HDI Versicherung AG
HDI
HDI is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Germany market with no online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Bei begründeten Schadenersatzansprüchen Dritter leistet HDI die Entschädigung direkt in Geld an den Geschädigten und wehrt unbegründete Ansprüche auf eigene Kosten ab; HDI ist bevollmächtigt, gegen den Versicherungsnehmer geltend gemachte Ansprüche in dessen Namen zu erfüllen oder abzuwehren.
Geografischer Geltungsbereich
Europa und zur EU gehörende Gebiete
Der Versicherungsschutz gilt in den geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören; der Umfang richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang des deutschen Vertrags. Hat HDI die Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) ausgehändigt, erstreckt sich der Schutz auf die dort genannten, nicht durchgestrichenen außereuropäischen Länder.
Alleinstellungsmerkmale
- Pauschale Deckungssumme von 100 Mio. EUR je Schadenereignis (Personen-, Sach- und Vermögensschäden), deutlich über den gesetzlichen Mindestsummen, mit bis zu 15 Mio. EUR pro geschädigter Person.
- Automatischer Mallorca-Police-Schutz für im Ausland angemietete Pkw, ohne Zusatzkosten für bis zu drei Monate enthalten.
- Schnelle Hilfe rund um die Uhr über den HDI Schaden-Service.
- Integrierte Kfz-Umweltschadenversicherung bis 10 Mio. EUR pro Jahr, ein Merkmal, das nicht alle Wettbewerber in die Kfz-Haftpflicht einbinden.
- 5 % Bündelrabatt auf den Kfz-Versicherungsbeitrag bei Kombination mit weiteren HDI Privatschutz-Verträgen.
Leistungsgrenzen
Personenschäden (Haftpflicht)
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Es können zwei Versicherungssummen vereinbart werden: die gesetzlichen Mindestversicherungssummen oder eine Pauschaldeckung von 100 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zusammen, wobei die Entschädigung für Personenschäden auf 15 Mio. EUR je geschädigte Person begrenzt ist. Dies gilt gleichermaßen für Motor Komfort und Motor Premium.
Sachschäden (Haftpflicht)
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Sachschäden sind innerhalb der gemeinsamen Pauschaldeckung von 100 Mio. EUR je Schadenereignis abgedeckt, die zusammen mit Personen- und Vermögensschäden gilt; alternativ können anstelle der Pauschaldeckung die gesetzlichen Mindestversicherungssummen vereinbart werden.
Rechtsschutz/Abwehr von Haftpflichtansprüchen
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
HDI ist bevollmächtigt und verpflichtet, begründete Ansprüche in Geld zu erfüllen und unbegründete oder überhöhte Ansprüche auf eigene Kosten im Namen des Versicherungsnehmers abzuwehren; dies ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung enthalten und ohne gesonderten Höchstbetrag. Eine eigenständige Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, deren Risikoträger die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG ist, wurde historisch als separater optionaler Baustein angeboten.
Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Sofern HDI die Grüne Karte ausgehändigt hat, erstreckt sich der Kfz-Haftpflichtschutz automatisch und ohne Mehrbeitrag auf die dort genannten, nicht durchgestrichenen außereuropäischen Länder; der Umfang richtet sich nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Umfang des Besuchslands, mindestens jedoch nach dem Umfang des deutschen Vertrags.
Mobilitäts-Schutz (Pannen- und Unfallhilfe)
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Der Mobilitäts-Schutz ist ein optionaler Baustein, der nur zusammen mit einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für dasselbe Fahrzeug abgeschlossen werden kann. Er umfasst Pannenhilfe an der Schadenstelle (bis 300 EUR), Abschleppen (bis 400 EUR), Bergung, Weiter- oder Rückfahrt, Übernachtung, Mietwagen und weitere Hilfeleistungen in Europa und den außereuropäischen EU-Gebieten.
Fahrer-Schutz
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Optionaler Baustein Fahrer-Schutz innerhalb der Kfz-Haftpflichtversicherung für Pkw, Campingfahrzeuge und Lieferwagen im Werkverkehr; deckt Personenschäden des berechtigten Fahrers beim Lenken des versicherten Fahrzeugs, berechnet so, als wäre ein Dritter schadenersatzpflichtig. Die Höchstentschädigung beträgt 8 Mio. EUR pro Schaden und Versicherungsjahr.
Kfz-Unfallversicherung (Insassen)
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Die aktuellen AKB (Stand 07/2024) bieten keine eigenständige Kfz-Unfallversicherung für Insassen als Produktbaustein an; der einzige unfallbezogene Zusatzbaustein ist der Fahrer-Schutz, der ausschließlich den berechtigten Fahrer, nicht aber weitere Insassen absichert.
Wichtige Bedingungen
Räumlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt in den geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Der Umfang richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang des deutschen Vertrags.
Regeln zur Grünen Karte
Sofern HDI die Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) ausgehändigt hat, erstreckt sich der Versicherungsschutz auf die dort genannten, nicht durchgestrichenen außereuropäischen Länder; der Umfang richtet sich nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Umfang des Besuchslands, mindestens jedoch nach dem Umfang des deutschen Vertrags.
Fahrerbeschränkungen
Der Schutz gilt für den Versicherungsnehmer und mitversicherte Personen: Halter, Eigentümer, Fahrer, die Technische Aufsicht bei autonom fahrenden Fahrzeugen, berechtigte Insassen (soweit kein anderer Versicherer leistungspflichtig ist), Arbeitgeber bzw. öffentlichen Dienstherrn bei dienstlicher Nutzung mit Zustimmung sowie angestellte Omnibusschaffner. Es gibt keine generelle Einschränkung der zugelassenen Fahrer, jedoch stellt die Nutzung ohne erforderliche Fahrerlaubnis oder ohne Zustimmung des Verfügungsberechtigten eine Pflichtverletzung dar, die zur Kürzung oder zum Wegfall der Leistung führen kann.
Frist zur Schadenmeldung
Jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung führen kann, ist HDI innerhalb einer Woche anzuzeigen; die unverzügliche Meldung bei der HDI Unfall- und Pannen-Notrufzentrale gilt zugleich als Schadenanzeige für alle für dasselbe Fahrzeug bestehenden Kraftfahrtversicherungsarten.
Bonus-Malus-Regeln
Der Beitrag richtet sich nach dem Schadenfreiheitsrabatt-System (SF-Klassen) von SF ½ bis SF 50 sowie den Klassen 0 und M, basierend auf dem Schadenverlauf. Neue Verträge beginnen in der Regel in Klasse 0, sofern keine Sondereinstufung oder Übernahme eines Schadenverlaufs greift; bei schadenfreiem Kalenderjahr erfolgt eine Höherstufung um eine Klasse, bei einem oder mehreren Schäden erfolgt eine Rückstufung gemäß festen Tabellen.
Dokumente
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB), Stand 07/2024
Versicherungsbedingungen
Kundeninformation und Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB), Stand 01/2024
Versicherungsbedingungen
Leistungsübersicht Motor-Plus / Motor-Plus mit Premium-Schutz
Leistungsübersicht
Gesamtbedingungswerk inkl. Sonderbedingungen für Wohnmobile (AKB, BV W03/W04/W77)
Versicherungsbedingungen
Policendetails
Haftungsdeckungssumme
Pauschale Deckungssumme von 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
QuelleUmweltschadensdeckung
Versicherung von Umweltschäden wie beispielsweise Entsorgungskosten für ausgelaufenes Motoröl
QuelleMallorca-Police Abdeckung
Erweiterte Abdeckung für Mietwagen im Ausland mit Schutz bis zu den deutschen Mindestdeckungssummen
QuelleVerzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit
In Motor-Plus Tarifen verzichtet HDI auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit
QuelleWerkstattnetzwerk-Service
Schadensabwicklung über eine Partnerschaft mit über 500 zertifizierten Werkstätten in ganz Deutschland
QuelleSchadenfreiheitsklassen-System
Kfz-Haftpflicht nutzt SF-Klassen von SF 1/2 bis SF 50, mit Klassifizierungen M, S und 0 für Neufahrer
QuelleGeografischer Geltungsbereich
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Deckung erstreckt sich auf ganz Europa im geografischen Sinne; Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte) erweitert auf zusätzliche außereuropäische Länder
QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des VersicherersVersicherte Personen
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Abdeckung umfasst alle in der Police eingetragenen Fahrer plus alle anderen Personen, die das Fahrzeug mit Zustimmung des Versicherungsnehmers nutzen
QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers