Versicherungskammer Bayern, Institution under Public Law
Versicherungskammer Bayern
Versicherungskammer Bayern is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Der erste Beitrag wird 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins fällig und ist unverzüglich zu zahlen; Folgebeiträge werden je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich per Überweisung oder SEPA-Lastschriftverfahren gezahlt.
Geografischer Geltungsbereich
Bundesweit (Deutschland)
Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union; bei Aushändigung der Grünen Karte erweitert sich der Schutz auf die dort genannten, nicht durchgestrichenen nichteuropäischen Länder.
Alleinstellungsmerkmale
- Das Telematik-Programm Kfz Vario FahrStil belohnt umsichtige junge Fahrer mit einem garantierten Startnachlass von 30 Prozent und ab dem zweiten Jahr je nach Fahrverhalten bis zu 45 Prozent Nachlass.
- Beworbener Haftpflichtschutz von bis zu 100 Millionen Euro zusammen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenereignis.
- Frei kombinierbare optionale Bausteine wie der Kfz-Schutzbrief, der Rabattschutz oder der Werkstatt Service lassen sich zur Basisversicherung hinzubuchen.
- Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, auch wenn ein anderer berechtigter Fahrer das Fahrzeug gefahren hat.
- Der Versicherungsschutz umfasst ausdrücklich auch Schäden durch versagende oder fehlerhafte Systeme zum automatisierten oder autonomen Fahren.
Leistungsgrenzen
Haftpflicht für Personenschäden
100.000.000 €
Stellt den Versicherungsnehmer von Schadenersatzansprüchen Dritter wegen Verletzung oder Tötung durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs frei, bis zur im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme (laut Werbematerial bis zu 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zusammen).
Haftpflicht für Sachschäden
100.000.000 €
Stellt den Versicherungsnehmer von Schadenersatzansprüchen Dritter wegen Abhandenkommen, Beschädigung oder Zerstörung von Sachen durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs frei, bis zur im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme (laut Werbematerial bis zu 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zusammen).
Abwehr unbegründeter Ansprüche
Gedeckt
Der Versicherer wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche Dritter auf eigene Kosten ab und ist bevollmächtigt, Ansprüche im Namen des Versicherungsnehmers zu erfüllen oder abzuwehren.
Grüne Karte / Internationale Versicherungskarte
Gedeckt
Haben wir Ihnen eine internationale Versicherungskarte ausgehändigt, erstreckt sich der Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit die Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind.
Ergänzungsschutz Schutzbrief
Optional
Optionaler Baustein, der als rechtlich selbstständiger, mit dem Kfz-Haftpflichtbeitrag abgerechneter Vertrag angeboten wird und Pannen-/Unfallhilfe (unbegrenzt bei Meldung über die Notrufzentrale, sonst z.B. begrenzt auf 150 Euro Pannenhilfe, 200 Euro Abschleppen), Mietwagen bis 70 Euro pro Tag für 7 Tage, Übernachtung bis 80 Euro pro Person für 3 Nächte sowie weitere Auslandsreiseleistungen bietet; endet automatisch mit Beendigung der Kfz-Haftpflicht.
Fahrer-Unfallversicherung
Ausgeschlossen
Abschnitt A.4 (Kfz-Unfallversicherung) ist in den Kfz-Vario-Bedingungen ausdrücklich als 'entfällt' gekennzeichnet; eine Fahrer-Unfallversicherung ist nicht Bestandteil dieses Produkts und wird im Rahmen dieser Bedingungen nicht als Zusatzbaustein angeboten.
Insassen-Unfallversicherung
Ausgeschlossen
Abschnitt A.4 (Kfz-Unfallversicherung, die Geldleistungen für Insassen bei Invalidität oder Tod vorsehen würde) ist in den Kfz-Vario-Bedingungen als 'entfällt' gekennzeichnet; eine gesonderte Insassen-Unfallversicherung ist weder eingeschlossen noch als Zusatzbaustein im Rahmen dieser Bedingungen erhältlich.
Wichtige Bedingungen
Räumlicher Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union; der Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Umfang, mindestens jedoch nach dem Umfang des Versicherungsvertrags.
Regeln zur Grünen Karte
Haben wir Ihnen eine internationale Versicherungskarte ausgehändigt, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit die Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind.
Fahrerbeschränkungen
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden, der es mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten nutzt, und nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis; das Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen ist untersagt.
Frist zur Schadenmeldung
Jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung führen kann, ist innerhalb einer Woche anzuzeigen; eine unverzügliche Meldung bei der Unfall- und Pannen-Notrufzentrale gilt für die gesamte Kraftfahrtversicherung.
Bonus-Malus-Regeln
Der Beitrag richtet sich nach dem Schadenfreiheitsrabatt-System (SF-Klassen); die jährliche Neueinstufung erfolgt nach dem Schadenverlauf des Vorjahres anhand fester Hoch- und Rückstufungstabellen je nach Anzahl der Schäden; eine Rückstufung kann durch freiwillige Erstattung der Entschädigung oder durch den optionalen Rabattschutz vermieden werden.
Dokumente
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) Kfz Vario, Stand 1. Juli 2020
Versicherungsbedingungen
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB), Stand 1. Juli 2019
Versicherungsbedingungen
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten - Kfz-Versicherung für private Pkw (Tarif 07.2021, Kfz Vario)
IPID
Policendetails
Haftpflicht für Personenschäden
Absicherung gegen Ansprüche Dritter auf Schadensersatz bei Körperverletzungen
QuelleHaftpflicht für Sachschäden
Absicherung gegen Schäden an Eigentum Dritter, die durch das versicherte Fahrzeug verursacht werden
QuelleKfz-Umweltschadenversicherung
Optionale Versicherung gegen öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz
QuelleRückstufung der Schadenfreiheitsklasse nach Schaden
Nach einem Versicherungsfall kann der Versicherungsnehmer in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden
QuelleGeltungsbereich des Versicherungsschutzes
Versicherungsschutz besteht in Gebieten der Europäischen Union und darüber hinaus, Geltungsbereich im Versicherungsschein
QuelleAbwehr unberechtigter Ansprüche
Versicherer wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche auf eigene Kosten ab
QuelleEinschränkungen bei der Fahrzeugnutzung
Bestimmte Fahrzeugnutzungen wie Motorsportveranstaltungen sind ausgeschlossen
QuelleAusschluss von Vorsatzschäden
Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden, sind nicht versichert
Quelle