Württembergische Versicherung AG
Württembergische
Württembergische is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Germany market with online purchase and limited assistance availability.
Direktzahlung
Der Versicherer ist bevollmächtigt, gegen den Versicherungsnehmer geltend gemachte Schadenersatzansprüche in dessen Namen zu erfüllen oder abzuwehren: Begründete Ansprüche werden in Geld ersetzt, unbegründete Forderungen werden auf eigene Kosten abgewehrt.
Geografischer Geltungsbereich
Europa und EU-Gebiete
Der Versicherungsschutz gilt in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten der EU; bei Aushändigung einer gültigen Internationalen Versicherungskarte erweitert auf die dort genannten, nicht durchgestrichenen außereuropäischen Länder.
Alleinstellungsmerkmale
- Die Kfz-Haftpflicht bietet eine Pauschaldeckung von 100 Mio. EUR, davon bis zu 15 Mio. EUR je geschädigte Person bei Personenschäden – deutlich über der gesetzlichen Mindestversicherungssumme.
- Die Leistungsupdate-Garantie überträgt künftige Leistungsverbesserungen automatisch und ohne Mehrbeitrag auf bestehende Verträge.
- Sowohl KompaktSchutz als auch PremiumSchutz beinhalten die Mallorca-Police für Haftpflichtschäden mit Mietfahrzeugen im Ausland.
- Kunden im PremiumSchutz erhalten den Ausland-Schadenschutz, mit dem Ansprüche bei Auslandsunfällen mit gegnerischer Haftung direkt bei der Württembergischen geltend gemacht werden können.
- Der Versicherer wirbt mit einer von Focus Money ausgezeichneten „Fairsten Schadenregulierung“ im Kfz-Bereich.
Leistungsgrenzen
Personenschäden-Haftpflicht
15.000.000 €
Haftpflichtdeckung für Personenschäden Dritter innerhalb einer Pauschaldeckung von 100 Mio. EUR, die sich Personen-, Sach- und Vermögensschäden teilen; die Deckungssumme für Personenschäden ist auf 15 Mio. EUR je geschädigte Person begrenzt. Alternativ kann die gesetzliche Mindestversicherungssumme vereinbart werden.
Sachschäden-Haftpflicht
100.000.000 €
Haftpflichtdeckung für Sach- und Vermögensschäden Dritter innerhalb derselben Pauschaldeckung von 100 Mio. EUR, die mit Personenschäden geteilt wird. Alternativ zur Pauschaldeckung kann die gesetzliche Mindestversicherungssumme vereinbart werden.
Passiver Rechtsschutz
Gedeckt
Der Versicherer wehrt unbegründete Schadenersatzansprüche Dritter auf eigene Kosten ab und bestreitet deren Berechtigung notfalls vor Gericht; eine gesonderte Deckungssumme hierfür wird nicht genannt.
Grüne Karte / Internationale Versicherungskarte
Gedeckt
Bei Aushändigung einer gültigen Internationalen Versicherungskarte (Grüne Karte) erstreckt sich der Schutz auf die dort genannten, nicht durchgestrichenen außereuropäischen Länder; der Umfang richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestumfang des Besuchslandes, mindestens jedoch nach diesem Vertrag.
Pannenhilfe (Schutzbrief)
Optional
Pannen- und Unfallhilfe ist nicht Bestandteil der Kfz-Haftpflichtversicherung selbst, sondern als eigenständig abschließbarer Schutzbrief-Baustein (Teil A.3) erhältlich, der Hilfe bei Panne, Unfall und Diebstahl für Fahrzeug und Insassen bietet.
Fahrer-Schutzversicherung
Optional
Personenschäden des eigenen Fahrers sind über die Kfz-Haftpflichtversicherung selbst nicht abgedeckt; hierfür kann separat der Baustein Fahrer-Schutzversicherung (Teil A.4) abgeschlossen werden, der den Personenschaden des Fahrers durch einen Unfall beim Lenken so ersetzt, als wäre ein Dritter schadenersatzpflichtig.
Kfz-Unfallversicherung für Insassen
Keine Grenze angegeben
Die Württembergische bietet keine klassische, standardmäßig eingeschlossene Insassenunfallversicherung, sondern optional den Baustein 'Fahrer-Schutz' bzw. eine eigenständige Fahrerschutzversicherung. Laut Württembergische gilt: 'Werden Sie selbst bei einem Unfall verletzt, können Sie nur eine Leistung für Ihren Personenschaden erhalten, wenn für Sie eine Fahrerschutzversicherung vereinbart ist.' Der Baustein Fahrer-Schutz ist fahrzeuggebunden und kann nur zusätzlich zur Kfz-Versicherung abgeschlossen werden, während die eigenständige Fahrerschutzversicherung auch ohne Kfz-Vertrag bei der Württembergischen möglich ist. In bestimmten Fällen sind zudem Halter, Eigentümer, Fahrer und Beifahrer eines mitversicherten Fahrzeugs über die Kfz-Haftpflicht mitversichert.
Wichtige Bedingungen
Räumlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten der EU; er richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang dieses Vertrags.
Regeln zur Grünen Karte
Wurde eine für den Tag des Schadenereignisses gültige Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) ausgehändigt, erstreckt sich der Versicherungsschutz auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit die Länderbezeichnung nicht durchgestrichen ist.
Fahrerbeschränkungen
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer mit der erforderlichen Fahrerlaubnis genutzt werden und keinesfalls von einem Fahrer, der durch Alkohol oder andere berauschende Mittel nicht fahrtüchtig ist; Verstöße können zum Verlust oder zur Kürzung des Versicherungsschutzes führen.
Frist zur Schadenmeldung
Jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung führen kann, ist innerhalb einer Woche anzuzeigen; voraussichtliche Sachschäden bis 1.000 EUR müssen erst gemeldet werden, wenn die Selbstregulierung nicht gelingt.
Bonus-Malus-Regeln
Verträge werden jährlich zum 1. Januar nach dem Schadenverlauf des Vorjahres neu in die SF-Klassen 0 bis SF 50 anhand fester Tabellen eingestuft; der optionale Rabatt-Schutz bewahrt einen Schaden pro Jahr vor der Rückstufung, gilt jedoch nur für Fahrer ab 23 Jahren.
Policendetails
Mallorca-Police
Versicherungsschutz für Haftpflichtschäden mit gemieteten Fahrzeugen im europäischen Ausland
QuelleUmweltschadenversicherung
Versicherungsschutz für öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz und der EU-Umwelthaftungsrichtlinie
QuellePassiver Rechtsschutz
Der Versicherer prüft Schadensatzansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen vor Gericht ab
QuelleGrüne Karte / Internationale Versicherungskarte
Versicherungsschutz in außereuropäischen Ländern bei Ausstellung der Internationalen Versicherungskarte
QuelleVerfügbarkeit des Ausland-Schadenschutzes nach Tarif
Der Ausland-Schadenschutz (ermöglicht die direkte Anspruchstellung gegenüber der Württembergischen bei Auslandsunfällen mit haftendem Unfallgegner) ist in der Produktlinie PremiumSchutz Bestandteil der Kfz-Haftpflichtversicherung, im KompaktSchutz jedoch nicht verfügbar.
QuelleVersicherungssummen
Versicherungssumme pauschal 100 Millionen Euro, maximal 15 Millionen Euro je geschädigte Person bei Personenschäden
QuelleBeitragszahlungspflicht
Der Versicherungsnehmer muss Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zahlen; Versicherungsschutz beginnt erst nach Zahlung
QuelleSchadenmeldungspflicht
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, jeden Schadenfall unverzüglich anzuzeigen und wahrheitsgemäße Angaben zu machen
QuelleFahrverhalten-Bedingungen
Keine Fahrten unter Einfluss von Alkohol oder Drogen; nur Fahrer mit erforderlicher Fahrerlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr
Quelle