Aus Quelldokumenten geprüft

Barmenia Versicherungen a.G.

Barmenia

Barmenia is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 27.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2025-10-01Risikoträger: Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

Ist der optionale Werkstattservice vereinbart, wählt der Versicherer nach der Schadenmeldung eine Partnerwerkstatt aus und begleicht die Reparaturkosten direkt bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes; ohne diese Option beauftragt der Kunde die Werkstatt selbst und erhält die Kosten erstattet.

Geografischer Geltungsbereich

Bundesweit

Europa sowie die außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören; erweitert auf weitere nichteuropäische Länder, sofern eine Internationale Versicherungskarte ausgehändigt wurde und das Land nicht durchgestrichen ist

Alleinstellungsmerkmale

  • Der Premium-Schutz beinhaltet einen Entschädigungsausfallschutz, der Entschädigungen nach Unfällen im Ausland auf deutsches Rechtsniveau anhebt, im Rahmen einer Haftpflicht-Deckungssumme von bis zu 100 Mio. EUR (max. 15 Mio. EUR je geschädigte Person).
  • Die Neu- bzw. Kaufpreisentschädigung nach Totalschaden gilt im Premium-Schutz bis zu 36 Monate nach Erstzulassung, deutlich länger als die 12 Monate im Basis-Schutz.
  • Folgeschäden durch Tierbisse an Kabeln und Schläuchen sind im Premium-Schutz bis 20.000 EUR versichert, gegenüber 5.000 EUR im Basis-Schutz.
  • Kunden, die sich für die Werkstattbindung (Werkstattservice) im Partnernetz des Versicherers entscheiden, erhalten einen Beitragsnachlass sowie Reparaturgarantien.

Leistungsgrenzen

Personenschäden (Haftpflicht)

Gedeckt

Keine Grenze angegeben

Der Versicherer stellt den Versicherungsnehmer von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs Personen verletzt oder getötet werden, bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Die genaue Versicherungssumme für Personenschäden ist dem individuellen Versicherungsschein zu entnehmen und nicht in den Bedingungen fixiert.

Quelle

Sachschäden (Haftpflicht)

Gedeckt

Keine Grenze angegeben

Der Versicherer stellt den Versicherungsnehmer von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs Sachen beschädigt, zerstört oder abhandenkommen (sowie bei reinen Vermögensschäden), bis zur im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme.

Quelle

Abwehr unbegründeter Ansprüche

Gedeckt

Sind gegen den Versicherungsnehmer geltend gemachte Schadenersatzansprüche unbegründet (auch der Höhe nach), wehrt der Versicherer diese im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung auf eigene Kosten ab; dies gilt gleichlautend in Basis-Schutz, Top-Schutz und Premium-Schutz.

Quelle

Internationale Versicherungskarte

Gedeckt

Hat der Versicherer die Internationale Versicherungskarte ausgehändigt, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit die Länderbezeichnung nicht durchgestrichen ist; der Umfang richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang des Vertrages.

Quelle

Kfz-Schutzbrief

Optional

Optionaler Baustein (nur wenn vereinbart und im Versicherungsschein dokumentiert), der Pannen-/Unfallhilfe umfasst: vom Versicherer organisiertes Abschleppen/Bergen in unbegrenzter Höhe (bis 200 EUR bei Selbstbeauftragung), Übernachtung bis 100 EUR/Nacht für max. 3 Nächte, Mietwagen bis 85 EUR/Tag für bis zu 7 Tage (im Ausland bis 600 EUR für die Heimfahrt), Schlüssel-Service bis 120 EUR, außerdem Krankenrücktransport, Auslandsreise-Hilfen sowie bei Elektrofahrzeugen Abschleppen zur nächsten Ladestation. Wortlaut und Beträge sind in Basis-Schutz, Top-Schutz und Premium-Schutz identisch.

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Fahrerschutz

Optional

Optionaler Baustein (nur für Pkw, nur wenn vereinbart und im Versicherungsschein dokumentiert), der Personenschäden des berechtigten Fahrers durch einen Unfall abdeckt, berechnet so, als hätte ein Dritter den Unfall verursacht; Schmerzensgeld wird nicht gezahlt. Die Leistung ist auf die Versicherungssumme für Personenschäden der Kfz-Haftpflichtversicherung begrenzt. In allen drei Tarifen identisch geregelt.

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Insassenunfallversicherung

Keine Grenze angegeben

In den Bedingungen von Basis-Schutz, Top-Schutz und Premium-Schutz ist keine eigenständige Insassenunfallleistung beschrieben; verletzte Insassen (außer dem Fahrer) sind lediglich über die allgemeine Personenschadenhaftpflicht gegenüber Dritten abgesichert, nicht über eine gesonderte Insassenunfall-Leistung.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Räumlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Der Umfang richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang des Vertrages.

Regeln zur Grünen Karte

Hat der Versicherer die Internationale Versicherungskarte ausgehändigt, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit die Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind.

Fahrerbeschränkungen

Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden, der es mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten nutzt, und nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis; der Versicherungsnehmer, Halter oder Eigentümer darf nicht wissentlich ermöglichen, dass ein unberechtigter oder nicht fahrberechtigter Fahrer das Fahrzeug nutzt.

Frist zur Schadenmeldung

Jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch den Versicherer führen kann, ist innerhalb einer Woche anzuzeigen.

Bonus-Malus-Regeln

Die Beiträge in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung richten sich nach dem Schadenfreiheitsrabatt-System (SF-Klassen) auf Basis des Schadenverlaufs (siehe Tabellen in Anhang 1); ein schadenfreies Kalenderjahr führt zur Höherstufung, ein schadenbelastetes Jahr zur Rückstufung gemäß den tarifspezifischen Tabellen. Ein optionaler Rabattschutz (20 % Beitragszuschlag) verhindert die Rückstufung nach dem ersten Schaden im Kalenderjahr, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (alle Fahrer ≥23 Jahre, mindestens SF-Klasse 5, Selbstbeteiligung von mindestens 300 EUR in der Vollkasko, schadenfreies Antragsjahr).

Dokumente

Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung Basis-Schutz (AKB Basis-Schutz)

Versicherungsbedingungen

Öffnen

Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung Top-Schutz (AKB Top-Schutz)

Versicherungsbedingungen

Öffnen

Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung Premium-Schutz (AKB Premium-Schutz)

Versicherungsbedingungen

Öffnen

Policendetails

Haftpflichtversicherung

Pflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter

Quelle

Teilkaskoversicherung

Optionale Deckung für Schäden am eigenen Fahrzeug durch Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel, Glasbruch, Tierbisse

Quelle

Vollkaskoversicherung

Umfassende Deckung für Teilkaskorisiken plus Schäden am eigenen Fahrzeug durch Unfälle und Vandalismus

Quelle

Werkstattbindung

Optionale Vereinbarung, die Reparaturen auf Werkstattpartner begrenzt und Beitragsnachlass gewährt

Quelle

KFZ-Schutzbrief

Optionale Pannenhilfe und Hilfeleistungen bei Pannen und Unfällen im In- und Ausland

Quelle

Auslandsschadenschutz

Optionale Deckung, die Entschädigungen nach Unfällen im Ausland auf deutsches Rechtsniveau hebt

Quelle

Rabattschutz

Optionale Vereinbarung, die einen Schaden pro Jahr in Haftpflicht und Vollkasko ohne Rückstufung ermöglicht

Quelle

Quellen