GARANTA Versicherungs-Aktiengesellschaft
NÜRNBERGER
NÜRNBERGER is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Germany market with online purchase and limited assistance availability.
Direktzahlung
Der Versicherer erfüllt begründete Schadenersatzansprüche Dritter direkt in Geld und wehrt unbegründete Ansprüche auf eigene Kosten ganz oder in Höhe des unbegründeten Teils ab.
Geografischer Geltungsbereich
Europa
Der Versicherungsschutz gilt in den geografischen Grenzen Europas, dem europäischen und asiatischen Teil der Türkei sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören; er richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Umfang, mindestens jedoch nach dem Umfang des deutschen Vertrags.
Alleinstellungsmerkmale
- Haftpflichtdeckung bis 100 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, mit einer Höchstgrenze von 15 Mio. EUR pro Person – über vielen marktüblichen Mindestdeckungen.
- Die Mallorca-Police ist standardmäßig enthalten und erweitert den Schutz auf Unfälle mit Mietwagen im europäischen Ausland.
- Der Auslandsschadenschutz regelt Schäden nach deutschem Recht in 26 europäischen Staaten ohne Mehrbeitrag.
- Mit der App Fahrer Plus können zusätzliche Fahrer für bis zu 30 Tage eingeschlossen werden, buchbar bis zu 21 Tage im Voraus, ohne den Hauptvertrag zu ändern.
- Der Rabattschutz erhält die Schadenfreiheitsklasse nach einem Haftpflicht- und einem Kaskoschaden pro Kalenderjahr unverändert.
Leistungsgrenzen
Personenschäden-Haftpflicht
15.000.000 €
Deckt Personenschäden Dritter bis zu 15.000.000 EUR pro geschädigter Person, innerhalb einer Gesamtdeckungssumme von 100.000.000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pro Schadenereignis.
Sach- und Vermögensschäden-Haftpflicht
100.000.000 €
Deckt Sachschäden und reine Vermögensschäden Dritter innerhalb der Gesamtdeckungssumme von 100.000.000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pro Schadenereignis.
Rechtsschutz gegen unbegründete Ansprüche
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Der Versicherer wehrt unbegründete Schadenersatzansprüche Dritter auf eigene Kosten außergerichtlich und gerichtlich ab; eine gesonderte Versicherungssumme über die Haftpflichtsummen hinaus wird in den Bedingungen nicht genannt.
Grüne Karte / Internationale Versicherungskarte
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Sofern ausgehändigt, erstreckt die Grüne Karte den Haftpflichtschutz auf die darin genannten, nicht durchgestrichenen nichteuropäischen Länder; war am Schadentag eine gültige Grüne Karte ausgestellt oder wurde hierauf durch Zusatzvereinbarung verzichtet, richtet sich die Leistung mindestens nach den im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen und Versicherungssummen.
Pannenhilfe (Schutzbrief)
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Optionaler Zusatzbaustein zur Kfz-Haftpflichtversicherung, nur versichert, wenn im Antrag ausdrücklich beantragt und im Versicherungsschein aufgeführt. Deckt die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft vor Ort bis 200 EUR und das Abschleppen bis 300 EUR (Pannenhilfekosten werden angerechnet). In Verbindung mit dem Zusatzbaustein Elektro Plus ist das Abschleppen bei Entladung des Akkus in unbegrenzter Höhe versichert.
Fahrerschutzversicherung
8.000.000 €
Optionaler Zusatzbaustein zur Kfz-Haftpflichtversicherung, nur versichert, wenn im Antrag ausdrücklich beantragt. Entschädigt den eigenen Personenschaden des Fahrers so, als wäre ein Dritter schadenersatzpflichtig, bis 8.000.000 EUR, einschließlich Verdienstausfall bis 1.500 EUR/Monat, Unterhaltsansprüche bis 2.000 EUR/Monat, Haushaltshilfe bis 1.000 EUR/Monat, behindertengerechtem Umbau bis 150.000 EUR und Ausgleich für dauerhafte Beeinträchtigungen bis 5.000 EUR/Monat.
Kfz-Unfallversicherung
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Optionale Kfz-Unfallversicherung, nur versichert, wenn im Antrag ausdrücklich beantragt. Bietet Leistungen bei Invalidität, Tod und weitere Leistungen für Insassen, die beim Gebrauch des Fahrzeugs verletzt oder getötet werden; die Versicherungssumme wird individuell vereinbart und ist dem Versicherungsschein zu entnehmen, nicht in den Bedingungen fest vorgegeben.
Wichtige Bedingungen
Räumlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt in den geografischen Grenzen Europas, dem europäischen und asiatischen Teil der Türkei sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören; er richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Umfang, mindestens jedoch nach dem Umfang des deutschen Vertrags.
Regeln zur Grünen Karte
Wurde eine Grüne Karte ausgehändigt, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die dort genannten, nicht durchgestrichenen nichteuropäischen Länder; war am Schadentag eine gültige Grüne Karte ausgestellt oder wurde durch Zusatzvereinbarung darauf verzichtet, richtet sich die Leistung mindestens nach den im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen und Versicherungssummen.
Fahrerbeschränkungen
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer mit der erforderlichen Fahrerlaubnis genutzt werden, der nicht durch Alkohol oder andere berauschende Mittel beeinträchtigt ist; zusätzliche Fahrer können über die App Fahrer Plus vorübergehend für bis zu 30 Tage eingeschlossen werden, buchbar bis zu 21 Tage im Voraus.
Frist zur Schadenmeldung
Jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung führen kann, ist innerhalb einer Woche anzuzeigen; die Entwendung des Fahrzeugs ist unverzüglich in Textform anzuzeigen; Sachschäden bis 500 EUR können zunächst selbst reguliert werden und müssen erst angezeigt werden, wenn die Selbstregulierung nicht gelingt.
Bonus-Malus-Regeln
Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) und der Beitragssatz richten sich nach dem Schadenverlauf gemäß den SF-Tabellen; ein Schaden führt im Folgejahr grundsätzlich zur Rückstufung, sofern nicht der Zusatzbaustein Rabattschutz gewählt wurde, der die Klasse nach dem ersten Haftpflicht- und dem ersten Kaskoschaden im Kalenderjahr unverändert lässt; eine Rückstufung kann außerdem vermieden werden, indem die Entschädigung bis 1.000 EUR innerhalb von 12 Monaten nach Mitteilung freiwillig erstattet wird.