EUROPA Versicherung AG / EUROPA Lebensversicherung AG
EUROPA
EUROPA is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Die Beiträge können je nach Vereinbarung jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich gezahlt werden; die halbjährliche, vierteljährliche und monatliche Zahlung ist nur im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens möglich, mit einem Mindestbeitrag von 15 Euro.
Geografischer Geltungsbereich
Europa sowie außereuropäische Gebiete, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören
Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören; es gilt mindestens der im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsumfang. Eine Erweiterung auf weitere außereuropäische Länder ist über die Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) möglich, außer bei dort durchgestrichenen Ländern.
Alleinstellungsmerkmale
- Pauschale Versicherungssumme von 100 Mio. Euro für Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden – weit über der gesetzlichen Mindestdeckung.
- Personenschäden sind großzügig bis 15 Mio. Euro je geschädigte Person abgesichert.
- Integrierte Umweltschadenshaftung nach dem Umweltschadensgesetz bis 5 Mio. Euro je Ereignis / 10 Mio. Euro pro Jahr, ohne Mehrbeitrag.
- Optionaler Rabattschutz erhält den aufgebauten Schadenfreiheitsrabatt trotz eines Schadens pro Jahr.
- Von der Stiftung Warentest mit „Beitragsniveau: Weit besser als der Durchschnitt“ ausgezeichnet (Test vom 11/2025).
Leistungsgrenzen
Personenschäden
15.000.000 €
Haftpflichtdeckung für durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachte Verletzung oder Tötung Dritter, Teil der pauschalen Versicherungssumme von 100 Mio. € für Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden; Personenschäden sind auf 15 Mio. € je geschädigte Person begrenzt.
Sachschäden
100.000.000 €
Haftpflichtdeckung für Sach- und reine Vermögensschäden Dritter, Bestandteil der pauschalen Versicherungssumme von 100 Mio. € für Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden, die weit über die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestsummen hinausgeht.
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Gedeckt
Sind Schadenersatzansprüche unbegründet oder der Höhe nach unbegründet, wehrt EUROPA diese im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung auf eigene Kosten ab (eine gesonderte Versicherungssumme für Rechtsschutz wird nicht genannt).
Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)
Gedeckt
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die in der von EUROPA auf Anfrage ausgestellten Internationalen Versicherungskarte genannten außereuropäischen Länder, sofern die Länderbezeichnung nicht durchgestrichen ist; die Karte muss zum Schadenzeitpunkt gültig sein.
Kfz-Schutzbrief
Optional
Optionaler Zusatzbaustein (Kfz-Schutzbrief), nur gemeinsam mit der Kfz-Haftpflichtversicherung für dasselbe Fahrzeug und nur bei gesonderter Beantragung versicherbar; der Beitrag ist nur enthalten, soweit die Leistung beantragt wurde. Deckt Pannen-, Unfall- und Diebstahlhilfe europaweit mit Teilgrenzen, z. B. Pannenhilfe bis 103 € bei Selbstbeauftragung, Abschleppen bis 154 €, bis zu 3 Übernachtungen à 90 €, Mietwagen im Ausland bis 630 € und Falschbetankung bis 500 €.
Fahrer-Unfallversicherung
Keine Grenze angegeben
Eine eigenständige Fahrer-Unfallversicherung ist nicht Bestandteil dieses Kfz-Haftpflichtprodukts; die AKB umfassen nur Kfz-Haftpflicht-, Kaskoversicherung und Kfz-Schutzbrief.
Insassen-Unfallversicherung
Keine Grenze angegeben
Eine eigenständige Insassen-Unfallversicherung ist nicht enthalten; Insassen sind lediglich über die Kfz-Haftpflichtdeckung für ihnen durch das Fahrzeug zugefügte Personenschäden geschützt, nicht über eine gesonderte Unfallsumme.
Wichtige Bedingungen
Räumlicher Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören; es gilt mindestens der im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsumfang.
Regeln zur Grünen Karte
Wurde eine Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) ausgehändigt, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die dort genannten außereuropäischen Länder, soweit die Länderbezeichnung nicht durchgestrichen ist; die Karte muss zum Schadenzeitpunkt gültig sein.
Fahrerbeschränkungen
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer mit der vorgeschriebenen Fahrerlaubnis genutzt werden; das Fahren unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln ist untersagt, und die Nutzung bei nicht genehmigten Motorsportveranstaltungen bzw. Rennen ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Frist zur Schadenmeldung
Der Versicherungsnehmer muss jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung führen kann, innerhalb einer Woche in Textform anzeigen; eine Meldung bei der 24-Stunden-Schaden- und Notrufzentrale gilt als Schadenanzeige.
Bonus-Malus-Regeln
Der Vertrag wird jedes Kalenderjahr anhand des Schadenverlaufs gemäß den Tabellen in Anhang 1 in eine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) neu eingestuft: ein schadenfreies Jahr führt zur Besserstufung, ein schadenbelastetes Jahr zur Rückstufung. Der Schadenverlauf eines anderen Fahrzeugs oder Versicherers kann übernommen werden, wenn das abgebende Fahrzeug derselben oder einer höheren Fahrzeuggruppe angehört, der Antrag innerhalb von 10 Jahren nach überwiegender Nutzung bzw. Vertragsende gestellt wird, die Übertragung unwiderruflich ist und Haftpflicht- sowie Vollkaskoverlauf nur gemeinsam übernommen werden.
Dokumente
Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB), Stand 10/2024
Versicherungsbedingungen
Vertragsinformation Kfz-Versicherung inkl. AKB und Ergänzenden Bedingungen für die Kfz-Umweltschadensversicherung, Stand 01.10.2025
Versicherungsbedingungen
Kurzübersicht Autoversicherung PKW – Unterschiede Basis- und Komfort-Tarif, Stand 10/2025
Leistungsübersicht
Policendetails
Umweltschadenshaftung
Deckt öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) ab, die durch Fahrzeugnutzung entstehen
QuelleHaftpflichtdeckung für Schäden an Dritten
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Deckt Personen- und Sachschäden ab, die durch das Fahrzeug anderen zufügt
QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des VersicherersQuelle nicht mehr erreichbarMallorca-Deckung
Erweitert den Kfz-Haftpflichtschutz auf Schäden, die beim Führen eines gemieteten, versicherungspflichtigen Pkw oder Kraftrads im Ausland auf einer vorübergehenden privaten Reise (max. ein Monat) verursacht werden, und stockt die Deckung des ausländischen Vermieter-Vertrags bis zur vereinbarten Versicherungssumme auf.
QuelleEigenschäden bei Pkw
Erweitert die Kfz-Haftpflichtversicherung auf Sachschäden, die der Versicherungsnehmer mit dem versicherten Pkw an einem anderen auf ihn zugelassenen Kfz, einem eigenen Gebäude oder sonstigen eigenen Sachen (außer elektrischen/elektronischen/optischen Geräten) verursacht; Selbstbeteiligung 500 Euro je Schadenereignis, begrenzt auf 100.000 Euro je Versicherungsjahr.
QuelleGeografischer Geltungsbereich
Versicherungsschutz in den geografischen Grenzen Europas und außereuropäischen Gebieten der EU; Erweiterung auf Drittländer mit Internationaler Versicherungskarte (Grüne Karte)
QuelleVersicherte Personen
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Versicherungsnehmer, berechtigte Fahrer, Fahrzeughalter, Fahzeugeigentümer und weitere in den Bedingungen (AKB A.1.2) genannte Personen
QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des VersicherersQuelle nicht mehr erreichbarPrämienzahlungspflicht
Versicherungsnehmer muss alle Prämien vollständig und pünktlich zahlen wie im Vertrag vereinbart; Nichtzahlung kann zur Kündigung führen
QuelleInternationale Versicherungskarte (Grüne Karte)
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Erweiterte Haftpflichtdeckung für Länder außerhalb EU/EWR; ausgestellt vom Versicherer auf Anfrage; listet abgedeckte und durchgestrichene Länder auf
QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des VersicherersQuelle nicht mehr erreichbar