die Bayerische Insurance Group (formerly Bayerische Beamten Versicherungen / BBV), parent company BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G.
die Bayerische
die Bayerische is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Germany market with online purchase and limited assistance availability.
Direktzahlung
Sind Schadenersatzansprüche begründet, leistet der Versicherer Schadenersatz in Geld; sind sie unbegründet, wehrt er diese auf eigene Kosten ab und ist bevollmächtigt, gegen den Versicherungsnehmer geltend gemachte Ansprüche in dessen Namen zu erfüllen oder abzuwehren.
Geografischer Geltungsbereich
Europa und außereuropäische EU-Gebiete
Der Versicherungsschutz gilt innerhalb der geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören; der Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Umfang, mindestens jedoch nach dem Umfang des Versicherungsvertrags.
Alleinstellungsmerkmale
- Best-Leistungs-Garantie: gegen Mehrbeitrag gelten in der Kfz-Haftpflicht Ereignisse als mitversichert, die im eigenen Tarif nicht eingeschlossen sind, aber in einem leistungsstärkeren Tarif eines Mitbewerbers gedeckt wären.
- Die Mallorca-Police ist standardmäßig enthalten und erweitert den Haftpflichtschutz auf im Ausland gemietete Pkw bei privaten Reisen in Europa (ausdrücklich auch Deutschland und den asiatischen Teil der Türkei) für 3 Monate ab Anmietung.
- Der Schadenfreiheitsrabatt bleibt bei der Bayerischen bis zu 10 Jahre nach Abmeldung des letzten Fahrzeugs erhalten, statt der marktüblichen 7 Jahre.
- Wer erstmals eine eigene Kfz-Versicherung abschließt, kann bei mindestens drei Jahren Führerscheinbesitz mit der Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 statt der Grundeinstufung starten.
Leistungsgrenzen
Haftung für Personenschäden
Gedeckt
Deckt Ansprüche Dritter wegen Verletzung oder Tötung durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs bis zur Höhe der im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssummen; die konkreten Summen sind nicht in AKB/IPID genannt und dem individuellen Versicherungsschein zu entnehmen.
Haftung für Sachschäden
Gedeckt
Deckt Ansprüche Dritter auf Schadensersatz wegen Sachbeschädigung durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs, einschließlich Reparatur-/Ersatzkosten sowie Folgeschäden wie Nutzungsausfall und Wertminderung, bis zur Höhe der im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssummen.
Passiver Rechtsschutz gegen unbegründete Ansprüche
Gedeckt
Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehrt der Versicherer diese auf eigene Kosten ab und führt einen daraus entstehenden Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller; dies wird als eine Art 'passiver' Rechtsschutz innerhalb der Kfz-Haftpflichtversicherung beschrieben, eine Kostenobergrenze wird nicht genannt.
Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)
Gedeckt
Hat der Versicherer die Internationale Versicherungskarte ausgehändigt, erstreckt sich der Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit die Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind; im Übrigen gilt für den Versicherungsumfang A.1.4.1.
Autoschutzbrief (Pannen- und Unfallhilfe)
Optional
Pannen- und Unfallhilfe wird im Rahmen des Autoschutzbriefs erbracht, einem rechtlich selbstständigen Vertrag, der nur zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann; er umfasst z. B. die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle (bis 100 €), das Abschleppen (bis 200 €) sowie zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl ab 50 km Entfernung vom Wohnsitz.
Fahrer-Unfallversicherung
Optional
Rechtlich selbstständiger, optionaler Vertrag (nicht bei gesetzlichen Versicherungssummen), der den tatsächlichen Personenschaden des berechtigten Fahrers (z. B. Verdienstausfall, Hinterbliebenenrente, Schmerzensgeld) so ersetzt, als ob ein Dritter schadenersatzpflichtig wäre, nach den deutschen gesetzlichen Schadenersatzbestimmungen, bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Kfz-Unfallversicherung
Optional
Rechtlich selbstständiger, optionaler Summenversicherungsvertrag für Fahrzeuginsassen (Fahrer und Beifahrer), der vereinbarte Leistungen bei Invalidität, Tagegeld, Krankenhaustagegeld oder Tod zahlt, entweder nach dem Pauschalsystem (Summe je Fahrzeug, geteilt durch die Insassen) oder dem Platzsystem (Summe je Platz).
Wichtige Bedingungen
Räumlicher Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören; der Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Umfang, mindestens jedoch nach dem Umfang des Versicherungsvertrags.
Regeln zur Grünen Karte
Ist die Internationale Versicherungskarte ausgehändigt worden, erstreckt sich der Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit die Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind.
Fahrerbeschränkungen
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer (mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten) mit der erforderlichen Fahrerlaubnis genutzt werden; ein rechtskräftig verhängtes Fahrverbot steht dem Fehlen der Fahrerlaubnis gleich. Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden bzw. nicht wissentlich von einem Fahrer gefahren werden lassen, der durch Alkohol oder Drogen fahruntüchtig ist.
Frist zur Schadenmeldung
Jeder Schadenfall, der zu einer Leistung führen kann, ist innerhalb einer Woche anzuzeigen; werden außergerichtlich Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer geltend gemacht, ist dies ebenfalls innerhalb einer Woche mitzuteilen, gerichtlich geltend gemachte Ansprüche sind unverzüglich anzuzeigen. Selbst regulierte Sachschäden bis 500 € müssen nur angezeigt werden, wenn die Selbstregulierung nicht gelingt.
Bonus-Malus-Regeln
Der Vertrag wird in eine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) eingestuft, die den Beitragssatz bestimmt; bei Pkw reicht dies von SF 0 (108 % des KH-Grundsatzes) bis SF 50 (17 %). Die Neueinstufung erfolgt jeweils zum 1. Januar nach dem Schadenverlauf des vorangegangenen Kalenderjahres. Ein optionaler Rabattschutz kann vereinbart werden, wenn sich der Vertrag in Kfz-Haftpflicht und Vollkasko mindestens in SF-Klasse 10 befindet und alle Fahrer mindestens 23 Jahre alt sind; ein Schaden kann zudem durch freiwillige Erstattung (bis 1.000 €, innerhalb von zwölf Monaten) 'zurückgekauft' werden, damit der Vertrag als schadenfrei gilt.
Policendetails
Haftung für Personenschäden
Deckung für Ansprüche Dritter auf Schadensersatz wegen Personenschäden durch Kfz-Nutzung
QuelleHaftung für Sachschäden
Deckung für Sachschäden Dritter durch Kfz-Unfälle einschließlich Reparaturkosten und Wertminderung
QuelleVersicherungsschutz in Europa und EWR
Versicherungsschutz gilt innerhalb der geographischen Grenzen Europas sowie außereuropäischen Gebiete des EU-Geltungsbereichs
QuelleUnverzügliche Schadenmeldung
Der Versicherungsnehmer muss jeden Schadenfall unverzüglich anzeigen, auch wenn noch keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht wurden
QuelleBeitragszahlungspflicht
Der erste Versicherungsbeitrag muss rechtzeitig und vollständig bezahlt werden; Versicherungsschutz beginnt erst nach Zahlung
QuelleSchadensminderungspflicht
Der Versicherungsnehmer muss den Schaden so weit wie möglich abwenden bzw. mindern und wahrheitsgemäße Schadenberichte einreichen
QuelleFahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verboten
Der Versicherungsnehmer darf sich nicht unter Einfluss von Alkohol oder Drogen ans Steuer setzen
QuelleBest-Leistungs-Garantie
Optionale Best-Leistungs-Garantie erweitert Deckung für Ereignisse, die bei Konkurrenten im gleichen Tarifniveau versichert sind
QuelleMallorca-Deckung (Mietwagenversicherung)
Erweitert Haftpflichtversicherung auf gemietete Pkw auf privaten Fahrten in EU-Ländern mit zusätzlichem Schutz über die Mietwagen-Haftpflicht hinaus
Quelle