VGH Versicherungen (Landschaftliche Brandkasse Hannover / Provinzial Lebensversicherung Hannover)
VGH
VGH is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Germany market with online purchase and limited assistance availability.
Direktzahlung
Die VGH begleicht berechtigte Schadenersatzansprüche in Geld direkt an den Anspruchsteller und wehrt unbegründete Ansprüche (auch der Höhe nach unbegründete) auf eigene Kosten ab; sie ist bevollmächtigt, gegen den Versicherungsnehmer geltend gemachte Ansprüche in dessen Namen zu erfüllen oder abzuwehren.
Geografischer Geltungsbereich
Geografisches Europa sowie außereuropäische Gebiete der Europäischen Union
Der Versicherungsschutz gilt innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten der EU. Er richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Mindestumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang des deutschen Vertrages. Der Schutz kann sich auf weitere, in der Internationalen Versicherungskarte (Grüne Karte) genannte außereuropäische Länder erstrecken, sofern die Länderbezeichnung nicht durchgestrichen ist.
Alleinstellungsmerkmale
- Haftpflicht-Deckungssummen von bis zu 15 Mio. EUR je geschädigter Person und 100 Mio. EUR pauschal für Sach-/Vermögensschäden, deutlich über der gesetzlichen Mindestdeckung.
- Der Komfort-Tarif beinhaltet die Mallorca-Police, die den Haftpflichtschutz kostenlos auf vorübergehend im Ausland gemietete Fahrzeuge erweitert.
- Die Kfz-Umweltschadenversicherung ist beitragsfrei mitversichert, wenn die hohe Haftpflicht-Deckungssumme abgeschlossen wurde.
- Kleinschäden bis 500 EUR können selbst reguliert und später gemeldet werden, um die Schadenfreiheitsklasse zu schützen.
- Bei einem Brand eines Elektro- oder aufladbaren Hybridfahrzeugs übernimmt die VGH die Kosten für Verbringung und Lagerung in einem speziellen Wassercontainer inklusive Entsorgung des kontaminierten Wassers.
Leistungsgrenzen
Personenschäden-Haftpflicht
15.000.000 €
Die VGH stellt den Versicherungsnehmer von Schadenersatzansprüchen Dritter wegen Personenschäden durch den Gebrauch des Fahrzeugs frei, bis zu maximal 15 Mio. EUR je geschädigter Person, innerhalb der pauschalen Gesamtversicherungssumme von 100 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zusammen.
Sach- und Vermögensschäden-Haftpflicht
100.000.000 €
Die VGH stellt den Versicherungsnehmer von Schadenersatzansprüchen Dritter wegen Sachschäden und reiner Vermögensschäden durch den Gebrauch des Fahrzeugs frei, mit einer pauschalen Deckungssumme von 100 Mio. EUR je Schadenereignis für Sach- und Vermögensschäden zusammen.
Passiver Rechtsschutz bei unbegründeten Ansprüchen
Gedeckt
Die VGH wehrt unbegründete Schadenersatzansprüche (auch der Höhe nach unbegründete) gegen den Versicherungsnehmer auf eigene Kosten ab, führt einen daraus entstehenden Rechtsstreit im Namen des Versicherungsnehmers über einen von ihr beauftragten Rechtsanwalt und ist bevollmächtigt, alle zur Erfüllung oder Abwehr zweckmäßig erscheinenden Erklärungen abzugeben.
Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)
Gedeckt
Wurde die Internationale Versicherungskarte von der VGH ausgehändigt, erstreckt sich der Haftpflichtversicherungsschutz über Europa/die EU hinaus auf die dort genannten außereuropäischen Länder, sofern die Länderbezeichnung nicht durchgestrichen ist; der Umfang richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Mindestumfang.
Autoschutzbrief
Optional
Optionale Zusatzleistung ('auf Wunsch' sowohl im Basis- als auch im Komfort-Tarif), die nur zusammen mit der Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann. Bietet Pannen-, Unfall- und Diebstahlhilfe in Europa und den EU-Gebieten mit einzelnen Teil-Höchstgrenzen (z. B. 100 EUR für Pannenhilfe vor Ort, bis zu 2.500 EUR für die Bergung von Campingfahrzeugen/Lieferwagen, bis zu 350 EUR für ein Mietfahrzeug für 7 Tage).
Fahrerschutzversicherung
15.000.000 €
Optionale Deckung, die zusätzlich zu einer Kfz-Haftpflichtversicherung für einen Pkw oder ein Campingfahrzeug abgeschlossen werden kann und dem Fahrer bei einem selbst verschuldeten Unfall Personenschäden ersetzt, als hafte ein Dritter allein für den Unfall; die Leistung je Schadenereignis ist auf die für das Fahrzeug vereinbarte Deckungssumme je geschädigter Person (max. 15 Mio. EUR) begrenzt.
Kfz-Unfallversicherung / Insassenschutzversicherung
Optional
Optionale Unfalldeckung für Fahrer und alle berechtigten Insassen des Fahrzeugs bei Unfällen im unmittelbaren Zusammenhang mit dessen Gebrauch (Invalidität, Krankenhaustagegeld, Todesfallleistung); die konkreten Versicherungssummen werden individuell vereinbart und sind dem Versicherungsschein zu entnehmen, nicht in den Bedingungen fixiert.
Wichtige Bedingungen
Räumlicher Geltungsbereich
Der Haftpflichtversicherungsschutz gilt in den geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten der EU; der Umfang richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Mindestumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang des deutschen Vertrages.
Regeln zur Grünen Karte
Wurde die Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) ausgehändigt, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die dort genannten außereuropäischen Länder, sofern die Länderbezeichnung nicht durchgestrichen ist.
Fahrerbeschränkungen
Eine natürliche Person kann den Vertrag nur abschließen, wenn sie für das zu versichernde Fahrzeug nach ihrem Alter die entsprechende Fahrerlaubnis besitzt; das Fahrzeug darf nur von einem vom Verfügungsberechtigten zugelassenen Fahrer mit der erforderlichen Fahrerlaubnis genutzt werden.
Frist zur Schadenmeldung
Der Versicherungsnehmer muss der VGH jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung führen kann, innerhalb einer Woche anzeigen; eine Meldung bei der Unfall- und Pannen-Notrufzentrale der VGH gilt für die gesamte Kraftfahrtversicherung.
Bonus-Malus-Regeln
Die Beitragsberechnung folgt dem Schadenfreiheitsrabatt-System (SF-Klassen): Neuverträge beginnen in Klasse 0 (oder einer Sondereinstufung unter bestimmten Voraussetzungen), steigen bei schadenfreiem Kalenderjahr um eine Klasse auf und werden nach einem selbst verschuldeten Schaden gemäß festen Tabellen zurückgestuft; ein optionaler Rabattschutz kann den ersten Schaden im Jahr von der Rückstufung ausnehmen, wenn der Vertrag in Haftpflicht und Vollkasko mindestens in SF-Klasse 5 eingestuft ist.
Policendetails
Mallorca-Police
Versicherungsschutz für vorübergehend gemietete Fahrzeuge im Ausland (Ausnahme Deutschland), ab Tarif Komfort
QuelleFahrerschutz
Versicherungsschutz vor finanziellen Folgen eines selbst verschuldeten Unfalls mit Personenschäden für alle berechtigten Fahrer
QuelleInsassenunfallversicherung
Versicherung für Unfälle, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Gebrauch des Fahrzeugs entstehen
QuelleRabattschutz
Optionale Zusicherung, dass ein Schaden nicht zur Rückstufung führt, wenn beide Sparten in SF-Klasse 5 oder besser versichert sind
QuelleE-Premium / E-Vollkasko Premium
Erweiterte Vollkaskodeckung speziell für Elektro- und aufladbaren Hybrid-Fahrzeuge mit Schutz für Akkus und Ladeinfrastruktur
QuelleTarifstaffeln
Versicherungsschutz in drei Tarifausprägungen: Basis (nur Pkw), Komfort und Premium mit unterschiedlichem Umfang
QuelleHaftpflicht-Deckungssummen
Einheitlich hohe Deckungssummen für Personenschäden und Sach-/Vermögensschäden in allen Tarifen
QuelleSchadensleistung
Leistung erfolgt in Geld an berechtigte Anspruchsteller; unbegründete Ansprüche werden auf Kosten des Versicherers abgewehrt
QuelleVersicherungsjahr und Vertragslaufzeit
Versicherungsjahr folgt dem Kalenderjahr; Standardlaufzeit beträgt 12 Monate
QuelleKündigungsfristen
Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres mit einmonatiger Frist möglich; Kündigung nach Schadensfall zulässig
QuelleAltersanforderung für Fahrzeugversicherung
Versicherungsvertrag als natürliche Person nur abschließbar, wenn für das Fahrzeug nach Alter die entsprechende Fahrerlaubnis vorhanden ist
Quelle