Aus Quelldokumenten geprüft

Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung Aktiengesellschaft

Feuersozietät

Feuersozietät is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 28.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2020-07-01Risikoträger: Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung Aktiengesellschaft
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

Die Feuersozietät begleicht berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter direkt in Geld und ist bevollmächtigt, gegen den Versicherungsnehmer erhobene Ansprüche im Namen des Versicherungsnehmers zu erfüllen oder abzuwehren.

Geografischer Geltungsbereich

Europa sowie die außereuropäischen Gebiete der EU-Mitgliedstaaten

Der Versicherungsschutz gilt innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten der EU-Mitgliedstaaten; bei Ausgabe einer Grünen Karte erweitert sich der Schutz auf die dort zusätzlich genannten, nicht durchgestrichenen nichteuropäischen Länder.

Alleinstellungsmerkmale

  • Haftpflichtschutz mit 100 Millionen Euro je Schadenereignis und 15 Millionen Euro pro geschädigter Person, weit über den gesetzlichen Mindestsummen in Deutschland.
  • Die Mallorca-Police für Haftpflichtschäden durch vorübergehend gemietete Pkw, Wohnmobile und Krafträder im Ausland ist ohne Mehrbeitrag enthalten.
  • Der Haftpflichtschutz erstreckt sich ausdrücklich auch auf Unfälle durch versagende oder fehlerhafte Systeme des automatisierten oder autonomen Fahrens.
  • Kfz Vario FahrStil belohnt junge Fahrer mit einem garantierten Startnachlass von 30%, der bei sicherer Fahrweise auf bis zu 45% steigt.
  • Rund-um-die-Uhr-Schaden-Soforthilfe mit kostenloser Glasreparatur ohne Anrechnung auf den Selbstbehalt.

Leistungsgrenzen

Personenschaden-Haftpflicht

15.000.000 €

Die Entschädigung für Personenschäden Dritter ist auf 15 Millionen Euro pro geschädigter Person begrenzt, innerhalb der pauschalen Versicherungssumme von 100 Millionen Euro je Schadenereignis.

Quelle

Sach- und Vermögensschaden-Haftpflicht

100.000.000 €

Die pauschale Versicherungssumme für Sach- und reine Vermögensschäden beträgt 100 Millionen Euro je Schadenereignis und liegt damit deutlich über dem gesetzlichen Mindestumfang.

Quelle

Abwehr unberechtigter Ansprüche

Gedeckt

Sind gegen den Versicherungsnehmer erhobene Schadenersatzansprüche ganz oder teilweise unbegründet, wehrt die Feuersozietät diese auf eigene Kosten ab, einschließlich anfallender Rechtskosten, ohne gesondert ausgewiesene Deckungssumme.

Quelle

Grüne-Karte-Deckung

Gedeckt

Wurde eine Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) ausgehändigt, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit die Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind, mindestens im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang des Besuchslandes.

Quelle

Pannen- und Unfallhilfe (Schutzbrief)

Optional

Nur als optionaler Ergänzungsschutz Schutzbrief zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht für dasselbe Fahrzeug erhältlich: Pannenhilfe vor Ort bis 150 Euro, Abschleppen bis 200 Euro (unbegrenzt bei Meldung an die 24/7-Notrufzentrale und deren Organisation der Hilfe), Kostenübernahme bei Falschbetankung bis 500 Euro, bis zu drei Übernachtungen à 80 Euro, Mietwagen bis zu 7 Tage à 70 Euro, Mietwagenkosten im Ausland bis 500 Euro sowie Reiseabbruchkosten bis 2.500 Euro.

Quelle

Fahrer-Unfallversicherung

Keine Grenze angegeben

Innerhalb von Kfz Vario wird keine eigenständige Unfallversicherung für den Fahrer angeboten; der Fahrer ist lediglich über die Haftpflicht abgesichert, sofern er nicht als Fahrer, sondern z. B. als Beifahrer verletzt wird.

Quelle

Insassenunfall-/Personenschadendeckung

Gedeckt

Berechtigte Insassen sind im Rahmen der Haftpflichtversicherung mitversichert. Erleidet ein Insasse einen Personenschaden und besteht kein anderweitiger Haftpflichtversicherungsschutz, erfolgt die Entschädigung aus derselben Versicherungssumme von 15 Millionen Euro pro geschädigter Person und nicht aus einer gesonderten Unfallsumme.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Räumlicher Geltungsbereich

Der Haftpflichtversicherungsschutz gilt innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten der EU-Mitgliedstaaten; der Umfang richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Mindestumfang, mindestens jedoch nach dem vertraglich vereinbarten Umfang.

Regeln zur Grünen Karte

Wurde eine Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) ausgehändigt, erstreckt sich der Versicherungsschutz auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, deren Bezeichnung nicht durchgestrichen ist, im dort gesetzlich vorgeschriebenen Umfang.

Fahrerbeschränkungen

Der Pkw darf nur von einem berechtigten Fahrer mit der erforderlichen Fahrerlaubnis genutzt werden; das Führen unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln ist untersagt. Der Fahrerkreis ist ein Tarifmerkmal zur Beitragsberechnung; für eine besondere Schadenfreiheitsklasse darf das Fahrzeug ausschließlich von Personen ab 25 Jahren oder in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen gefahren werden.

Frist zur Schadenmeldung

Jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung führen kann, ist innerhalb einer Woche anzuzeigen; Diebstahl ist unverzüglich in Textform sowie bei einem Schaden über 500 Euro zusätzlich der Polizei zu melden. Gegen den Versicherungsnehmer erhobene Ansprüche Dritter sind ebenfalls innerhalb einer Woche anzuzeigen, wobei Sachschäden unter 500 Euro zunächst selbst reguliert werden dürfen.

Bonus-Malus-Regeln

Neuverträge beginnen in Klasse 0 (100% des Grundbeitrags), sofern keine Sondereinstufung gilt. Der Beitragssatz sinkt bei schadenfreiem Verlauf bis auf SF 50 (17%) nach 50 Jahren, während Schäden gemäß den Tabellen in Anhang 1 zu einer Rückstufung bis Klasse M (120%) führen. Der optionale Rabattschutz verhindert eine Rückstufung beim ersten Schaden pro Kalenderjahr, und eine Rückstufung kann zudem vermieden werden, indem die Entschädigungsleistung (in der Haftpflicht bis 1.200 Euro) innerhalb von sechs Monaten freiwillig erstattet wird.

Wo kaufen

Dokumente

IPID – Kfz-Versicherung für private Pkw (Kfz Vario, Tarif 07.2025)

IPID

Öffnen

Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB), Kfz Vario für Pkw ohne Vermietung – Anlage 3609

Versicherungsbedingungen

Öffnen

AKB-Bedingungen – Portalkopie bei Check24 (Fassung 07/2024)

Sonstiges Dokument

Öffnen

Policendetails

Mallorca-Police

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Haftpflichtversicherungsschutz für Mietwagen im Ausland; im Tarif Kfz Vario enthalten

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Tierbissversicherung und Unfälle mit Tieren

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Versicherungsschutz für Unfälle mit allen Tierarten und Tierbissschäden bis 5.000 Euro (Standard) oder unbegrenzt (Kasko-Plus)

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Sonderausstattung versichert

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Fahrzeug-Sonderausstattung versichert bis 5.000 Euro (Standard) oder 20.000 Euro (Kasko-Plus)

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Neupreisentschädigung

Neupreisentschädigung für 36 Monate bei Beschädigung, Diebstahl oder Totalschaden (Vollkasko)

Quelle

Kaufwertentschädigung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Kaufwertentschädigung für gebrauchte Fahrzeuge bei Diebstahl oder Totalschaden für 24 Monate

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Glasreparatur ohne Selbstbeteiligung

Kostenlose Reparatur von Glasschäden ohne Anrechnung auf Selbstbehalt

Quelle

Rabattschutz

Ein optionaler Baustein, der bei bis zu einem Schaden pro Kalenderjahr eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) in der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung verhindert, sofern das Fahrzeug ausschließlich von Personen ab 25 Jahren gefahren wird.

Quelle

Schutzbrief

Europaweite Pannen- und Unfallhilfe

Quelle

Werkstatt Service

Optionaler Werkstatt Service für Fahzeugreparaturen

Quelle

Kfz Vario FahrStil Telematik-Option

Ein telematikbasiertes Rabattprogramm für den Kfz-Haftpflicht- und Kaskobeitrag: garantierter Startnachlass von 30%, ab dem zweiten Jahr ein fahrverhaltensabhängiger Nachlass von bis zu 45%.

Quelle

Schutz bei automatisiertem und autonomem Fahren (Cyber)

Der Haftpflichtversicherungsschutz gilt auch für Schäden durch den Gebrauch des Fahrzeugs, wenn versagende oder fehlerhafte Systeme zum automatisierten oder autonomen Fahren ursächlich sind.

Quelle

Kfz-Umweltschadenversicherung

Ein rechtlich selbstständiger, zusammen mit der Kfz-Haftpflicht abgeschlossener Versicherungsschutz, der den Versicherungsnehmer von öffentlich-rechtlichen Sanierungsansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz freistellt, die durch einen Unfall, eine Panne oder eine plötzliche Betriebsstörung entstehen.

Quelle

Maximale Haftpflicht-Deckungssumme

Die Feuersozietät wirbt mit einer pauschalen Haftpflicht-Deckungssumme von 100 Millionen Euro je Schadenereignis, begrenzt auf 15 Millionen Euro pro geschädigter Person, deutlich über den gesetzlichen Mindestdeckungssummen von 7,5 Millionen Euro (Personenschäden), 1,3 Millionen Euro (Sachschäden) und 50.000 Euro (Vermögensschäden).

Quelle

Fahrzeugnutzung ohne Vermietung

Kfz Vario Tarif für Pkw ohne Vermietungsbetrieb

Quelle

Deckung bei grober Fahrlässigkeit

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Deckung bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers in der Haftpflicht

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Erweiterte Elementarschadendeckung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Erweiterte Deckung für Elementarschäden (Sturm, Hagel, Überschwemmung, etc.)

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Fahrzeuginhalt mitversichert

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Fahrzeuginhalte sind im Versicherungsumfang mitversichert

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Begrenzung des Rückgriffs bei Pflichtverletzung

Selbst bei einer Pflichtverletzung des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person (z. B. nach D.1/D.2) ist die Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung in der Kfz-Haftpflicht gegenüber Anspruchstellern auf 5.000 Euro pro Person begrenzt; die gesetzlichen Mindestversicherungssummen bleiben davon unberührt.

Quelle

Quellen