East Frisian Regional Fire Insurance Fund (Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse)
Ostfriesische Brandkasse
Ostfriesische Brandkasse is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Germany market with no online purchase and limited assistance availability.
Direktzahlung
In der Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert der Versicherer begründete Ansprüche Dritter direkt in Geld und wehrt unbegründete Ansprüche auf eigene Kosten ab; der Versicherer ist bevollmächtigt, Schadenersatzansprüche im Namen des Versicherungsnehmers zu erfüllen oder abzuwehren.
Geografischer Geltungsbereich
Geografische Grenzen Europas sowie außereuropäische Gebiete der Europäischen Union
Der Versicherungsschutz gilt innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie in außereuropäischen Gebieten der EU; bei Aushändigung einer Internationalen Versicherungskarte (Grüne Karte) erstreckt sich der Schutz auch auf die dort genannten, nicht durchgestrichenen außereuropäischen Länder.
Alleinstellungsmerkmale
- Für die Kfz-Haftpflicht kann eine Kombinationsdeckung von bis zu 100 Mio. EUR (begrenzt auf 15 Mio. EUR je geschädigter Person) vereinbart werden - deutlich über den gesetzlichen Mindestversicherungssummen.
- Die Mallorca-Police (Tarif Komfort) versichert automatisch die Haftpflicht für im Ausland angemietete Pkw, Krafträder oder Campingfahrzeuge, die vom Versicherungsnehmer oder Ehe-/Lebenspartner gefahren werden.
- Der optionale Rabattschutz erhält die Schadenfreiheitsklasse trotz eines selbstverschuldeten Schadens pro Jahr - sowohl für die Kfz-Haftpflicht- als auch die Kaskoversicherung erhältlich.
- Der europaweite Autoschutzbrief als Ergänzung zur Kfz-Haftpflicht bündelt Pannenhilfe, Mietwagen, Übernachtung und Fahrzeugrücktransport in einem Zusatzbaustein.
Leistungsgrenzen
Personenschäden - Haftpflicht
100.000.000 €
Damit die (kostenlos mitversicherte) Kfz-Umweltschadenversicherung greift, muss die Kfz-Haftpflicht-Versicherungssumme pauschal 100 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden betragen, begrenzt auf max. 15 Mio. EUR je geschädigter Person; die tatsächlich vereinbarten Summen sind dem Versicherungsschein zu entnehmen und können abweichen.
Sachschäden - Haftpflicht
100.000.000 €
Die Sach- und Vermögensschadenhaftpflicht ist Teil derselben pauschalen Gesamtsumme von 100 Mio. EUR, die für die Qualifikation der Umweltschadenversicherung genannt wird; die individuell vereinbarten Versicherungssummen sind dem Versicherungsschein zu entnehmen.
Abwehr unbegründeter Ansprüche
Gedeckt
Der Versicherer wehrt unbegründete oder der Höhe nach unbegründete Ansprüche Dritter im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung auf eigene Kosten ab; eine gesonderte Versicherungssumme ist nicht ausgewiesen.
Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)
Gedeckt
Wird eine Internationale Versicherungskarte ausgehändigt, erstreckt sich der Kfz-Haftpflichtschutz automatisch auf die dort genannten, nicht durchgestrichenen außereuropäischen Länder, und zwar im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang des Besuchslandes, mindestens jedoch im Umfang des deutschen Vertrages.
Autoschutzbrief (Pannen- und Unfallhilfe)
Optional
Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann um einen optionalen Autoschutzbrief erweitert werden, der Pannen-/Unfallhilfe, Abschleppen, Mietwagen, Übernachtung und Rücktransport europaweit umfasst; er ist nur in Verbindung mit der Kfz-Haftpflichtversicherung abschließbar und enthält zahlreiche Einzel-Höchstgrenzen (z.B. 100 EUR Pannenhilfe, 350 EUR Mietwagen).
Fahrerschutzversicherung
15.000.000 €
Optionale Absicherung des berechtigten Fahrers, nur zusammen mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung für Pkw oder Campingfahrzeug abschließbar; die Leistung ist auf die je geschädigter Person vereinbarte Deckungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung begrenzt, max. 15 Mio. EUR.
Kfz-Unfallversicherung
Optional
Die optionale, rechtlich selbstständige Kfz-Unfallversicherung nach dem Pauschalsystem versichert alle berechtigten Insassen des Fahrzeugs gegen Invalidität, mit Krankenhaustagegeld und Todesfallleistung, mit im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssummen.
Wichtige Bedingungen
Räumlicher Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten der EU, mindestens im Umfang des deutschen Vertrages, vorbehaltlich der gesetzlichen Mindestanforderungen des Besuchslandes.
Regeln zur Grünen Karte
Wurde eine Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) ausgehändigt, erstreckt sich der Versicherungsschutz auf die dort genannten, nicht durchgestrichenen außereuropäischen Länder, wobei der jeweils höhere Umfang (gesetzlich vorgeschriebener Umfang des Besuchslandes oder Umfang des deutschen Vertrages) gilt.
Fahrerbeschränkungen
Das Fahrzeug darf nur von einer Person mit der erforderlichen Fahrerlaubnis geführt werden und nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln; Versicherungsnehmer, Halter oder Eigentümer dürfen die Nutzung durch einen unberechtigten oder fahrerlaubnislosen Fahrer nicht wissentlich ermöglichen.
Frist zur Schadenmeldung
Jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung führen kann, ist dem Versicherer innerhalb einer Woche anzuzeigen; die Meldung bei der Unfall- und Pannen-Notrufzentrale gilt für die gesamte Kraftfahrtversicherung.
Bonus-Malus-Regeln
Die Beitragsberechnung folgt dem Schadenfreiheitsrabatt-System (SF-Klassen 0 bis 50 sowie Schadenklasse M) auf Basis des Schadenverlaufes in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung; der optionale Rabattschutz (auch für die Kfz-Haftpflichtversicherung erhältlich) verhindert bei einem selbstverschuldeten Schaden pro Kalenderjahr eine Rückstufung, sofern der Vertrag mindestens in SF-Klasse 5 eingestuft ist und mit einem Autoschutzbrief kombiniert wird.
Policendetails
Werkstattservice
Optionaler gebündelter Vorteil, der es dem Versicherten ermöglicht, eine VGH-Partnerwerkstatt auszuwählen, wobei die VGH die Reparaturgenehmigung und -auswahl verwaltet
QuelleRabattschutz
Optionaler Schutz des Schadenfreiheitsrabatts; ein selbstverschuldeter Schaden pro Jahr führt nicht zu Rückstufung
QuelleEuropäischer Deckungsumfang
Kfz-Haftpflichtversicherung innerhalb der geografischen Grenzen Europas; erweitert über Grüne Karte für außereuropäische Länder falls zutreffend
QuelleBedingung des Reparaturpartnernetzwerks
Optionale Servicegebunden-Beschränkung: Versicherter kann VGH an spezifische Partnerwerkstätten für Reparaturen binden
Quelle