R+V Versicherung AG (Raiffeisen- und Volksbanken Versicherung)
R+V
R+V is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Sind Haftpflichtansprüche begründet, zahlt R+V den Schadenersatz in Geld direkt an den Geschädigten; sind Ansprüche unbegründet, wehrt R+V diese auf eigene Kosten ab, auch der Höhe nach.
Geografischer Geltungsbereich
Deutschland
Der Versicherungsschutz gilt in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten der EU; er richtet sich nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Umfang im Besuchsland, mindestens jedoch nach dem Umfang des Vertrags.
Alleinstellungsmerkmale
- Die Leistungsverbesserungsgarantie hebt bestehende Pkw-, Kraftrad- und Camping-Kfz-Verträge automatisch auf verbesserte Leistungen neu abgeschlossener Verträge an.
- Die optionale Fahrerschutz-Versicherung ersetzt dem Fahrer Personenschäden wie ein Haftpflichtversicherer bis zu 20 Millionen EUR je Schadensfall.
- Langjährig schadenfreie Fahrer erreichen die SF-Klasse 45 und zahlen in der Haftpflicht nur noch 15 % des Grundbeitrags.
- Der Werkstattservice umfasst ein kostenloses Ersatzfahrzeug und eine dreijährige Reparaturgarantie bei Reparatur in einer von R+V ausgewählten Werkstatt.
- Der Baustein Eigen-Kollisionsschäden deckt Schäden am eigenen Zweitfahrzeug, die sonst vollständig vom Haftpflichtschutz ausgeschlossen wären.
Leistungsgrenzen
Personenschäden in der Haftpflichtversicherung
12 €
R+V stellt den Versicherungsnehmer von Ansprüchen Dritter frei, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs Personen verletzt oder getötet werden, bis zur Höhe der im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssummen.
Sachschäden in der Haftpflichtversicherung
100 €
R+V stellt den Versicherungsnehmer von Ansprüchen Dritter frei, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs Sachen beschädigt, zerstört oder abhandengekommen sind, bis zur Höhe der im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssummen.
Rechtliche Abwehr unbegründeter Ansprüche
Gedeckt
Sind Schadenersatzansprüche Dritter gegen den Versicherungsnehmer unbegründet, wehrt R+V diese auf eigene Kosten ab; dies gilt auch, soweit Ansprüche nur der Höhe nach unbegründet sind.
Grüne Karte / Internationale Versicherungskarte
Bedingt
Hat R+V die Grüne Karte ausgehändigt, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die darauf genannten nichteuropäischen Länder, soweit die Länderbezeichnung nicht durchgestrichen ist; der Umfang richtet sich nach dem im Besuchsland vorgeschriebenen Niveau.
Schutzbrief - Pannen- und Unfallhilfe
Optional
Der Schutzbrief ist ein eigenständiger, optionaler Vertrag für Pannen- und Unfallhilfe; er umfasst u. a. bis zu 150 EUR für die Pannenhilfe vor Ort, bis zu 200 EUR für selbst organisiertes Abschleppen, bis zu 100 EUR für den Schlüsselnotdienst, bis zu 70 EUR pro Tag (max. 7 Tage) für einen Mietwagen, bis zu 100 EUR pro Übernachtung (max. 3 Nächte) sowie bis zu 3.000 EUR für Reiseabbruchkosten oder ein Nothilfe-Darlehen im Ausland.
Fahrerschutz-Versicherung
20.000.000 €
Die Fahrerschutz-Versicherung ist ein eigenständiger, optionaler Vertrag, der dem Fahrer Personenschäden wie ein Haftpflichtversicherer bis zu 20 Millionen EUR je Schadensfall ersetzt, z. B. Verdienstausfall, Umbaukosten an Haus oder Fahrzeug und Schmerzensgeld (Letzteres setzt einen mindestens fünftägigen Krankenhausaufenthalt voraus), unabhängig vom eigenen Verschulden des Fahrers.
Insassen-Unfallversicherung
Optional
Die Insassen-Unfallversicherung ist ein eigenständiger, optionaler Vertrag für Insassen, die beim Gebrauch des Fahrzeugs verletzt oder getötet werden; die Leistungen (Invaliditätskapital nach Gliedertaxe, Todesfall-, Krankenhaustage- und Genesungsgeld) richten sich nach den im Versicherungsschein vereinbarten Summen. Beim Pauschalsystem erhöht sich die Summe bei zwei oder mehr Insassen um 50 % und wird geteilt; im Ausland verdoppelt sie sich, wenn der Insasse dort keinen ständigen Wohnsitz hat.
Wichtige Bedingungen
Räumlicher Geltungsbereich
Der Haftpflichtschutz gilt in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten der EU, mindestens im Umfang des deutschen Vertrags.
Regeln zur Grünen Karte
Wurde eine Grüne Karte ausgehändigt, erstreckt sich der Schutz auf die darauf genannten, nicht durchgestrichenen nichteuropäischen Länder, entsprechend dem dort vorgeschriebenen Deckungsumfang.
Fahrerbeschränkungen
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzt werden und nicht, wenn der Fahrer durch Alkohol oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, es sicher zu führen.
Frist zur Schadenmeldung
Jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung führen kann, ist innerhalb einer Woche anzuzeigen; Sachschäden bis voraussichtlich 500 EUR dürfen zunächst selbst reguliert werden und müssen erst gemeldet werden, wenn die Selbstregulierung nicht gelingt.
Bonus-Malus-Regeln
Die Beiträge richten sich nach dem Schadenfreiheitsklassen-System von SF 0 (91 % des Grundbeitrags) bis SF 45 (15 %) sowie der Malusklasse M (108 %); ein Schaden führt zur Rückstufung nach festen Tabellen, und ein vereinbarter Rabattschutz entfällt, sobald der Vertrag unter SF 10 fällt.
Policendetails
Haftpflichtversicherung Deckungssummen
Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden gegenüber Dritten mit Deckungssummen bis zu 100 Millionen EUR als Pauschaldeckung und bis zu 15 Millionen EUR pro geschädigter Person ab
QuelleDeckung beim Führen fremder Fahrzeuge
Versicherte Personen haben Versicherungsschutz beim Führen fremder Fahrzeuge in bestimmten Policy-Varianten
QuelleVersicherungsschutz in Europa
Die Haftpflichtversicherung gilt als Standardschutz für Reisen ins europäische Ausland innerhalb der geografischen Grenzen Europas
QuelleErstattung der Selbstbeteiligung bei Carsharing
Für Pkw außerhalb der KfzPolice-classic mit über den Mindestsummen liegender Haftpflichtdeckung erstattet R+V die vom Carsharing-Anbieter aus dessen Kaskoversicherung erhobene Selbstbeteiligung bis zu 500 EUR je Schadensfall.
QuelleEigen-Kollisionsschäden am eigenen Fahrzeug
Für Pkw außerhalb der KfzPolice-classic kann sich der Haftpflichtschutz auch auf Schäden erstrecken, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person im öffentlichen Verkehrsraum an einem weiteren eigenen Fahrzeug verursacht, bis zu 30.000 EUR je Versicherungsjahr, mit 1.000 EUR Selbstbeteiligung je Schadensfall.
QuelleSchadensregulierung bei Haftung
Bei begründeten Haftpflichtansprüchen leistet der Versicherer Schadensersatz in Geld; bei unbegründeten Ansprüchen wehrt der Versicherer diese auf seine Kosten ab
QuelleAusschluss vorsätzlich herbeigeführter Schäden
Kein Versicherungsschutz für Schäden, die der Versicherte vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführt
QuelleForderungsübergang bei Motorenschäden
Bei Motorenschäden, bei denen ein Haftpflichtversicherer leistungspflichtig ist, gehen die Ansprüche dem Leistungsverpflichteten vor
Quelle