EUROPA Versicherung AG (trading as EUROPA-go)
EUROPA-go
EUROPA-go is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
EUROPA-go ist bevollmächtigt, gegen den Versicherungsnehmer und mitversicherte Personen geltend gemachte Schadenersatzansprüche in dessen Namen zu erfüllen oder abzuwehren; begründete Ansprüche werden direkt in Geld beglichen, unbegründete Ansprüche auf eigene Kosten abgewehrt.
Geografischer Geltungsbereich
Deutschland (bundesweit)
Der Versicherungsschutz gilt in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören; bei Aushändigung der internationalen Versicherungskarte erstreckt sich der Schutz zusätzlich auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit nicht gestrichen.
Alleinstellungsmerkmale
- Pauschale Haftpflicht-Versicherungssumme von 100 Millionen EUR für Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden – weit über der gesetzlichen Mindestdeckung.
- Personenschäden bis 15 Millionen EUR je geschädigter Person – deutlich über den marktüblichen Mindestsummen.
- Integrierte Umweltschadensversicherung (Kfz-USV) bis zu 5 Millionen EUR je Schadenereignis und 10 Millionen EUR pro Jahr, automatisch in der Haftpflicht enthalten.
- Rund-um-die-Uhr Schaden- und Notrufservice mit vollständig digitaler, stressfreier Online-Schadenmeldung.
- Optionale Mallorca-Deckung erweitert den Haftpflichtschutz auf gemietete Fahrzeuge im Ausland in Ländern mit niedrigeren Pflichtversicherungssummen (Komfort-Tarif).
Leistungsgrenzen
Personenschäden (Haftpflicht)
15.000.000 €
Personenschäden sind bis zu 15 Millionen EUR je geschädigter Person gedeckt, innerhalb der pauschalen Gesamtversicherungssumme von 100 Millionen EUR, die auch Sach-, Vermögens- und Umweltschäden umfasst. Identisch in Basis- und Komfort-Tarif.
Sach- und Vermögensschäden (Haftpflicht)
100.000.000 €
Sachschäden und reine Vermögensschäden sind über eine pauschale, gemeinsame Versicherungssumme von 100 Millionen EUR je Schadenereignis gedeckt, die sich mit Personen- und Umweltschäden teilt und weit über der gesetzlichen Mindestsumme liegt. Identisch in Basis- und Komfort-Tarif.
Abwehr unbegründeter Ansprüche
Gedeckt
Sind gegen den Versicherungsnehmer geltend gemachte Schadenersatzansprüche unbegründet, wehrt EUROPA-go diese auf eigene Kosten ab; dies gilt auch, soweit Ansprüche der Höhe nach unbegründet sind, einschließlich der Beauftragung eines Rechtsanwalts im Namen des Versicherungsnehmers, falls erforderlich.
Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)
Gedeckt
Sofern ausgehändigt, erstreckt die internationale Versicherungskarte den Kfz-Haftpflichtschutz auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit die Länderbezeichnung nicht durchgestrichen ist; es gilt der im Besuchsland vorgeschriebene Umfang, mindestens jedoch der Vertragsumfang.
Kfz-Schutzbrief (Pannen- und Unfallhilfe)
Optional
Der Kfz-Schutzbrief ist ein rechtlich selbstständiger, optionaler Zusatzvertrag, der nur zusammen mit der Kfz-Haftpflichtversicherung für dasselbe Fahrzeug abgeschlossen werden kann. Er bietet Pannenhilfe, Abschleppen und Reise-Assistance-Leistungen (z. B. Wiederherstellung der Fahrbereitschaft, Ersatzfahrer, Rücktransport) als Service oder Kostenerstattung.
Fahrer-Unfallversicherung
Keine Grenze angegeben
In den geprüften Quellen wurde keine eigenständige Fahrer-Unfallversicherung innerhalb der Kfz-Haftpflichtversicherung gefunden.
Insassen-Unfallversicherung
Keine Grenze angegeben
In den geprüften Quellen wurde keine eigenständige Insassen-Unfallversicherung innerhalb der Kfz-Haftpflichtversicherung gefunden.
Wichtige Bedingungen
Räumlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören; maßgeblich ist der im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebene Umfang, mindestens jedoch der Vertragsumfang.
Regeln zur Grünen Karte
Wurde die internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) ausgehändigt, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit die Länderbezeichnung nicht durchgestrichen ist.
Fahrerbeschränkungen
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer mit der vorgeschriebenen Fahrerlaubnis genutzt werden; es darf nicht gefahren werden bzw. wissentlich fahren gelassen werden, wenn der Fahrer durch Alkohol oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
Frist zur Schadenmeldung
Jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung führen kann, ist innerhalb einer Woche in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) anzuzeigen; die unverzügliche Meldung bei der 24-Stunden-Schaden- und Notrufzentrale gilt ebenfalls als Schadenanzeige.
Bonus-Malus-Regeln
Der Vertrag wird nach dem Schadenverlauf in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen, z. B. SF 1/2 bis SF 50) eingestuft; ein schadenfreies Kalenderjahr führt zur Besserstufung, ein schadenbelastetes Jahr zur Rückstufung gemäß den Tabellen in Anhang 1 der AKB.
Dokumente
Vertragsinformation inkl. Allgemeiner Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB), Stand 01.10.2025
Versicherungsbedingungen
Policendetails
Mallorca-Deckung
Zusätzliche Deckung für gemietete Fahrzeuge in europäischen Ländern mit niedrigeren Versicherungssummen
QuelleUmweltschadensversicherung
Deckung von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz
QuelleTarifvarianten
Kfz-Haftpflichtversicherung wird in Basis- und Komfort-Tarifen für Personenkraftwagen angeboten
QuelleVersicherungssummen
Pauschale 100 Millionen EUR Versicherungssumme; maximal 15 Millionen EUR pro geschädigter Person bei Personenschäden
Quelle