Rhion Versicherung AG
rhion.digital
rhion.digital is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Germany market with no online purchase and limited assistance availability.
Direktzahlung
Der erste Beitrag wird mit Zugang des Versicherungsscheins fällig und ist unverzüglich (innerhalb von 14 Tagen) zu zahlen; Folgebeiträge sind entsprechend der vereinbarten Zahlungsperiode fällig. Für die monatliche Zahlungsweise ist ein SEPA-Lastschriftmandat Voraussetzung; entfällt dieses oder scheitert die Abbuchung, wird auf vierteljährliche Zahlungsweise umgestellt.
Geografischer Geltungsbereich
Deutschland
Der Versicherungsschutz gilt in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören; er richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang des Versicherungsvertrages, und erstreckt sich auf die in einer ausgehändigten Grünen Karte genannten nichteuropäischen Länder, soweit nicht durchgestrichen.
Alleinstellungsmerkmale
- Pauschale Haftpflichtdeckung von 100 Mio. Euro je Schadenereignis mit bis zu 15 Mio. Euro je geschädigte Person – deutlich über den gesetzlichen Mindestdeckungssummen.
- Der Schadenfreiheitsrabatt verfällt nicht mehr aufgrund einer Vertragsunterbrechung – die übliche zeitliche Begrenzung entfällt.
- Kurzzeitige Erweiterung des Fahrerkreises für bis zu 30 Tage im Jahr, die sich nicht auf den Versicherungsbeitrag auswirkt.
- Die Mallorca-Police gleicht niedrige ausländische Haftungsdeckungssummen bei Mietwagen im Ausland auf deutsches Niveau an.
- Digitaler Schadenservice mit GPS-Live-Tracking der Pannenhilfe und schneller Schadenregulierung per Smartphone.
Leistungsgrenzen
Personenschäden-Haftpflicht
15.000.000 €
Die Haftpflichtdeckung für Personenschäden ist auf bis zu 15 Mio. Euro je geschädigte Person begrenzt, innerhalb der pauschalen Gesamtdeckungssumme von 100 Mio. Euro je Schadenereignis.
Sachschäden-Haftpflicht
100.000.000 €
Die Haftpflichtdeckung für Sachschäden (und reine Vermögensschäden) ist in der pauschalen Gesamtdeckungssumme von 100 Mio. Euro je Schadenereignis enthalten; ein gesondertes Sublimit für Sachschäden wird nicht ausgewiesen.
Schadenabwehrfunktion (passiver Rechtsschutz)
Gedeckt
Im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung prüft der Versicherer geltend gemachte Ansprüche, erfüllt begründete Ansprüche und wehrt unbegründete Ansprüche auf eigene Kosten ab, auch gerichtlich; eine gesonderte Versicherungssumme hierfür wird nicht ausgewiesen.
Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)
Gedeckt
Wird eine internationale Versicherungskarte ausgehändigt, erstreckt sich der Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind; es handelt sich um eine räumliche Erweiterung ohne gesonderte Versicherungssumme.
Pannenhilfe (Kfz-Schutzbrief ONroad)
Optional
Optionaler Baustein für europaweite Pannen- und Unfallhilfe rund um die Uhr: Wiederherstellung der Fahrbereitschaft bis 500 Euro, Abschleppen bis 500 Euro, Fahrzeugbergung, Falschbetankung bis 2.000 Euro sowie weitere Leistungen (Übernachtung, Mietwagen, Schlüsselersatz) mit jeweils eigenen Höchstgrenzen.
Fahrerschutzversicherung
15.000.000 €
Optionaler Baustein zur Kfz-Haftpflichtversicherung, der den Personenschaden des Fahrers oder der Fahrerin (z.B. bei selbst verschuldeten Unfällen) so ersetzt, als wäre ein Dritter schadenersatzpflichtig; die Höchstentschädigung beträgt 15 Mio. Euro je Schadenfall. Diese Summe ist unabhängig von dem 15-Mio.-Euro-Sublimit je geschädigter Person in der Personenschäden-Haftpflicht.
Kfz-Unfallversicherung (Insassenunfallversicherung)
Optional
Ein rechtlich selbstständiger, optional abschließbarer Vertrag, der Invaliditäts-, Todesfall- und Tagegeldleistungen für Fahrzeuginsassen (Pauschal- oder Platzsystem) absichert. Die Versicherungssummen werden individuell vereinbart und im Versicherungsschein ausgewiesen, nicht in den Allgemeinen Bedingungen fixiert.
Wichtige Bedingungen
Räumlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, wobei sich der Umfang nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang richtet, mindestens jedoch nach dem Umfang des Versicherungsvertrages.
Regeln zur Grünen Karte
Hat der Versicherer eine internationale Versicherungskarte ausgehändigt, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind.
Fahrerbeschränkungen
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzt werden; Versicherungsnehmer, Halter oder Eigentümer dürfen weder wissentlich einen unberechtigten oder nicht fahrerlaubnisberechtigten Fahrer noch einen infolge Alkohol- oder Drogenkonsums fahruntüchtigen Fahrer das Fahrzeug führen lassen.
Frist zur Schadenmeldung
Jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung führen kann, ist innerhalb einer Woche anzuzeigen; ermittelt eine Behörde, ist dies samt Fortgang unverzüglich mitzuteilen.
Bonus-Malus-Regeln
Die Einstufung erfolgt nach dem Schadenfreiheitsrabatt-System (SF-Klassen) gemäß Anhang 1, basierend auf der schadenfreien Vertragsdauer und der Anzahl gemeldeter Schäden. Ohne Übernahme eines Schadenverlaufs beginnt der Vertrag in SF-Klasse 0; die jährliche Neueinstufung erfolgt jeweils zum 1. Januar nach dem Schadenverlauf des vorangegangenen Kalenderjahres, wobei der Schadenfreiheitsrabatt nicht mehr wegen zeitlicher Begrenzung verfällt.
Policendetails
Mallorca-Police für Mietwagen
Versicherungsschutz für Auslandsunfälle mit Leihwagen, Angleichung niedriger ausländischer Deckungssummen an deutsches Niveau
QuelleKfz-Umweltschadenversicherung
Versicherungsschutz für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz, z.B. durch auslaufenden Kraftstoff
QuelleEigenschäden
Tarifabhängige Erweiterung der Kfz-Haftpflichtversicherung, die Sachschäden ersetzt, die der Versicherungsnehmer mit dem eigenen versicherten Fahrzeug an eigenen Sachen verursacht (z.B. Garagentor); in der Standard-Deckung nicht versichert, in Plus und Premium bis 100.000 Euro je Versicherungsjahr eingeschlossen.
QuelleDirekter Anspruch gegen Versicherer
Bei gesetzlich vorgeschriebener Kfz-Haftpflicht können Geschädigte ihre Ansprüche direkt gegen den Versicherer geltend machen
QuelleAbschleppdeckung
Versicherungsschutz erstreckt sich auf Anhänger oder Sattelanhänger, die vom versicherten Kfz gezogen werden, sowie auf abgeschleppte Fahrzeuge
Quelle