Aus Quelldokumenten geprüft

Verti Versicherung AG

Verti

Verti is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 27.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2024-09Risikoträger: Verti Versicherung AG
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

Die Verti-AKB beschreiben keine generelle direkte Zahlung an den Werkstattbetrieb für eigene Schäden des Versicherungsnehmers; laut den Bedingungen gilt: "Sind Schadenersatzansprüche begründet, leisten wir Schadenersatz in Geld", was auf eine Erstattung statt automatischer Direktzahlung hindeutet. Bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall hat der Geschädigte freie Werkstattwahl, da die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners für den Schaden aufkommt; zudem kann die Werkstatt die Reparaturkosten direkt beim Versicherer einfordern, wenn der Halter eine Abtretungserklärung unterschreibt.

Geografischer Geltungsbereich

Deutschland

Der Versicherungsschutz gilt in Europa sowie den außereuropäischen Gebieten, die zur Europäischen Union gehören; der Umweltschadenschutz gilt zudem in Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums, die die EU-Umwelthaftungsrichtlinie anwenden.

Startpreis

8 €

Richtwert — Preisannahmen nicht angegeben

Alleinstellungsmerkmale

  • Leistungs-Update-Garantie: künftige Leistungsverbesserungen bei Haftpflicht-, Kasko- und Unfallschutz gelten automatisch auch für bestehende Premium/plusBONUS/Partner-Verträge, ohne Mehrbeitrag.
  • Gepoolte Haftpflicht-Deckungssumme von 100 Millionen Euro je Schadenfall, weit über der gesetzlichen Mindestdeckungssumme von 7,5 Millionen Euro für Personenschäden.
  • Kostenlose Mallorca-Police erweitert den Haftpflichtschutz für einen Monat auf gemietete Fahrzeuge im Ausland, in den meisten Produktlinien ohne Mehrpreis enthalten.
  • Zählt zu den günstigsten Kfz-Direktversicherern Deutschlands mit mehrfacher Auszeichnung für den Kundenservice sowie einem vollständig digitalen Online-Abschluss mit sofortiger Bestätigung.

Leistungsgrenzen

Personenschäden / Pauschaldeckungssumme

100.000.000 €

Die Kfz-Haftpflichtversicherung von Verti bietet eine gepoolte Pauschaldeckungssumme von 100 Millionen Euro je Schadenfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zusammen, mit einer Sublimit von 15 Millionen Euro je geschädigter Person – deutlich über der gesetzlichen Mindestdeckungssumme von 7,5 Millionen Euro für Personenschäden.

Quelle

Sachschäden-Haftpflicht (Pauschaldeckungssumme)

100.000.000 €

Sachschäden werden innerhalb derselben gepoolten Pauschaldeckungssumme von 100 Millionen Euro je Schadenfall gemeinsam mit Personen- und Vermögensschäden abgedeckt und übersteigen damit die gesetzliche Mindestdeckungssumme von 1,12 Millionen Euro für Sachschäden. Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz sind bis zu 5 Millionen Euro je Schadenfall innerhalb dieser Summe mitversichert.

Quelle

Abwehr unbegründeter Haftpflichtansprüche

Gedeckt

Verti stellt den Versicherungsnehmer und mitversicherte Personen von berechtigten Schadenersatzansprüchen Dritter frei und wehrt unbegründete Ansprüche ab; bei außergerichtlicher oder gerichtlicher Geltendmachung übernimmt Verti die Führung des Rechtsstreits und kann in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt beauftragen. Diese Rechtsschutzleistung ist innerhalb der vereinbarten Haftpflicht-Deckungssumme enthalten; eine gesonderte Deckungssumme ist nicht ausgewiesen.

Quelle

Gruene Karte

Gedeckt

Die Grüne Karte (internationale Versicherungskarte) wird kostenlos vom Kfz-Versicherer ausgegeben und dient im Ausland als Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung. Innerhalb der EU sowie in den Schengenstaaten (Island, Norwegen, Liechtenstein, Andorra, Kroatien, Schweiz) ist die Kfz-Haftpflicht von Verti automatisch gültig, sodass die Karte meist nicht mehr vorgezeigt werden muss, aber weiterhin auf Anfrage kostenlos ausgestellt wird und in bestimmten Nicht-EU-Ländern (z.B. Albanien, Türkei, Bosnien-Herzegowina) verpflichtend mitzuführen ist. Es handelt sich um einen Nachweis der bestehenden Haftpflichtdeckung, nicht um eine separate Deckungssumme.

Quelle

Fahrzeugschutzbrief (Pannen- und Unfallhilfe)

unlimited

Der Fahrzeugschutzbrief ist ein rechtlich selbstständiger Vertrag. Pannenhilfe- und Abschleppkosten werden ohne Begrenzung übernommen, wenn der Versicherungsnehmer sofort Verti informiert und Verti die Hilfe organisiert; organisiert der Versicherungsnehmer die Hilfe selbst, ist die Erstattung auf 110 Euro (Pannenhilfe) bzw. 160 Euro (Abschleppen) begrenzt, bzw. auf 60 Euro / 80 Euro, wenn ein Dritter wie ein Automobilclub beauftragt wird.

Quelle

Fahrerschutz-Unfallversicherung

500 €

Der Fahrerschutz ist eine rechtlich selbstständige Kfz-Unfallversicherung, die den tatsächlichen Personenschaden des Fahrers (z. B. Verdienstausfall, Haushaltshilfe, Schmerzensgeld, behindertengerechte Umbauten, Hinterbliebenenrente) so ersetzt, als wäre ein Dritter schadenersatzpflichtig. Die Versicherungssumme wird individuell im Versicherungsschein festgelegt; der Ersatz von Pflegekosten ist auf 5.000 Euro monatlich begrenzt.

Quelle

Kfz-Unfallversicherung Familienschutz "Kind & Kegel"

50.000 €

Eine rechtlich selbstständige Kfz-Unfallversicherung für Fahrer und alle Insassen. Die Invaliditäts-Versicherungssumme beträgt 50.000 Euro je Person, im Todesfall innerhalb eines Jahres nach dem Unfall werden 15.000 Euro gezahlt. Bei zwei oder mehr berechtigten Insassen erhöht sich die Gesamtsumme um 50 % und wird auf alle Insassen aufgeteilt.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Räumlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt in Europa sowie den außereuropäischen Gebieten, die zur EU gehören; der Umweltschadenschutz gilt zudem im EWR, soweit die EU-Umwelthaftungsrichtlinie Anwendung findet.

Regeln zur Grünen Karte

In den geprüften AKB-Dokumenten sind keine spezifischen Regelungen zur Grünen Karte enthalten; für die Haftpflichtdeckung ist lediglich der allgemeine europäische/EU-Geltungsbereich definiert.

Fahrerbeschränkungen

Fahrer unter 24 Jahren müssen Verti vorab gemeldet werden; eine ungemeldete Nutzung führt zu einer rückwirkenden Beitragsnachberechnung und in der Kaskoversicherung zu einer Selbstbeteiligung von 2.500 Euro. Das Fahrzeug darf nicht geführt werden, wenn der Fahrer infolge Alkohol- oder Rauschmittelkonsums nicht sicher fahren kann (möglich bereits ab 0,3 Promille).

Frist zur Schadenmeldung

Versicherungsnehmer müssen jeden Schadenfall unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Kenntniserlangung anzeigen.

Bonus-Malus-Regeln

Haftpflicht- und Kaskoversicherung werden nach einem Schadenfreiheitsklassen-System (SF) eingestuft, das jährlich zum 1. Januar anhand des Schadenverlaufs des Vorjahres neu bewertet wird; ein schadenfreies Jahr führt zur Höherstufung in die nächstbessere SF-Klasse, während Schäden gemäß den SF-Tabellen zur Rückstufung führen; unter bestimmten Voraussetzungen stehen Sondertarife (z. B. Zweitfahrzeug-, Paarspar- oder geschützte SF-Klasse) zur Verfügung.

Wo kaufen

Dokumente

Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) – Produktlinien Premium/plusBONUS/Partner/Klassik/Basis

Versicherungsbedingungen

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Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) – Produktlinien Pro Premium/Pro Select/Pro Car/Pro Klassik (alternativer Vertriebskanal)

Sonstiges Dokument

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Policendetails

Motorsport-Ausschluss

Der Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht besteht nicht für Schäden aus dem Gebrauch des Fahrzeugs bei Motorsportveranstaltungen oder Motorsportaktivitäten, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen, wenn keine separate Motorsporthaftpflichtversicherung nach § 5d des Pflichtversicherungsgesetzes besteht

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Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss

In der Kfz-Haftpflicht darf das Fahrzeug weder geführt noch führen lassen werden, wenn der Fahrer in Folge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel dazu nicht sicher in der Lage ist

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Gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssummen

Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss mindestens EUR 7,5 Millionen für Personenschäden, EUR 1,12 Millionen für Sachschäden und EUR 50.000 für reine Vermögensschäden abdecken, wie vom deutschen Recht vorgeschrieben

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Leistungskürzung bei Verletzung von Grundpflichten

In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Leistungskürzung oder Leistungsfreiheit bei Verletzung von Grundpflichten oder Gefahrerhöhung auf höchstens EUR 5.000 je versicherter Person beschränkt, außer bei Fahrern, die das Fahrzeug durch strafbare Handlung erlangt haben

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Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt in Europa sowie den außereuropäischen Gebieten, die zur Europäischen Union gehören

Quelle

Ausschluss von Fahrern und Nachberechnung

Wenn ein ausgeschlossener Fahrer unter 24 Jahren das versicherte Fahrzeug im Schadensfall führt, kann Verti eine zusätzliche Selbstbeteiligung von EUR 2.500 in der Kaskoversicherung verhängen und die Prämien anhand der Merkmale dieses Fahrers nachberechnen

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Mitteilungspflicht bei Fahrerauswahl

Versicherungsnehmer müssen Verti über alle Fahrer mitteilen, die das Fahrzeug führen werden; versäumte Mitteilung führt zu rückwirkender Nachberechnung der Prämie und potentiellen Zusatzbelastungen für nicht berücksichtigte Fahrer

Quelle

Ausschluss vorsätzlich herbeigeführter Schäden

Der Versicherungsschutz besteht nicht für Schadenfälle, die vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführt werden

Quelle

Quellen