsch kostenlos innerhalb weniger Tage aus, um die Schadenabwicklung im Ausland zu erleichtern.

Fahrerbeschränkungen

Kein genereller Fahrerausschluss im MTPL-Basisschutz, aber der Fahrerkreis (Nutzerkreis) muss AXA gemeldet werden – jede Nutzung durch nicht gemeldete Zusatzfahrer kann zu Beitragsnachforderungen oder Regress führen. Fahrer unter 23 Jahren bzw. Fahranfänger führen zu höheren Beiträgen; nur Personen mit gültiger Fahrerlaubnis sind mitversichert.

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Frist zur Schadenmeldung

Schäden müssen laut AKB "unverzüglich" gemeldet werden; in der Praxis gilt eine Frist von etwa einer Woche nach dem Schadenereignis als angemessen.

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Bonus-Malus-Regeln

Die Schadenfreiheitsklasse zeigt die Anzahl der schadenfreien Jahre und bestimmt die Beitragshöhe; die Tarife mobil online und mobil kompakt sehen keinen Rabattschutz vor, ein optionaler Rabattschutz-Baustein ist bei bestimmten Tarifen wählbar.

Wo kaufen

Dokumente

Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) mobil online

Versicherungsbedingungen

Öffnen

Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) Kraftfahrt standard

Versicherungsbedingungen

Öffnen

Policendetails

Mallorca-Police

Haftpflichtschutz bei Führung fremder Fahrzeuge im europäischen Ausland

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Schadensersatzversicherung bei unverschuldeten Unfällen im Ausland

Optionale Deckung für direkte Rückerstattung durch AXA bei unverschuldeten Unfällen im EU-Ausland ohne Auseinandersetzung mit dem Unfallgegner

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DEKRA-zertifiziertes Werkstattnetz

Versicherung deckt Reparaturen in ausgewählten DEKRA-zertifizierten Partnerwerkstätten mit SMS-Service und kostenlosem Ersatzfahrzeug ab

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Mindesthospitalisierungsdauer für Fahrerschutz

Fahrerschutzversicherung (optionales Add-on) erfordert mindestens 3 Tage stationärer Krankenhausaufenthalt innerhalb von 6 Monaten nach dem Unfall für Leistungsanspruch

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Direkte Schadensabwicklung durch AXA

Bei berechtigten Ansprüchen wickelt AXA die Zahlung direkt ab, anstatt dass der Versicherungsnehmer zahlt und Erstattung fordert

Quelle

Deckungssumme 100 Millionen Euro pauschal; 15 Millionen pro geschädigter Person

Kfz-Haftpflichtversicherung deckt 100 Millionen Euro pauschal pro Schadenereignis; maximal 15 Millionen Euro je geschädigter Person bei Personenschäden

Quelle

Quellen