NÜRNBERGER Beteiligungs-Aktiengesellschaft (NÜRNBERGER Versicherungsgruppe)
NÜRNBERGER
NÜRNBERGER is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Germany market with online purchase and limited assistance availability.
Direktzahlung
Bei begründeten Ansprüchen Dritter leistet der Versicherer Schadenersatz direkt in Geld; unbegründete Ansprüche (auch der Höhe nach) wehrt der Versicherer auf eigene Kosten ab und ist bevollmächtigt, Ansprüche im Namen des Versicherungsnehmers zu erfüllen oder abzuwehren.
Geografischer Geltungsbereich
Bundesweit
Der Versicherungsschutz gilt innerhalb der geografischen Grenzen Europas, im europäischen und asiatischen Teil der Türkei sowie in den außereuropäischen Gebieten der EU; erweitert um weitere, auf einer gültigen Grünen Karte genannte außereuropäische Länder.
Alleinstellungsmerkmale
- 100 Mio. EUR gemeinsame Deckungssumme mit bis zu 15 Mio. EUR pro geschädigter Person, deutlich über der gesetzlichen Mindestdeckung.
- Die Mallorca-Police für Unfälle mit Mietwagen im Ausland ist in jedem Tarif kostenlos im Basis-Haftpflichtschutz enthalten.
- Der optionale Auslandsschadenschutz reguliert Schäden am eigenen Fahrzeug im Ausland nach deutschem Recht in 26 europäischen Staaten (Komfort/Premium).
- Der optionale Fahrerschutz entschädigt eigene Verletzungen des Fahrers auch bei selbst verschuldeten Unfällen – im Gegensatz zur reinen Haftpflicht, die nur Dritte schützt.
- Der optionale Rabattschutz erhält nach dem ersten Schaden im Kalenderjahr die bisherige Schadenfreiheitsklasse und verhindert eine Beitragsrückstufung.
Leistungsgrenzen
Personenschäden (Haftpflicht)
100.000.000 €
Gemeinsame Deckungssumme von 100 Mio. EUR je Schadenereignis für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zusammen, mit einer Höchstgrenze von max. 15 Mio. EUR pro geschädigter Person; identisch in den Tarifen Kompakt, Komfort und Premium.
Sachschäden (Haftpflicht)
100.000.000 €
Enthalten in derselben gemeinsamen Deckungssumme von 100 Mio. EUR je Schadenereignis (Personen-, Sach- und Vermögensschäden zusammen), max. 15 Mio. EUR pro geschädigter Person; identisch in Kompakt, Komfort und Premium.
Abwehr unbegründeter Haftpflichtansprüche
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Der Versicherer wehrt unbegründete Haftpflichtansprüche (auch der Höhe nach) im Rahmen des Basis-Haftpflichtschutzes auf eigene Kosten ab; dies ist vom optionalen Verkehrs-Rechtsschutz zu unterscheiden, der von der NRV, einem anderen Versicherer, angeboten wird.
Grüne Karte / Internationale Versicherungskarte
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Wurde eine Grüne Karte ausgehändigt, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit nicht durchgestrichen; bei Auslandsfahrten im Geltungsbereich der Grünen Karte richtet sich die Leistung mindestens nach den Vorschriften des Besuchslandes.
Schutzbrief (Pannen- und Unfallhilfe)
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Optionaler Zusatzbaustein zur Kfz-Haftpflicht (in allen drei Tarifen wählbar): Wiederherstellung der Fahrbereitschaft vor Ort bis 200 EUR, Abschleppen zur nächsten geeigneten Werkstatt bis 300 EUR (Anrechnung der Pannenhilfekosten), zusätzlich Rückreise-, Übernachtungs- und Mietwagenleistungen mit weiteren Teilgrenzen.
Fahrerschutzversicherung
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Optionaler Zusatzbaustein, der Personenschäden des Fahrers auch bei selbst verschuldeten Unfällen absichert, so als hafte ein Dritter: Verdienstausfall bis 1.500 EUR/Monat, Unterhaltsansprüche bis 2.000 EUR/Monat, Haushaltshilfe bis 1.000 EUR/Monat, sonstige vermehrte Bedürfnisse bis 5.000 EUR/Monat, behindertengerechter Umbau bis 150.000 EUR; nur in den Tarifen Komfort und Premium wählbar, nicht in Kompakt.
Kfz-Unfallversicherung
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Separate, optional zubuchbare Unfallversicherung für Fahrzeuginsassen (Invaliditäts- und Todesfallleistung), die ausdrücklich beantragt werden muss; die Versicherungssummen werden individuell vereinbart und im Versicherungsschein ausgewiesen, ein Standardbetrag besteht nicht.
Wichtige Bedingungen
Räumlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt innerhalb der geografischen Grenzen Europas, im europäischen und asiatischen Teil der Türkei sowie in außereuropäischen EU-Gebieten; der Umfang richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Mindestumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang des deutschen Vertrags.
Regeln zur Grünen Karte
Wurde eine Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte) ausgehändigt, erstreckt sich der Schutz auf die dort genannten, nicht durchgestrichenen nichteuropäischen Länder; bei Fahrten im Geltungsbereich der Grünen Karte richten sich die Leistungen mindestens nach den im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen und Summen.
Fahrerbeschränkungen
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer mit der erforderlichen Fahrerlaubnis genutzt werden; Versicherungsnehmer, Halter oder Eigentümer dürfen die Nutzung durch einen unberechtigten oder nicht fahrberechtigten Fahrer nicht wissentlich ermöglichen.
Frist zur Schadenmeldung
Jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung führen kann, ist dem Versicherer innerhalb einer Woche anzuzeigen; gegen den Versicherungsnehmer geltend gemachte Ansprüche Dritter sind ebenfalls innerhalb einer Woche nach Erhebung anzuzeigen.
Bonus-Malus-Regeln
Verträge werden nach dem Schadenverlauf in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) eingestuft, die den Beitragssatz bestimmen; die Neueinstufung erfolgt jährlich zum 1. Januar nach dem Schadenverlauf des Vorjahres, mit Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf und tabellarisch festgelegter Rückstufung je gemeldetem Schaden.
Policendetails
Auslandsschadenschutz
Abdeckung von Schäden am eigenen Fahrzeug im Ausland mit Entschädigung nach deutschem Recht
QuelleEigenschadendeckung
Deckt Schäden, die das eigene Fahrzeug an einem weiteren auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Fahrzeug, an einem eigenen Gebäude oder an anderen fest verbundenen Objekten auf dem eigenen Grundstück verursacht, bis 100.000 EUR je Kalenderjahr mit 500 EUR Selbstbeteiligung.
QuelleVerzicht auf Einwand grober Fahrlässigkeit
Versicherer verzichtet auf Einwand der groben Fahrlässigkeit in Kasko-Versicherungen
QuelleDeckungssummen nach Tarif
Kompakt: max. 12 Millionen EUR pro Person; Komfort/Premium: max. 15 Millionen EUR pro Person; Gesamtdeckung 100 Millionen EUR
Quelle