Aus Quelldokumenten geprüft

Mecklenburgische Insurance Company on a Mutual Basis (Mecklenburgische Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit)

Mecklenburgische

Mecklenburgische is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Germany market with no online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 28.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2026-07-01Risikoträger: Mecklenburgische Versicherungs-Gesellschaft a. G.
24/7 Assistance

Direktzahlung

Die Mecklenburgische prüft alle gegen den Versicherungsnehmer erhobenen Ansprüche, wehrt unbegründete Forderungen auf eigene Kosten ab und zahlt bei berechtigten Ansprüchen den Schadenersatz bis zur Versicherungssumme direkt an den Geschädigten aus, statt den Versicherungsnehmer zu entschädigen.

Geografischer Geltungsbereich

Bundesweit (Deutschland)

Der Versicherungsschutz gilt in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören; bei Aushändigung einer Internationalen Versicherungskarte erstreckt sich der Schutz zusätzlich auf die dort genannten, nicht durchgestrichenen außereuropäischen Länder.

Alleinstellungsmerkmale

  • Pauschale Versicherungssumme von 100 Mio. € je Schadenereignis, deutlich über den gesetzlichen Mindestdeckungssummen, mit bis zu 15 Mio. € je geschädigter Person.
  • Beitragsfreie 'Mallorca-Police' deckt die Haftpflicht beim Führen gemieteter Selbstfahrervermietfahrzeuge im Ausland ohne Aufpreis.
  • Technikneutraler Schutz für Elektro- und Hybridfahrzeuge inklusive Antriebs-Akku, Ladekabel und Wallbox-Schutz sowie Beitragsnachlass für Elektroantrieb.
  • 24-Stunden-Telefonservice an jedem Tag im Jahr für Schadenfälle und Vertragsfragen.
  • Die optionale GAP-Deckung schließt bei Totalschaden die Lücke zwischen Versicherungsleistung und offener Leasing- oder Finanzierungsrestschuld.

Leistungsgrenzen

Personenschadenhaftpflicht

15.000.000 €

Pauschale Versicherungssumme von 100 Mio. € je Schadenereignis für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zusammen, begrenzt auf maximal 15 Mio. € je geschädigter Person bei Personenschäden.

Quelle

Sachschadenhaftpflicht

100.000.000 €

Sachschäden sind innerhalb derselben pauschalen Versicherungssumme von 100 Mio. € je Schadenereignis gedeckt, gemeinsam mit Personen- und Vermögensschäden; eine gesonderte Einzel-Deckungssumme besteht nicht.

Quelle

Abwehrdeckung bei unbegründeten Ansprüchen

Gedeckt

Sind gegen den Versicherungsnehmer erhobene Schadenersatzansprüche unbegründet, wehrt die Mecklenburgische diese auf eigene Kosten ab (auch soweit sie nur der Höhe nach unbegründet sind) und ist bevollmächtigt, Ansprüche im Namen des Versicherungsnehmers zu erfüllen oder abzuwehren. Ein separater, optionaler Verkehrs-Rechtsschutz für eigene Streitigkeiten und Verkehrsdelikte wird zu einem vergünstigten Preis mit Selbstbeteiligung angeboten, ist aber ein eigenständiger Zusatzbaustein und nicht Teil dieser Abwehrdeckung.

Quelle

Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)

Gedeckt

Hat die Mecklenburgische eine Internationale Versicherungskarte ausgehändigt, erstreckt sich der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherungsschutz beitragsfrei auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit die Länderbezeichnung nicht durchgestrichen ist.

Quelle

Autoschutzbrief

Optional

Nur in Autoschutzbrief

Der optionale, gesondert abgeschlossene Autoschutzbrief bietet Pannen- und Unfallhilfe, z. B. bis 150 € für Pannenhilfe vor Ort und bis 200 € für das Abschleppen (jeweils unbegrenzt bei Meldung über die 24-Stunden-Notrufnummer), volle Kostenübernahme bei der Bergung sowie weitere Reiseleistungen wie Weiterfahrt, Übernachtung und Rückholung.

Quelle

Fahrer-Versicherung

15.000.000 €

Nur in Komfortdeckung

Nur im Rahmen der optionalen Komfortdeckung enthalten, ersetzt die Fahrer-Versicherung Personenschäden, die der Fahrer bei einem Unfall mit dem versicherten Pkw erleidet, bis zur Höhe der Personenschaden-Versicherungssumme (bis 15 Mio. €); Selbständige erhalten stattdessen ab der siebten Woche nach dem Unfall einen begrenzten Tagessatz für Verdienstausfall (1/360 der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung).

Quelle

Insassen-Haftpflichtschutz

15.000.000 €

Berechtigte Insassen des versicherten Pkw (ausgenommen Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeuge) sind mitversicherte Personen der Kfz-Haftpflichtversicherung; ihre Personenschäden sind innerhalb derselben Versicherungssumme (bis 15 Mio. € je geschädigter Person) gedeckt, für Insassen eines mitversicherten Anhängers gelten die gesetzlichen Mindestversicherungssummen. Zusätzlich kann eine eigenständige Verkehrs-Unfallversicherung mit festen Leistungssummen abgeschlossen werden; konkrete Summen dazu wurden in den Quellen nicht gefunden.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Räumlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören; der Umfang richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Mindestumfang, mindestens jedoch nach dem eigenen Vertragsumfang.

Regeln zur Grünen Karte

Hat die Mecklenburgische eine Internationale Versicherungskarte ausgehändigt, erstreckt sich der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherungsschutz auf die dort genannten, nicht durchgestrichenen außereuropäischen Länder.

Fahrerbeschränkungen

Das Fahrzeug darf nur zum vereinbarten Zweck und nur von einem berechtigten Fahrer mit der erforderlichen Fahrerlaubnis genutzt werden; es darf nicht gefahren werden bzw. der Versicherungsnehmer, Halter oder Eigentümer darf es nicht fahren lassen, wenn der Fahrer durch Alkohol oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, es sicher zu führen.

Frist zur Schadenmeldung

Der Versicherungsnehmer muss der Mecklenburgischen jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung führen kann, innerhalb einer Woche nach Kenntnis anzeigen.

Bonus-Malus-Regeln

Die Beiträge richten sich nach dem Schadenfreiheitsrabatt-System mit Klassen von M (schlechteste) bis SF 50 (beste, bei Pkw); ein vollständig schadenfreies Kalenderjahr führt zur Höherstufung um eine Klasse, ein oder mehrere Schäden im Jahr führen je nach Schadenanzahl zu einer Rückstufung nach festen Tabellen.

Dokumente

Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 1025)

Versicherungsbedingungen

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Informationsblatt zu Versicherungsprodukten – Kfz-Versicherung

IPID

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Vertragsinformationen zur Kfz-Versicherung (Informationsblatt, Kundeninformation inkl. Widerrufsbelehrung, AKB, Satzung, Datenverarbeitung)

Sonstiges Dokument

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Policendetails

Führen fremder Fahrzeuge im Ausland (Mallorca-Police)

Beitragsfrei erweiterte Versicherungsschutz für das Führen fremder, gemieteter Fahrzeuge im Ausland

Quelle

Deckungssummen in der Kfz-Haftpflicht

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Pauschal 100 Mio. € Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zusammen (maximal 15 Mio. € je geschädigter Person)

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des VersicherersQuelle nicht mehr erreichbar

Komfortdeckung

Optionale Deckungserweiterung der Kfz-Haftpflicht inkl. Eigenschadenversicherung (500 Euro Selbstbeteiligung) und Verzicht auf Rückstufung bei Bagatellschäden bis 500 Euro

Quelle

Unverzügliche Schadenmeldung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Versicherungsnehmer muss den Versicherer unverzüglich über Schäden und Schadenereignisse informieren

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des VersicherersQuelle nicht mehr erreichbar

Schadenkasse und Genehmigung durch Versicherer

Mecklenburgische prüft Ansprüche auf Berechtigung, wehrt unbegründete Ansprüche ab, zahlt Schadenersatz direkt bei berechtigten Ansprüchen bis zur Versicherungssumme

Quelle

Kein Schadensanspruch ohne Versicherer-Genehmigung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Versicherungsnehmer darf Ansprüche gegen sich geltend gemachter Dritter nicht anerkennen, ohne Versicherer zu konsultieren

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des VersicherersQuelle nicht mehr erreichbar

Quellen