SV SparkassenVersicherung Holding Aktiengesellschaft
Sparkassenversicherung
Sparkassenversicherung is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Germany market with no online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Der Versicherer reguliert begründete Haftpflichtansprüche Geschädigter direkt in Geld und ist bevollmächtigt, gegen den Versicherungsnehmer erhobene Ansprüche in dessen Namen zu erfüllen oder abzuwehren; eine Kostenerstattung an den Versicherungsnehmer erfolgt nicht, da der Versicherer direkt mit dem Geschädigten abrechnet.
Geografischer Geltungsbereich
Deutschland
Der Versicherungsschutz gilt innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören; er richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang des Versicherungsvertrags.
Alleinstellungsmerkmale
- Pauschale Haftpflicht-Versicherungssumme von 100 Millionen EUR pro Schadenereignis, weit über den gesetzlichen Mindestdeckungssummen.
- Mallorca-Deckung als optionale Erweiterung für die Haftpflicht bei vorübergehend gemieteten Pkw, Krafträdern oder Campingfahrzeugen im Ausland für bis zu sechs Wochen.
- Rund-um-die-Uhr-Service bei Panne oder Unfall das ganze Jahr über über den Autoschutzbrief (Telefon 0711 898-49003).
- WerkstattBonus bietet 20 % Beitragsersparnis bei Werkstattbindung im Rahmen der Kaskoversicherung.
- Rabattschutz-Bausteine ('Rabattretter' und 'Rabattschutz') schützen Kunden nach einem Schaden vor einer vollständigen Beitrags-Rückstufung.
Leistungsgrenzen
Personenschäden-Deckung
15.000.000 €
Die Police bietet eine Versicherungssumme von 15 Millionen EUR für Personenschäden, innerhalb der pauschalen Gesamtversicherungssumme von 100 Millionen EUR pro Schadenereignis, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden gemeinsam abdeckt.
Sachschäden-Deckung
100.000.000 €
Es gilt eine pauschale Versicherungssumme von 100 Millionen EUR pro Schadenereignis gemeinsam für Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden; eine gesonderte Teilsumme allein für Sachschäden wird nicht ausgewiesen.
Abwehr unbegründeter Ansprüche
Gedeckt
Sind gegen den Versicherungsnehmer geltend gemachte Schadenersatzansprüche unbegründet, wehrt der Versicherer diese auf eigene Kosten ab; die AKB nennt hierfür keine eigene Versicherungssumme oder Obergrenze.
Grüne Karte / Internationale Versicherungskarte
Gedeckt
Hat der Versicherer eine internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) ausgehändigt, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit die Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind; der Umfang richtet sich dann nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang.
Autoschutzbrief (Pannenhilfe)
Optional
Pannen- und Unfallhilfe wird über den eigenständigen, rechtlich selbstständigen 'Autoschutzbrief' (mit Kaskoanbindung) erbracht und umfasst Hilfe bei Panne oder Unfall, Abschleppen, Bergen, Ersatzbeförderung sowie einen 24-Stunden-Service; er ist nicht automatisch in der Kfz-Haftpflichtversicherung enthalten, wird aber gemeinsam mit ihr angeboten.
Fahrer-Unfallschutz
Optional
Keine Grenze angegeben
Unfallschutz für den Fahrer wird über den eigenständigen Vertrag Kfz-Unfallversicherung (A.4) und/oder den Zusatzbaustein 'Fahrerschutz' gegen Mehrbeitrag angeboten; die Versicherungssummen werden individuell im Versicherungsschein festgelegt und sind in den allgemeinen Quellen nicht angegeben.
Insassen-Unfallschutz
Optional
Keine Grenze angegeben
Unfallschutz für Fahrzeuginsassen wird über den eigenständigen Vertrag Kfz-Unfallversicherung (A.4, Pauschal- oder Platzsystem) erbracht; die Versicherungssummen werden individuell im Versicherungsschein vereinbart und sind in den allgemeinen Quellen nicht angegeben.
Wichtige Bedingungen
Räumlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören; er richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang des Versicherungsvertrags.
Regeln zur Grünen Karte
Hat der Versicherer eine internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) ausgehändigt, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit die Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind.
Fahrerbeschränkungen
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer, der es mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten nutzt, und nur mit der für die Fahrzeugklasse erforderlichen Fahrerlaubnis gebraucht werden; 17-Jährige dürfen im Rahmen des 'Begleiteten Fahrens' nur in Begleitung einer in der Prüfbescheinigung namentlich genannten Person fahren, und nicht, wenn diese durch Alkohol oder andere berauschende Mittel beeinträchtigt ist.
Frist zur Schadenmeldung
Jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung führen kann, ist dem Versicherer innerhalb einer Woche anzuzeigen; werden Ansprüche Dritter gegen den Versicherungsnehmer geltend gemacht, ist dies ebenfalls innerhalb einer Woche nach Erhebung des Anspruchs anzuzeigen.
Bonus-Malus-Regeln
Die Beiträge richten sich nach einem Schadenfreiheitsklassen-System (SF-Klassen) auf Basis schadenfreier Jahre, mit jährlicher Neueinstufung zum 1. Januar, festgelegten Rückstufungsschritten je Schaden sowie optionalen Bausteinen wie 'Rabattretter' (begrenzter Rückstufungsschutz ab SF 25) und 'Rabattschutz' (vollständiger Rückstufungsschutz gegen Mehrbeitrag ab SF 4).
Dokumente
Leistungsübersicht Kfz-Versicherung und Autoschutzbrief (ab Tarif 10/2023)
Leistungsübersicht
Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)
Versicherungsbedingungen
Vertragsgrundlagen zur Kfz-Versicherung (Ausgabe Januar 2025)
Sonstiges Dokument
Vertragsgrundlagen zur Kfz-Versicherung (Ausgabe August 2024)
Sonstiges Dokument
Policendetails
Mallorca-Police
Optionale Deckung für Fahrzeughaftung bei der Anmietung von Autos oder Motorrädern im Ausland für Urlaubsfahrten bis zu sechs Wochen außerhalb Deutschlands
QuelleKfz-Umweltschadenversicherung
Versicherungsschutz für öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz
QuelleWerkstatt-Tarif mit Werkstattbindung
Spezielle Tarifvariante, die Reparaturen an ein Werkstattnetzwerk bindet, mit dem WerkstattBonus von 20% Beitragsersparnis und VIP-Service
QuelleGeografischer Geltungsbereich - Europa
Versicherungsschutz in Kfz-Haftpflicht und Kasko innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie in außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören
QuelleHaftungsübertragung bei Schadenregulierung
Versicherer regelt Haftungsansprüche direkt mit Geschädigten und prüft Anspruchsberechtigung; keine Kostenerstattung an Versicherungsnehmer, sondern direkte Regulierung
QuelleQuelle nicht mehr erreichbarSchadenfreiheitsklassen-System
Bonussystem zur Belohnung sicheren Fahrens durch schadenfreie Jahre (SF-Klassen), mit jährlichen Stufenaufstiegem und schadensabhängigen Rückstufungen bei der Beitragsberechnung
Quelle