
KRAVAG Kfz-Haftpflicht (Kfz Police)
Versichert durch KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG · Deutschland
Kfz-Haftpflichtversicherung von KRAVAG für den Germany-Markt, mit 24/7-Hilfe.
Geprüft am 28.08.2026 · Bedingungen vom 2026-07Quellen
Wichtige Fakten
- KRAVAG
Alleinstellungsmerkmale
Pauschale Haftpflicht-Versicherungssumme von EUR 100 Millionen und Personenschadendeckung bis EUR 15 Millionen je geschädigter Person, weit über den gesetzlichen Mindestsummen.
Leistungsverbesserungsgarantie: Versicherungsnehmer profitieren automatisch von künftigen Leistungsverbesserungen ihrer Produktlinie, ohne Mehrkosten.
3 % Umweltbonus-Beitragsnachlass auf die Kfz-Haftpflichtversicherung für Elektro- und Wasserstoff-Pkw.
Die Mallorca-Police für im Ausland mit einem Mietwagen verursachte Schäden gilt im Exklusiv-Tarif auch für Deutschland selbst, anders als bei vielen Wettbewerbern.
Auszeichnungen als Qualitätsnachweis: WirtschaftsWoche 'Sehr hohes Kundenvertrauen 2025' und Focus Money 'Fairster Schadenregulierer' (Kfz-Serviceversicherer, Ausgabe 03/2026).
Leistungsgrenzen
Personenschadendeckung (Haftpflicht)
14 Mio. € – 15 Mio. €
Haftpflichtdeckung für Personenschäden Dritter durch den Gebrauch des Fahrzeugs. Kompakt-Tarif: maximal EUR 14 Millionen je geschädigte Person; Exklusiv-Tarif: maximal EUR 15 Millionen je geschädigte Person. In beiden Tarifen zusätzlich eine Pauschaldeckung von EUR 100 Millionen je Schadenereignis für Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden zusammen.
Abschnitt: KRAVAG-KfzPolice > Haftpflicht
Deckungssumme Personenschäden 14 Mio. EUR 15 Mio. EUR
Sach- und reine Vermögensschadendeckung (Haftpflicht)
100 Mio. €
In beiden Tarifen enthalten: Eine Pauschale Versicherungssumme von EUR 100 Millionen je Schadenereignis, die sich Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden Dritter teilen (Personenschäden bis zur Höchstsumme je geschädigter Person begrenzt).
Abschnitt: KRAVAG-KfzPolice > Haftpflicht
Deckungssumme Pauschaldeckung 100 Mio. EUR 100 Mio. EUR
Abwehrdeckung bei unberechtigten Ansprüchen
Gedeckt
Sind gegen den Versicherungsnehmer geltend gemachte Schadenersatzansprüche unbegründet, wehrt KRAVAG diese auf eigene Kosten ab; dies gilt auch, soweit Ansprüche der Höhe nach unbegründet sind. Eine Höchstsumme ist hierfür in den Bedingungen nicht genannt.
Abschnitt: A.1 Haftpflichtversicherung > A.1.1 Was ist versichert?
Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehren wir diese auf unsere Kosten ab. Dies gilt auch, soweit Schadenersatzansprüche der Höhe nach unbegründet sind.
Grüne Karte / Internationale Versicherungskarte
Gedeckt
Hat KRAVAG die Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) ausgehändigt, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit die Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind; maßgeblich ist der im Besuchsland vorgeschriebene Versicherungsumfang, mindestens jedoch der Vertragsumfang.
Abschnitt: A.1 Haftpflichtversicherung > A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Haben wir Ihnen die Internationale Versicherungskarte ausgehändigt, gilt: Ihr Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung erstreckt sich auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind.
Kfz-Schutzbrief (Pannenhilfe)
Optional
Wählbarer Zusatzbaustein (rechtlich selbstständiger Vertrag) für organisatorische und finanzielle Hilfe bei Panne oder Unfall in Europa/EU, z. B. Pannenhilfe bis EUR 150 (unbegrenzt, wenn durch KRAVAG organisiert), Abschleppen, Bergung und weitere Reisehilfen. Jahresbeitrag ab EUR 19,90 für Pkw.
Abschnitt: A.3 Schutzbrief > A.3.5 Hilfe bei Panne oder Unfall
Wir sorgen für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schadenort durch ein Pannenhilfsfahrzeug. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 150 EUR.
Fahrerschutz-Versicherung
20 Mio. €
Wählbarer Zusatzbaustein (rechtlich selbstständiger Vertrag), der den Personenschaden des Fahrers bei einem Unfall beim Lenken des versicherten Fahrzeugs wie ein Haftpflichtversicherer bis zu EUR 20 Millionen je Schadensfall nach deutschem Recht abdeckt (z. B. Verdienstausfall, behindertengerechte Umbaumaßnahmen, Schmerzensgeld ab fünftägigem Krankenhausaufenthalt). Jahresbeitrag EUR 32,90.
Abschnitt: A.6 Fahrerschutz-Versicherung > A.6.4 Was leisten wir in der Fahrerschutz-Versicherung?
Wir zahlen für den Personenschaden des berechtigten Fahrers wie ein Haftpflichtversicherer. Dabei leisten wir nach deutschem Recht und nach den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen bis zu 20 Mio. EUR je Schadensfall
Insassen-Unfallversicherung
Optional
Wählbarer Zusatzbaustein (rechtlich selbstständiger Vertrag), der vereinbarte Geldbeträge bei Invalidität, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld oder Tod von Fahrzeuginsassen nach einem Unfall zahlt. Die Versicherungssummen werden individuell je Vertrag vereinbart (Pauschal- oder Platzsystem) und im Versicherungsschein ausgewiesen; ein fester Betrag ist in den AVB nicht vorgegeben.
Abschnitt: A.4 Insassen-Unfallversicherung > A.4.4 Welche Leistungen umfasst die Insassen-Unfallversicherung?
Welche der nachstehenden Leistungen mit welchen Versicherungssummen vereinbart sind, finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.
Wichtige Bedingungen
Fahrerbeschränkungen
Das Fahrzeug darf im öffentlichen Straßenverkehr nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzt werden; Versicherungsnehmer, Halter oder Eigentümer dürfen die Nutzung durch einen Fahrer ohne Fahrerlaubnis oder einen sonst unberechtigten Fahrer nicht wissentlich ermöglichen.
Frist zur Schadenmeldung
Der Versicherungsnehmer muss jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung führen kann, innerhalb einer Woche anzeigen. Außergerichtlich gegen ihn erhobene Ansprüche sind innerhalb einer Woche, gerichtlich geltend gemachte Ansprüche unverzüglich zu melden.
Bonus-Malus-Regeln
Verträge werden nach dem Schadenverlauf in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) gemäß den Tabellen in Anhang 1 eingestuft. Ein schadenfreies Kalenderjahr führt zur Besserstufung bei der nächsten Jahresüberprüfung (1. Januar), ein schadenbelastetes Jahr zur Rückstufung. Der optionale Zusatzbaustein Rabattschutz (ab SF-Klasse 10) schützt die Klasse nach einem Schaden pro Jahr vor Rückstufung.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt in den geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten der Europäischen Union; die optionale Auslandsschaden-Versicherung (Schutzbrief Plus) erweitert den Schutz auf Andorra, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und EU-Länder außer Deutschland.
Ausschlüsse
Ausschluss für vorsätzliche Schäden
Keine Deckung für Schäden, die vorsätzlich und widerrechtlich vom Versicherungsnehmer herbeigeführt werden
QuelleKlausel A.1.5.1Seite 16Abschnitt: A.1 Haftpflichtversicherung > A.1.5 Was ist nicht versichert?
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführen.
Dokumente
Verbraucherinformation für die Kfz-Versicherung inkl. Allgemeine Bedingungen (AKB) – Stand Juli 2026 (öffnet in einem neuen Tab)
Versicherungsbedingungen · PDF
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (IPID) – Kfz-Versicherung KfzPolice (öffnet in einem neuen Tab)
Produktinformationsblatt · PDF
KfzPolice Produktseite mit Leistungsvergleich Kompakt/Exklusiv (öffnet in einem neuen Tab)
Leistungsübersicht · PDF
Policendetails
Mallorca-Police
Haftpflichtdeckung bei Fahrten mit Miet- oder fremden Fahrzeugen im Ausland (Mallorca-Police); nur im Tarif Exklusiv enthalten, bis EUR 30.000, im Tarif Kompakt nicht versichert.
QuelleAbschnitt: KRAVAG-KfzPolice > Haftpflicht
Schutz bei Fahrten im europäischen Ausland mit fremden Kfz, z.B. Mietwagen (Mallorca-Police) X bis 30.000 EUR integriert
Umweltschadensversicherung
Haftpflichtdeckung für Umweltschäden. Kompakt-Tarif: bis EUR 5 Millionen. Exklusiv-Tarif: volle Deckungssumme EUR 100 Millionen
QuelleKlausel A.9.3Seite 52Abschnitt: A.9 Umweltschadensversicherung > A.9.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir?
Bei Pkw in der KfzPolice kompakt ist die Entschädigungsleistung je Schadenereignis auf 5 Mio. EUR begrenzt.
Carsharing-Fahrzeug-Deckung
Nur in Exklusiv-Tarif: Deckung der Selbstbeteiligung für Carsharing-Fahrzeuge, sofern die Kaskoversicherung des Fahrzeugs den Schaden erstattet
QuelleKlausel A.1.1.7Seite 14Abschnitt: A.1 Haftpflichtversicherung > A.1.1 Was ist versichert? > Führen von Carsharing-Pkw
Unsere Entschädigungsleistung ist auf 500 EUR je Schadensfall begrenzt.
Deckungssummen Kompakt-Tarif
Kompakt-Tarif: Personenschaden: EUR 14 Millionen pro Person; Pauschaldeckung: EUR 100 Millionen; Umweltschäden: bis EUR 5 Millionen
QuelleDeckungssummen Exklusiv-Tarif
Exklusiv-Tarif: Personenschaden: EUR 15 Millionen pro Person (EUR 1 Million mehr als Kompakt); Pauschaldeckung: EUR 100 Millionen; Umweltschäden: volle EUR 100 Millionen
QuelleGeografischer Geltungsbereich
Deckung in Europa und EU-Ländern. Optionale Auslandsschaden-Versicherung erweitert Schutz auf Andorra, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, Schweiz, UK und EU-Länder außer Deutschland
QuelleKlausel A.5.3Seite 44Abschnitt: A.5 Auslandsschaden-Versicherung inklusive Schutzbrief (Schutzbrief Plus) > A.5.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht in Andorra, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, der Schweiz, im Vereinigten Königreich (Großbritannien und Nordirland) und in den Ländern der Europäischen Union mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland.
Beitragszahlungsbedingungen
Erste Prämie fällig 14 Tage nach Erhalt des Versicherungsscheins, zahlbar innerhalb von 14 Tagen. Weitere Prämien monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich nach Vereinbarung
QuelleKlausel C.1.1Seite 56Abschnitt: C Beitragszahlung > C.1 Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags > C.1.1 Rechtzeitige Zahlung
Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie haben diesen Beitrag dann unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zu zahlen.
Quellen
- kravag.dehttps://www.kravag.de/dam/jcr:1899983a-3ef0-491e-8903-b22e5d440d39/Verbraucherinformation_KA_Kfz_01.07.2025.pdf#page=10(öffnet in einem neuen Tab)
- kravag.dehttps://www.kravag.de/dam/jcr:1899983a-3ef0-491e-8903-b22e5d440d39/Verbraucherinformation_KA_Kfz_01.07.2025.pdf#page=13(öffnet in einem neuen Tab)
- kravag.dehttps://www.kravag.de/dam/jcr:1899983a-3ef0-491e-8903-b22e5d440d39/Verbraucherinformation_KA_Kfz_01.07.2025.pdf#page=14(öffnet in einem neuen Tab)
- kravag.dehttps://www.kravag.de/dam/jcr:1899983a-3ef0-491e-8903-b22e5d440d39/Verbraucherinformation_KA_Kfz_01.07.2025.pdf#page=16(öffnet in einem neuen Tab)
- kravag.dehttps://www.kravag.de/dam/jcr:1899983a-3ef0-491e-8903-b22e5d440d39/Verbraucherinformation_KA_Kfz_01.07.2025.pdf#page=31(öffnet in einem neuen Tab)
- kravag.dehttps://www.kravag.de/dam/jcr:1899983a-3ef0-491e-8903-b22e5d440d39/Verbraucherinformation_KA_Kfz_01.07.2025.pdf#page=38(öffnet in einem neuen Tab)
- kravag.dehttps://www.kravag.de/dam/jcr:1899983a-3ef0-491e-8903-b22e5d440d39/Verbraucherinformation_KA_Kfz_01.07.2025.pdf#page=44(öffnet in einem neuen Tab)
- kravag.dehttps://www.kravag.de/dam/jcr:1899983a-3ef0-491e-8903-b22e5d440d39/Verbraucherinformation_KA_Kfz_01.07.2025.pdf#page=45(öffnet in einem neuen Tab)
- kravag.dehttps://www.kravag.de/dam/jcr:1899983a-3ef0-491e-8903-b22e5d440d39/Verbraucherinformation_KA_Kfz_01.07.2025.pdf#page=52(öffnet in einem neuen Tab)
- kravag.dehttps://www.kravag.de/dam/jcr:1899983a-3ef0-491e-8903-b22e5d440d39/Verbraucherinformation_KA_Kfz_01.07.2025.pdf#page=56(öffnet in einem neuen Tab)