Aus Quelldokumenten geprüft

Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt and Öffentliche Lebensversicherung Sachsen-Anhalt (trading jointly as ÖSA Versicherungen)

ÖSA

ÖSA is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Germany market with no online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 28.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2024-09-01Risikoträger: Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt (ÖSA Versicherungen)
24/7 Assistance

Direktzahlung

Die ÖSA ist bevollmächtigt, gegen den Versicherungsnehmer geltend gemachte Schadenersatzansprüche in dessen Namen zu erfüllen oder abzuwehren, und leistet begründete Ansprüche in Geld.

Geografischer Geltungsbereich

Sachsen-Anhalt (regionaler öffentlicher Versicherer)

Der Versicherungsschutz gilt in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören; er kann durch die Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) auf weitere dort genannte nichteuropäische Länder erweitert werden und durch die optionale Mallorca-Police (ab Tarif Komfort) auf die Haftpflicht bei im Ausland gemieteten Fahrzeugen.

Alleinstellungsmerkmale

  • Kombinierte Kfz-Haftpflicht-Deckungssumme von 100 Millionen Euro pro Schadenereignis für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, mit bis zu 15 Millionen Euro je verletzter oder getöteter Person – deutlich über der gesetzlichen Mindestdeckung.
  • Kostenfreie 24-Stunden-Schaden- und Pannenhotline für schnelle Hilfe im Schadenfall.
  • Mit „Begleitetes Fahren mit 17“ starten 17-jährige Fahranfänger ohne teure Beitragszuschläge in die Mobilität.
  • Attraktive Zweitwageneinstufung für Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder bestehender ÖSA-Versicherungsnehmer.
  • Das optionale Gerät „MEIN COPILOT 2.0“ ruft nach einem Unfall automatisch Hilfe und ermöglicht die Diebstahlortung – für nur 2,50 Euro im Monat.

Leistungsgrenzen

Haftpflicht für Personenschäden

15.000.000 €

Deckt Schadenersatzansprüche Dritter wegen Verletzung oder Tötung durch den Gebrauch des Fahrzeuges, bis max. 15 Millionen EUR je verletzter oder getöteter Person, innerhalb einer gemeinsamen Pauschal-Versicherungssumme von 100 Millionen EUR pro Schadenereignis für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Quelle

Haftpflicht für Sachschäden

100.000.000 €

Deckt Schadenersatzansprüche Dritter wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens von Sachen durch den Gebrauch des Fahrzeuges, innerhalb einer gemeinsamen Pauschal-Versicherungssumme von 100 Millionen EUR pro Schadenereignis, geteilt mit Personen- und reinen Vermögensschäden.

Quelle

Abwehr unberechtigter Ansprüche

unlimited

Die ÖSA wehrt unbegründete oder überhöhte Schadenersatzansprüche Dritter auf eigene Kosten ab und leistet begründete Ansprüche in Geld. Dies ist ein Kernbestandteil der Kfz-Haftpflichtversicherung und unterscheidet sich von der separat abschließbaren Verkehrs-Rechtsschutzversicherung der ÖRAG.

Quelle

Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)

Bedingt

Händigt die ÖSA die Internationale Versicherungskarte aus, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die dort genannten, nicht durchgestrichenen nichteuropäischen Länder, mindestens im Umfang des Versicherungsvertrages.

Quelle

Autoschutzbrief

Optional

Optionale Zusatzleistung, die nur gemeinsam mit der Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann; umfasst Pannenhilfe, Abschleppen, Bergung, Mietwagen sowie Hilfe bei Krankheit oder Unfall auf Reisen in ganz Europa, mit einzelnen Höchstgrenzen je Leistung (z.B. Abschleppen bis 150 EUR ohne vorherige Kontaktaufnahme, Mietwagen bis 350 EUR für 7 Tage).

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Fahrerschutzversicherung

15.000.000 €

Optionale Absicherung von Personenschäden des Fahrers bei einem selbst verschuldeten Unfall, nur zusammen mit der Kfz-Haftpflichtversicherung für Pkw oder Campingfahrzeug abschließbar; die Leistung je Schadenereignis ist auf die für das Fahrzeug vereinbarte Kfz-Haftpflicht-Deckungssumme (max. 15 Mio. EUR) begrenzt.

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Kfz-Unfallversicherung

Optional

Keine Grenze angegeben

Optionale Unfallversicherung für Fahrer und Insassen; die Versicherungssummen für Invalidität, Krankenhaustagegeld und Todesfallleistung werden individuell vereinbart und sind dem Versicherungsschein zu entnehmen; kein fester Betrag in den allgemeinen Produktinformationen genannt.

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Wichtige Bedingungen

Räumlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören; der Umfang richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Mindestumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang des Vertrages.

Regeln zur Grünen Karte

Händigt die ÖSA die Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) aus, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit die Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind; hinsichtlich des Umfangs gilt dieselbe Regel wie für Reisen innerhalb Europas.

Fahrerbeschränkungen

Der Vertrag darf nur von natürlichen Personen abgeschlossen werden, die für das zu versichernde Fahrzeug nach ihrem Alter die entsprechende Fahrerlaubnis haben können; das Fahrzeug darf nur mit gültiger Fahrerlaubnis gefahren werden und nicht von Personen geführt oder führen gelassen werden, die durch Alkohol oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage sind, es sicher zu führen.

Frist zur Schadenmeldung

Der Versicherungsnehmer muss jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung führen kann, der ÖSA innerhalb einer Woche anzeigen; außergerichtlich gegen ihn geltend gemachte Haftpflichtansprüche sind ebenfalls innerhalb einer Woche nach Erhebung zu melden, gerichtlich geltend gemachte Ansprüche sind sofort anzuzeigen.

Bonus-Malus-Regeln

Der Beitrag richtet sich nach der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse), die sich gemäß den Tabellen in Anhang 1 aus dem Schadenverlauf in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung ergibt; ein schadenfreies Kalenderjahr führt zur Höherstufung, ein Schaden zur Rückstufung. Optional kann ab SF-Klasse 5 mit Autoschutzbrief ein Rabattschutz vereinbart werden (nicht im Basis-Tarif), der vor der Rückstufung nach dem ersten Schaden im Kalenderjahr schützt.

Wo kaufen

Dokumente

Informationen zur Kfz-Versicherung (AKB)

Versicherungsbedingungen

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Informationen zur Kfz-Versicherung (AKB), KB 33.10

Versicherungsbedingungen

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Kfz-Versicherung für Pkw – Leistungsübersicht

Leistungsübersicht

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Gegenüberstellung Bedingungsänderungen Kfz-Haftpflichtversicherung

Sonstiges Dokument

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Kfz-Versicherung Infoblatt KB 1

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Policendetails

Abwehr unberechtigter Ansprüche

Versicherung deckt begründete Schadenersatzansprüche ab und wehrt unberechtigte Ansprüche auf Versicherungskosten ab

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Werkstattservice

Optionaler Service, der es der Versicherung ermöglicht, die Werkstatt im Schadensfall auszuwählen; verfügbar für Pkw und Elektro-/Hybrid-Fahrzeuge

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Autoschutzbrief

Optionaler Pannenhilfedienst, der Unfälle, Pannen oder Diebstahl für Pkw, Motorräder, Leichtkrafträder, Campingfahrzeuge und Lieferwagen abdeckt

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Mindestalter des Fahrzeugführers

Versicherungsvertrag darf nur von natürlichen Personen abgeschlossen werden, die für das Fahrzeug die erforderliche Fahrerlaubnis haben

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Ausschluss von Motorsportaktivitäten

Kein Versicherungsschutz für Schäden aus Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten, einschließlich Rennen, Wettbewerbe, Trainings und Fahrenauf Rennstrecken

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