Aus Quelldokumenten geprüft

SV SparkassenVersicherung Holding Aktiengesellschaft

Sparkassenversicherung

Sparkassenversicherung is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Germany market with no online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 28.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2010-10-01Risikoträger: SV SparkassenVersicherung AG
24/7 Assistance

Direktzahlung

Der Versicherer reguliert begründete Haftpflichtansprüche Geschädigter direkt in Geld und ist bevollmächtigt, gegen den Versicherungsnehmer erhobene Ansprüche in dessen Namen zu erfüllen oder abzuwehren; eine Kostenerstattung an den Versicherungsnehmer erfolgt nicht, da der Versicherer direkt mit dem Geschädigten abrechnet.

Geografischer Geltungsbereich

Deutschland

Der Versicherungsschutz gilt innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören; er richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang des Versicherungsvertrags.

Alleinstellungsmerkmale

  • Pauschale Haftpflicht-Versicherungssumme von 100 Millionen EUR pro Schadenereignis, weit über den gesetzlichen Mindestdeckungssummen.
  • Mallorca-Deckung als optionale Erweiterung für die Haftpflicht bei vorübergehend gemieteten Pkw, Krafträdern oder Campingfahrzeugen im Ausland für bis zu sechs Wochen.
  • Rund-um-die-Uhr-Service bei Panne oder Unfall das ganze Jahr über über den Autoschutzbrief (Telefon 0711 898-49003).
  • WerkstattBonus bietet 20 % Beitragsersparnis bei Werkstattbindung im Rahmen der Kaskoversicherung.
  • Rabattschutz-Bausteine ('Rabattretter' und 'Rabattschutz') schützen Kunden nach einem Schaden vor einer vollständigen Beitrags-Rückstufung.

Leistungsgrenzen

Personenschäden-Deckung

15.000.000 €

Die Police bietet eine Versicherungssumme von 15 Millionen EUR für Personenschäden, innerhalb der pauschalen Gesamtversicherungssumme von 100 Millionen EUR pro Schadenereignis, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden gemeinsam abdeckt.

Quelle

Sachschäden-Deckung

100.000.000 €

Es gilt eine pauschale Versicherungssumme von 100 Millionen EUR pro Schadenereignis gemeinsam für Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden; eine gesonderte Teilsumme allein für Sachschäden wird nicht ausgewiesen.

Quelle

Abwehr unbegründeter Ansprüche

Gedeckt

Sind gegen den Versicherungsnehmer geltend gemachte Schadenersatzansprüche unbegründet, wehrt der Versicherer diese auf eigene Kosten ab; die AKB nennt hierfür keine eigene Versicherungssumme oder Obergrenze.

Quelle

Grüne Karte / Internationale Versicherungskarte

Gedeckt

Hat der Versicherer eine internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) ausgehändigt, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit die Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind; der Umfang richtet sich dann nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang.

Quelle

Autoschutzbrief (Pannenhilfe)

Optional

Pannen- und Unfallhilfe wird über den eigenständigen, rechtlich selbstständigen 'Autoschutzbrief' (mit Kaskoanbindung) erbracht und umfasst Hilfe bei Panne oder Unfall, Abschleppen, Bergen, Ersatzbeförderung sowie einen 24-Stunden-Service; er ist nicht automatisch in der Kfz-Haftpflichtversicherung enthalten, wird aber gemeinsam mit ihr angeboten.

Quelle

Fahrer-Unfallschutz

Optional

Keine Grenze angegeben

Unfallschutz für den Fahrer wird über den eigenständigen Vertrag Kfz-Unfallversicherung (A.4) und/oder den Zusatzbaustein 'Fahrerschutz' gegen Mehrbeitrag angeboten; die Versicherungssummen werden individuell im Versicherungsschein festgelegt und sind in den allgemeinen Quellen nicht angegeben.

Quelle

Insassen-Unfallschutz

Optional

Keine Grenze angegeben

Unfallschutz für Fahrzeuginsassen wird über den eigenständigen Vertrag Kfz-Unfallversicherung (A.4, Pauschal- oder Platzsystem) erbracht; die Versicherungssummen werden individuell im Versicherungsschein vereinbart und sind in den allgemeinen Quellen nicht angegeben.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Räumlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören; er richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang des Versicherungsvertrags.

Regeln zur Grünen Karte

Hat der Versicherer eine internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) ausgehändigt, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit die Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind.

Fahrerbeschränkungen

Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer, der es mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten nutzt, und nur mit der für die Fahrzeugklasse erforderlichen Fahrerlaubnis gebraucht werden; 17-Jährige dürfen im Rahmen des 'Begleiteten Fahrens' nur in Begleitung einer in der Prüfbescheinigung namentlich genannten Person fahren, und nicht, wenn diese durch Alkohol oder andere berauschende Mittel beeinträchtigt ist.

Frist zur Schadenmeldung

Jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung führen kann, ist dem Versicherer innerhalb einer Woche anzuzeigen; werden Ansprüche Dritter gegen den Versicherungsnehmer geltend gemacht, ist dies ebenfalls innerhalb einer Woche nach Erhebung des Anspruchs anzuzeigen.

Bonus-Malus-Regeln

Die Beiträge richten sich nach einem Schadenfreiheitsklassen-System (SF-Klassen) auf Basis schadenfreier Jahre, mit jährlicher Neueinstufung zum 1. Januar, festgelegten Rückstufungsschritten je Schaden sowie optionalen Bausteinen wie 'Rabattretter' (begrenzter Rückstufungsschutz ab SF 25) und 'Rabattschutz' (vollständiger Rückstufungsschutz gegen Mehrbeitrag ab SF 4).

Dokumente

Leistungsübersicht Kfz-Versicherung und Autoschutzbrief (ab Tarif 10/2023)

Leistungsübersicht

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Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)

Versicherungsbedingungen

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Vertragsgrundlagen zur Kfz-Versicherung (Ausgabe Januar 2025)

Sonstiges Dokument

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Vertragsgrundlagen zur Kfz-Versicherung (Ausgabe August 2024)

Sonstiges Dokument

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Policendetails

Mallorca-Police

Optionale Deckung für Fahrzeughaftung bei der Anmietung von Autos oder Motorrädern im Ausland für Urlaubsfahrten bis zu sechs Wochen außerhalb Deutschlands

Quelle

Kfz-Umweltschadenversicherung

Versicherungsschutz für öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz

Quelle

Werkstatt-Tarif mit Werkstattbindung

Spezielle Tarifvariante, die Reparaturen an ein Werkstattnetzwerk bindet, mit dem WerkstattBonus von 20% Beitragsersparnis und VIP-Service

Quelle

Geografischer Geltungsbereich - Europa

Versicherungsschutz in Kfz-Haftpflicht und Kasko innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie in außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören

Quelle

Haftungsübertragung bei Schadenregulie­rung

Versicherer regelt Haftungsansprüche direkt mit Geschädigten und prüft Anspruchsberechtigung; keine Kostenerstattung an Versicherungsnehmer, sondern direkte Regulierung

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Schadenfreiheitsklassen-System

Bonussystem zur Belohnung sicheren Fahrens durch schadenfreie Jahre (SF-Klassen), mit jährlichen Stufenaufstiegem und schadensabhängigen Rückstufungen bei der Beitragsberechnung

Quelle

Quellen