Aus Quelldokumenten extrahiert

KRAVAG Kfz-Haftpflicht (Kfz Police)

Versichert durch KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG · Deutschland

Kfz-Haftpflichtversicherung von KRAVAG für den Germany-Markt, mit 24/7-Hilfe.

Geprüft am 28.08.2026 · Bedingungen vom 2026-07Quellen

24/7 Assistance

Alleinstellungsmerkmale

Pauschale Haftpflicht-Versicherungssumme von EUR 100 Millionen und Personenschadendeckung bis EUR 15 Millionen je geschädigter Person, weit über den gesetzlichen Mindestsummen.

Leistungsverbesserungsgarantie: Versicherungsnehmer profitieren automatisch von künftigen Leistungsverbesserungen ihrer Produktlinie, ohne Mehrkosten.

3 % Umweltbonus-Beitragsnachlass auf die Kfz-Haftpflichtversicherung für Elektro- und Wasserstoff-Pkw.

Die Mallorca-Police für im Ausland mit einem Mietwagen verursachte Schäden gilt im Exklusiv-Tarif auch für Deutschland selbst, anders als bei vielen Wettbewerbern.

Auszeichnungen als Qualitätsnachweis: WirtschaftsWoche 'Sehr hohes Kundenvertrauen 2025' und Focus Money 'Fairster Schadenregulierer' (Kfz-Serviceversicherer, Ausgabe 03/2026).

Leistungsgrenzen

Gedeckt

Personenschadendeckung (Haftpflicht)

14 Mio. € – 15 Mio. €

Haftpflichtdeckung für Personenschäden Dritter durch den Gebrauch des Fahrzeugs. Kompakt-Tarif: maximal EUR 14 Millionen je geschädigte Person; Exklusiv-Tarif: maximal EUR 15 Millionen je geschädigte Person. In beiden Tarifen zusätzlich eine Pauschaldeckung von EUR 100 Millionen je Schadenereignis für Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden zusammen.

Abschnitt: KRAVAG-KfzPolice > Haftpflicht

Deckungssumme Personenschäden 14 Mio. EUR 15 Mio. EUR

Gedeckt

Sach- und reine Vermögensschadendeckung (Haftpflicht)

100 Mio. €

In beiden Tarifen enthalten: Eine Pauschale Versicherungssumme von EUR 100 Millionen je Schadenereignis, die sich Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden Dritter teilen (Personenschäden bis zur Höchstsumme je geschädigter Person begrenzt).

Abschnitt: KRAVAG-KfzPolice > Haftpflicht

Deckungssumme Pauschaldeckung 100 Mio. EUR 100 Mio. EUR

Gedeckt

Abwehrdeckung bei unberechtigten Ansprüchen

Gedeckt

Sind gegen den Versicherungsnehmer geltend gemachte Schadenersatzansprüche unbegründet, wehrt KRAVAG diese auf eigene Kosten ab; dies gilt auch, soweit Ansprüche der Höhe nach unbegründet sind. Eine Höchstsumme ist hierfür in den Bedingungen nicht genannt.

Klausel A.1.1.3Seite 13

Abschnitt: A.1 Haftpflichtversicherung > A.1.1 Was ist versichert?

Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehren wir diese auf unsere Kosten ab. Dies gilt auch, soweit Schadenersatzansprüche der Höhe nach unbegründet sind.

Gedeckt

Grüne Karte / Internationale Versicherungskarte

Gedeckt

Hat KRAVAG die Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) ausgehändigt, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit die Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind; maßgeblich ist der im Besuchsland vorgeschriebene Versicherungsumfang, mindestens jedoch der Vertragsumfang.

Klausel A.1.4.2Seite 16

Abschnitt: A.1 Haftpflichtversicherung > A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?

Haben wir Ihnen die Internationale Versicherungskarte ausgehändigt, gilt: Ihr Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung erstreckt sich auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind.

Optional

Kfz-Schutzbrief (Pannenhilfe)

Optional

Wählbarer Zusatzbaustein (rechtlich selbstständiger Vertrag) für organisatorische und finanzielle Hilfe bei Panne oder Unfall in Europa/EU, z. B. Pannenhilfe bis EUR 150 (unbegrenzt, wenn durch KRAVAG organisiert), Abschleppen, Bergung und weitere Reisehilfen. Jahresbeitrag ab EUR 19,90 für Pkw.

Klausel A.3.5.1Seite 31

Abschnitt: A.3 Schutzbrief > A.3.5 Hilfe bei Panne oder Unfall

Wir sorgen für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schadenort durch ein Pannenhilfsfahrzeug. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 150 EUR.

Optional

Fahrerschutz-Versicherung

20 Mio. €

Wählbarer Zusatzbaustein (rechtlich selbstständiger Vertrag), der den Personenschaden des Fahrers bei einem Unfall beim Lenken des versicherten Fahrzeugs wie ein Haftpflichtversicherer bis zu EUR 20 Millionen je Schadensfall nach deutschem Recht abdeckt (z. B. Verdienstausfall, behindertengerechte Umbaumaßnahmen, Schmerzensgeld ab fünftägigem Krankenhausaufenthalt). Jahresbeitrag EUR 32,90.

Klausel A.6.4.1Seite 45

Abschnitt: A.6 Fahrerschutz-Versicherung > A.6.4 Was leisten wir in der Fahrerschutz-Versicherung?

Wir zahlen für den Personenschaden des berechtigten Fahrers wie ein Haftpflichtversicherer. Dabei leisten wir nach deutschem Recht und nach den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen bis zu 20 Mio. EUR je Schadensfall

Optional

Insassen-Unfallversicherung

Optional

Wählbarer Zusatzbaustein (rechtlich selbstständiger Vertrag), der vereinbarte Geldbeträge bei Invalidität, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld oder Tod von Fahrzeuginsassen nach einem Unfall zahlt. Die Versicherungssummen werden individuell je Vertrag vereinbart (Pauschal- oder Platzsystem) und im Versicherungsschein ausgewiesen; ein fester Betrag ist in den AVB nicht vorgegeben.

Klausel A.4.4Seite 38

Abschnitt: A.4 Insassen-Unfallversicherung > A.4.4 Welche Leistungen umfasst die Insassen-Unfallversicherung?

Welche der nachstehenden Leistungen mit welchen Versicherungssummen vereinbart sind, finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.

Wichtige Bedingungen

Fahrerbeschränkungen

Das Fahrzeug darf im öffentlichen Straßenverkehr nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzt werden; Versicherungsnehmer, Halter oder Eigentümer dürfen die Nutzung durch einen Fahrer ohne Fahrerlaubnis oder einen sonst unberechtigten Fahrer nicht wissentlich ermöglichen.

Frist zur Schadenmeldung

Der Versicherungsnehmer muss jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung führen kann, innerhalb einer Woche anzeigen. Außergerichtlich gegen ihn erhobene Ansprüche sind innerhalb einer Woche, gerichtlich geltend gemachte Ansprüche unverzüglich zu melden.

Bonus-Malus-Regeln

Verträge werden nach dem Schadenverlauf in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) gemäß den Tabellen in Anhang 1 eingestuft. Ein schadenfreies Kalenderjahr führt zur Besserstufung bei der nächsten Jahresüberprüfung (1. Januar), ein schadenbelastetes Jahr zur Rückstufung. Der optionale Zusatzbaustein Rabattschutz (ab SF-Klasse 10) schützt die Klasse nach einem Schaden pro Jahr vor Rückstufung.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt in den geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten der Europäischen Union; die optionale Auslandsschaden-Versicherung (Schutzbrief Plus) erweitert den Schutz auf Andorra, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und EU-Länder außer Deutschland.

Ausschlüsse

Ausschluss für vorsätzliche Schäden

Keine Deckung für Schäden, die vorsätzlich und widerrechtlich vom Versicherungsnehmer herbeigeführt werden

QuelleKlausel A.1.5.1Seite 16

Abschnitt: A.1 Haftpflichtversicherung > A.1.5 Was ist nicht versichert?

Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführen.

Dokumente

Policendetails

Mallorca-Police

Haftpflichtdeckung bei Fahrten mit Miet- oder fremden Fahrzeugen im Ausland (Mallorca-Police); nur im Tarif Exklusiv enthalten, bis EUR 30.000, im Tarif Kompakt nicht versichert.

Quelle

Abschnitt: KRAVAG-KfzPolice > Haftpflicht

Schutz bei Fahrten im europäischen Ausland mit fremden Kfz, z.B. Mietwagen (Mallorca-Police) X bis 30.000 EUR integriert

Umweltschadensversicherung

Haftpflichtdeckung für Umweltschäden. Kompakt-Tarif: bis EUR 5 Millionen. Exklusiv-Tarif: volle Deckungssumme EUR 100 Millionen

QuelleKlausel A.9.3Seite 52

Abschnitt: A.9 Umweltschadensversicherung > A.9.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir?

Bei Pkw in der KfzPolice kompakt ist die Entschädigungsleistung je Schadenereignis auf 5 Mio. EUR begrenzt.

Carsharing-Fahrzeug-Deckung

Nur in Exklusiv-Tarif: Deckung der Selbstbeteiligung für Carsharing-Fahrzeuge, sofern die Kaskoversicherung des Fahrzeugs den Schaden erstattet

QuelleKlausel A.1.1.7Seite 14

Abschnitt: A.1 Haftpflichtversicherung > A.1.1 Was ist versichert? > Führen von Carsharing-Pkw

Unsere Entschädigungsleistung ist auf 500 EUR je Schadensfall begrenzt.

Deckungssummen Kompakt-Tarif

Kompakt-Tarif: Personenschaden: EUR 14 Millionen pro Person; Pauschaldeckung: EUR 100 Millionen; Umweltschäden: bis EUR 5 Millionen

Quelle

Deckungssummen Exklusiv-Tarif

Exklusiv-Tarif: Personenschaden: EUR 15 Millionen pro Person (EUR 1 Million mehr als Kompakt); Pauschaldeckung: EUR 100 Millionen; Umweltschäden: volle EUR 100 Millionen

Quelle

Geografischer Geltungsbereich

Deckung in Europa und EU-Ländern. Optionale Auslandsschaden-Versicherung erweitert Schutz auf Andorra, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, Schweiz, UK und EU-Länder außer Deutschland

QuelleKlausel A.5.3Seite 44

Abschnitt: A.5 Auslandsschaden-Versicherung inklusive Schutzbrief (Schutzbrief Plus) > A.5.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?

Versicherungsschutz besteht in Andorra, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, der Schweiz, im Vereinigten Königreich (Großbritannien und Nordirland) und in den Ländern der Europäischen Union mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland.

Beitragszahlungsbedingungen

Erste Prämie fällig 14 Tage nach Erhalt des Versicherungsscheins, zahlbar innerhalb von 14 Tagen. Weitere Prämien monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich nach Vereinbarung

QuelleKlausel C.1.1Seite 56

Abschnitt: C Beitragszahlung > C.1 Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags > C.1.1 Rechtzeitige Zahlung

Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie haben diesen Beitrag dann unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zu zahlen.

Quellen