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Münchener Verein Kfz-Haftpflicht (Kfz Haftpflicht)

Versichert durch Münchener Verein · Deutschland

Kfz-Haftpflichtversicherung von Münchener Verein für den Germany-Markt, mit 24/7-Hilfe.

Zuletzt verifiziert am 28.08.2026Quellen

24/7 Assistance

Alleinstellungsmerkmale

14 Jahre in Folge "Versicherer des Jahres" laut DISQ-Kundenbefragung unter 37 Anbietern (Sept. 2025).

Unbegrenzte Kostenübernahme für die Bergung des Fahrzeugs im Rahmen des optionalen Schutzbriefs KH-Plus, deutlich über der gedeckelten Abschleppkostenerstattung.

Haftpflichtdeckung bis zu 100 Mio. EUR je Schadenfall (15 Mio. EUR je geschädigter Person), deutlich über der gesetzlichen Mindestdeckung.

Rund-um-die-Uhr-Notrufhotline, weltweit erreichbar, auch an Sonn- und Feiertagen.

Leistungsgrenzen

Gedeckt

Personenschaden-Haftpflicht

15 Mio. €

Deckt Personenschäden bis 15 Mio. EUR je geschädigter Person, innerhalb einer Gesamtdeckungssumme von 100 Mio. EUR je Schadenfall für alle Schäden (Personen-, Sach- und Vermögensschäden).

Gedeckt

Sach- und Vermögensschaden-Haftpflicht

100 Mio. €

Sach- und reine Vermögensschäden teilen sich mit dem Personenschaden die gesamte pauschale Deckungssumme von 100 Mio. EUR je Schadenfall; eine separate Teildeckungssumme allein für Sachschäden wird nicht ausgewiesen.

Gedeckt

Passiver Rechtsschutz (Schadenabwicklung)

Gedeckt

Stellen Dritte nach einem von Ihnen verursachten Unfall Schadensersatzansprüche, übernimmt der Versicherer die Kosten berechtigter Forderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche auf eigene Kosten im Rahmen der Versicherungssumme ab.

Seite 5

Abschnitt: Kfz-Haftpflicht

Schädigen Sie andere Verkehrsteilnehmer und diese stellen Schadensersatzansprüche, stehen wir Ihnen zur Seite. Die Kosten berechtigter Forderungen übernehmen wir und wehren unberechtigte Ansprüche für Sie ab.

Grüne Karte

Keine Grenze angegeben

In den verfügbaren Produktunterlagen wird keine Angabe zur Ausstellung einer Grünen Karte gemacht.

Optional

Schutzbrief KH-Plus

Optional

Optionales europaweites Pannen- und Unfallhilfepaket für alle Fahrzeuginsassen: Pannenhilfekosten bis 150 EUR, Abschleppkosten bis 300 EUR, Bergungskosten in unbegrenzter Höhe.

Seite 12/13

Abschnitt: Ihr Schutzbrief KH-Plus > Pannenhilfe

Wir schicken Ihnen ein Pannenhilfsfahrzeug zum Schadenort und ersetzen die Kosten bis zu 150 €. ... Die Kosten für die Bergung übernehmen wir in unbegrenzter Höhe, die Kosten für das Abschleppen bis zu 300 €.

Optional

Fahrer-Unfallversicherung

Optional

Keine Grenze angegeben

Der Fahrerplatz kann über die optionale Insassen-Unfall-Versicherung versichert werden, entweder über das Pauschalsystem, das sich alle Insassen teilen, oder über das Platzsystem mit einer individuell gewählten Summe für den Fahrerplatz.

Abschnitt: Insassen-Unfall-Versicherung

Wenn Sie sich für das Platzsystem entscheiden, können Sie jeden einzelnen Platz mit einer bestimmten Summe individuell versichern.

Optional

Insassen-Unfallversicherung

Optional

Keine Grenze angegeben

Optionale Insassen-Unfall-Versicherung: leistet nach einem Unfall bei bleibenden Schäden, unabhängig von der Schuldfrage; wählbar zwischen Pauschalsystem (gemeinsame Summe für alle Insassen) oder Platzsystem (individuell gewählte Summe je Sitzplatz).

Abschnitt: Insassen-Unfall-Versicherung

Die Insassenunfallversicherung leistet nach einem Unfall bei bleibenden Schäden, unabhängig von der Schuldfrage. Sie haben die Wahl zwischen zwei Varianten: dem Pauschal- oder dem Platzsystem.

Wichtige Bedingungen

Fahrerbeschränkungen

Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer mit der erforderlichen Fahrerlaubnis genutzt werden.

QuelleKlausel Ziffer 6.3Seite 4

Abschnitt: 6. Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge > 6.3

Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen.

Frist zur Schadenmeldung

Versicherungsnehmer müssen jeden Schadensfall dem Versicherer innerhalb einer Woche melden.

Bonus-Malus-Regeln

Der optionale Unfall-Joker, gegen Mehrbeitrag ab Fahreralter 23 für Kfz-Haftpflicht und Vollkasko abschließbar, erhält die Schadenfreiheitsklasse (SF) bei einem Schaden pro Kalenderjahr unverändert.

Quelle

Abschnitt: Rabattschutz

Der Unfall-Joker kann optional für die Kfz-Haftpflicht und Vollkasko abgeschlossen werden und gilt jeweils für einen Schaden pro Kalenderjahr. Der Vertrag verbleibt damit auch nach einem Unfall im Folgejahr in der gleichen SF-Klasse. Optional gegen Mehrbeitrag ab Fahreralter 23 möglich

Räumlicher Geltungsbereich

Der Haftpflichtschutz gilt innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie der außereuropäischen Gebiete der EU; die optionale Mallorca-Police deckt zusätzlich das Fahren gemieteter oder geliehener Fahrzeuge im europäischen Ausland ab, und die Notrufhotline ist weltweit erreichbar.

Dokumente

Policendetails

Mallorca-Police

Zusätzlicher Haftpflichtschutz beim Fahren mit gemieteten oder geliehenen Fahrzeugen in Europa

Quelle

Schutzbrief KH-Plus

Optionale Pannenhilfe und Notfalldienste für alle Insassen

Quelle

Unfall-Joker

Optionaler Rabattschutz für einen Schaden pro Kalenderjahr

Quelle

Abschnitt: Haftpflicht – die Grundvorsorge > Besondere Leistungen im Kfz-Tarif > Rabattschutz

Der Unfall-Joker kann optional für die Kfz-Haftpflicht und VK abgeschlossen werden und gilt jeweils für einen Schaden pro Kalenderjahr. Der Vertrag verbleibt damit in der gleichen SF-Klasse im Folgejahr.

Fahrerberechtigung

Das Fahrzeug darf nur von berechtigten Fahrern mit erforderlicher Fahrerlaubnis benutzt werden

QuelleKlausel Ziffer 6.3Seite 4

Abschnitt: 6. Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge > 6.3

Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen.

Deckungssummen

Personenschaden bis 15 Mio. EUR je Person (maximal 100 Mio. EUR gesamt)

Quelle

Abschnitt: Die Haftpflicht

100 Mio. € pauschal inklusive Umweltschadenversicherung ... bis 15 Mio. € je Person (maximal 100 Mio. € gesamt)

Anhänger-Versicherung

Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Wohnwagen, Gepäck- oder Boots-Anhänger

QuelleKlausel Ziffer 7.4Seite 5

Abschnitt: 7. Geltungsbereich / Auslandsaufenthalt > 7.4

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die gesetzliche Haftpflicht aus dem Mitführen von Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhängern.

Quellen

Münchener Verein Kfz-Haftpflicht