Aus Quelldokumenten geprüft

Concordia Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit

Concordia

Concordia is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Germany market with no online purchase and limited assistance availability.

Zuletzt verifiziert am 28.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2023-10-01Risikoträger: Concordia Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit

Direktzahlung

Concordia begleicht berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter im Namen des Versicherungsnehmers direkt in Geld und wehrt unbegründete Ansprüche im Rahmen der Regulierungsvollmacht auf eigene Kosten ab.

Geografischer Geltungsbereich

Bundesweit (Deutschland)

Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören; erweiterbar auf weitere, auf der Grünen Karte genannte nichteuropäische Länder.

Alleinstellungsmerkmale

  • Die Kfz-Haftpflicht bietet in allen Tarifen Versicherungssummen von bis zu 100 Mio. € je Schadenfall – weit über dem gesetzlichen Mindestmaß.
  • Die Mallorca-Deckung erweitert die gleiche Versicherungssumme auf im Ausland gemietete Selbstfahrervermietfahrzeuge – in den Premium-Tarifen ohne Mehrbeitrag enthalten.
  • Ausland-SchadenPlus entschädigt den Versicherungsnehmer bei einem im Ausland durch einen Dritten verursachten Verkehrsunfall direkt nach deutschem Recht, ohne den ausländischen Versicherer in Anspruch nehmen zu müssen.
  • Der optionale Rabattschutz ermöglicht es, nach einem selbstverschuldeten Schaden pro Jahr die Schadenfreiheitsklasse zu behalten.
  • Eine eigenständige Kfz-Umweltschadenversicherung ist enthalten und deckt Umweltschäden bis zu 5 Mio. € je Schadenereignis und 10 Mio. € pro Jahr.

Leistungsgrenzen

Personenschäden (Haftpflicht)

100.000.000 €

Die Kfz-Haftpflicht befriedigt berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter wegen Personenschäden durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs bis zur vereinbarten Versicherungssumme; vermarktet als Pauschaldeckung von bis zu 100 Mio. € je Schadenereignis in allen Tarifen (Premium, Premium Partner, Classic), mit einer Teilgrenze von bis zu 15 Mio. € je geschädigter Person.

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Sachschäden (Haftpflicht)

100.000.000 €

Deckt berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter wegen Sach- und reiner Vermögensschäden durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs innerhalb derselben Pauschaldeckung von bis zu 100 Mio. € je Schadenereignis, Standard in allen Tarifen.

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Abwehr unbegründeter Ansprüche

Gedeckt

Sind gegen den Versicherungsnehmer erhobene Schadenersatzansprüche unbegründet (ganz oder teilweise), wehrt Concordia diese auf eigene Kosten ab und ist bevollmächtigt, Ansprüche im Namen des Versicherungsnehmers zu erfüllen oder abzuwehren (Regulierungsvollmacht); im Rechtsstreit führt Concordia das Verfahren und beauftragt einen Rechtsanwalt im Namen des Versicherungsnehmers.

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Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)

Gedeckt

Hat Concordia die Internationale Versicherungskarte (ehemalige „Grüne Karte“) ausgehändigt, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die dort genannten, nicht durchgestrichenen nichteuropäischen Länder; es gilt der gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsumfang des Besuchslandes, mindestens jedoch der Umfang des eigenen Versicherungsvertrages.

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Pannenhilfe / Schutzbrief (MobilPlusversicherung)

unlimited

Die MobilPlusversicherung ist ein eigenständiger, optionaler Vertrag mit Pannenhilfe, Abschleppen und Reiseleistungen nach Panne, Unfall oder Diebstahl. Die Kosten sind unbegrenzt, wenn der Notruf von Concordia informiert und die Organisation ausschließlich Concordia übertragen wird; organisiert der Versicherungsnehmer selbst, gelten Höchstbeträge (z. B. 150-200 € für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft, 200-300 € für das Abschleppen, je nach Fahrzeugart).

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Fahrerschutzversicherung

15.000.000 €

Optionaler Zusatz, nur gemeinsam mit der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abschließbar, der Personenschäden des berechtigten Fahrers durch einen Unfall beim Lenken so ersetzt, als wäre ein Dritter schadenersatzpflichtig. Teilgrenzen je Schadenereignis u. a.: Schmerzensgeld bis 200.000 €, Verdienstausfall bis 4.000 €/Monat, Unterhalt bis 3.000 €/Monat, Haushaltsführung bis 1.000 €/Monat, behindertengerechter Umbau bis 200.000 € und Beerdigungskosten bis 7.500 €; die Gesamtleistung je Schadenereignis ist auf die KH-Deckungssumme, max. 15 Mio. €, begrenzt.

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Personenschäden von Insassen (im Rahmen der Haftpflicht)

100.000.000 €

Eine eigenständige Insassenunfallversicherung besteht nicht; die Kfz-Haftpflicht deckt jedoch ausdrücklich Personenschäden einer mitversicherten Person als Beifahrer des versicherten Fahrzeugs innerhalb derselben Pauschal-Versicherungssumme von bis zu 100 Mio. € je Schadenereignis. Ausgeschlossen sind nur Sachschäden am gemeinsamen Eigentum mit Fahrer/Halter, nicht jedoch Personenschäden.

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Wichtige Bedingungen

Räumlicher Geltungsbereich

Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, mindestens jedoch nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang.

Regeln zur Grünen Karte

Wurde die Internationale Versicherungskarte ausgehändigt, erstreckt sich der Versicherungsschutz auf die dort genannten, nicht durchgestrichenen nichteuropäischen Länder, mindestens im Umfang des eigenen Vertrages.

Fahrerbeschränkungen

Das Fahrzeug darf nur zum vereinbarten Zweck und nur von einem berechtigten Fahrer (mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten) mit der erforderlichen Fahrerlaubnis gebraucht werden; die Nutzung durch einen unberechtigten oder nicht fahrberechtigten Fahrer verletzt die Pflichten des Versicherungsnehmers.

Frist zur Schadenmeldung

Jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung führen kann, ist innerhalb einer Woche anzuzeigen; eine unverzügliche Meldung bei der Notrufnummer gilt als Schadenmeldung für alle im Kraftfahrtvertrag abgeschlossenen Versicherungsarten.

Bonus-Malus-Regeln

Der Beitrag richtet sich nach der Einstufung in eine Schaden(S)- bzw. Schadenfreiheits(SF)-Klasse gemäß Schadenverlauf; ein schadenfreies Jahr führt zur Besserstufung, ein schadenbelastetes Jahr zur Rückstufung nach festen, je Tarif (Premium/Classic) und Fahrzeugart unterschiedlichen Tabellen; ab SF-Klasse 4 ist der Zusatzbaustein „Rabattschutz“ wählbar, der einen selbstverschuldeten Schaden pro Jahr ohne Rückstufung abfängt.

Dokumente

Kundeninformation und Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB, Stand 01.10.2023)

Versicherungsbedingungen

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Die wichtigsten Leistungen der Pkw-Tarife im Vergleich (Premium / Premium Partner / Classic)

Leistungsübersicht

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Policendetails

Umweltschadenversicherung

Versicherungsschutz für Umweltschäden durch das versicherte Fahrzeug (Versicherungssumme 5 Millionen € je Schadenereignis; maximal 10 Millionen € pro Jahr)

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Mallorca-Deckung

Erweiterte Deckung für Mietfahrzeuge im Ausland mit gleicher Versicherungssumme wie das eigene Fahrzeug

Quelle

Rabattschutz

Zusatzbaustein ab Schadenfreiheits-Klasse 4 mit "einem Schaden frei im Jahr"

Quelle

KH-Eigenschaden

Zuwählbarer Zusatzbaustein innerhalb der Kfz-Haftpflicht mit 100 Mio. € Pauschaldeckung, der auch Sachschäden am eigenen Eigentum (z. B. andere Fahrzeuge, Garagen) beim Gebrauch des versicherten Fahrzeugs ersetzt; begrenzt auf 100.000 € je Schadenereignis und Jahr, mit einer Selbstbeteiligung von 500 € (Pkw/Wohnmobil) bzw. 1.000 € (Lkw/Zugmaschine, gewerblich).

Quelle

Versicherungssummen

Deckungssummen der Kfz-Haftpflicht: bis zu 100 Millionen € pauschal; je geschädigter Person bis zu 15 Millionen €

Quelle

Rückstufung nach Schadenfall

Bei Premium-Tarifen bessere Rückstufung als im Tarif Classic

Quelle

Quellen