Aus Quelldokumenten geprüft

Württembergische Versicherung AG

Württembergische

Württembergische is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Germany market with online purchase and limited assistance availability.

Zuletzt verifiziert am 28.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2025-06-01Risikoträger: Württembergische Versicherung AG
Online-Abschluss

Direktzahlung

Der Versicherer ist bevollmächtigt, gegen den Versicherungsnehmer geltend gemachte Schadenersatzansprüche in dessen Namen zu erfüllen oder abzuwehren: Begründete Ansprüche werden in Geld ersetzt, unbegründete Forderungen werden auf eigene Kosten abgewehrt.

Geografischer Geltungsbereich

Europa und EU-Gebiete

Der Versicherungsschutz gilt in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten der EU; bei Aushändigung einer gültigen Internationalen Versicherungskarte erweitert auf die dort genannten, nicht durchgestrichenen außereuropäischen Länder.

Alleinstellungsmerkmale

  • Die Kfz-Haftpflicht bietet eine Pauschaldeckung von 100 Mio. EUR, davon bis zu 15 Mio. EUR je geschädigte Person bei Personenschäden – deutlich über der gesetzlichen Mindestversicherungssumme.
  • Die Leistungsupdate-Garantie überträgt künftige Leistungsverbesserungen automatisch und ohne Mehrbeitrag auf bestehende Verträge.
  • Sowohl KompaktSchutz als auch PremiumSchutz beinhalten die Mallorca-Police für Haftpflichtschäden mit Mietfahrzeugen im Ausland.
  • Kunden im PremiumSchutz erhalten den Ausland-Schadenschutz, mit dem Ansprüche bei Auslandsunfällen mit gegnerischer Haftung direkt bei der Württembergischen geltend gemacht werden können.
  • Der Versicherer wirbt mit einer von Focus Money ausgezeichneten „Fairsten Schadenregulierung“ im Kfz-Bereich.

Leistungsgrenzen

Personenschäden-Haftpflicht

15.000.000 €

Haftpflichtdeckung für Personenschäden Dritter innerhalb einer Pauschaldeckung von 100 Mio. EUR, die sich Personen-, Sach- und Vermögensschäden teilen; die Deckungssumme für Personenschäden ist auf 15 Mio. EUR je geschädigte Person begrenzt. Alternativ kann die gesetzliche Mindestversicherungssumme vereinbart werden.

Quelle

Sachschäden-Haftpflicht

100.000.000 €

Haftpflichtdeckung für Sach- und Vermögensschäden Dritter innerhalb derselben Pauschaldeckung von 100 Mio. EUR, die mit Personenschäden geteilt wird. Alternativ zur Pauschaldeckung kann die gesetzliche Mindestversicherungssumme vereinbart werden.

Quelle

Passiver Rechtsschutz

Gedeckt

Der Versicherer wehrt unbegründete Schadenersatzansprüche Dritter auf eigene Kosten ab und bestreitet deren Berechtigung notfalls vor Gericht; eine gesonderte Deckungssumme hierfür wird nicht genannt.

Quelle

Grüne Karte / Internationale Versicherungskarte

Gedeckt

Bei Aushändigung einer gültigen Internationalen Versicherungskarte (Grüne Karte) erstreckt sich der Schutz auf die dort genannten, nicht durchgestrichenen außereuropäischen Länder; der Umfang richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestumfang des Besuchslandes, mindestens jedoch nach diesem Vertrag.

Quelle

Pannenhilfe (Schutzbrief)

Optional

Pannen- und Unfallhilfe ist nicht Bestandteil der Kfz-Haftpflichtversicherung selbst, sondern als eigenständig abschließbarer Schutzbrief-Baustein (Teil A.3) erhältlich, der Hilfe bei Panne, Unfall und Diebstahl für Fahrzeug und Insassen bietet.

Quelle

Fahrer-Schutzversicherung

Optional

Personenschäden des eigenen Fahrers sind über die Kfz-Haftpflichtversicherung selbst nicht abgedeckt; hierfür kann separat der Baustein Fahrer-Schutzversicherung (Teil A.4) abgeschlossen werden, der den Personenschaden des Fahrers durch einen Unfall beim Lenken so ersetzt, als wäre ein Dritter schadenersatzpflichtig.

Quelle

Kfz-Unfallversicherung für Insassen

Keine Grenze angegeben

Die Württembergische bietet keine klassische, standardmäßig eingeschlossene Insassenunfallversicherung, sondern optional den Baustein 'Fahrer-Schutz' bzw. eine eigenständige Fahrerschutzversicherung. Laut Württembergische gilt: 'Werden Sie selbst bei einem Unfall verletzt, können Sie nur eine Leistung für Ihren Personenschaden erhalten, wenn für Sie eine Fahrerschutzversicherung vereinbart ist.' Der Baustein Fahrer-Schutz ist fahrzeuggebunden und kann nur zusätzlich zur Kfz-Versicherung abgeschlossen werden, während die eigenständige Fahrerschutzversicherung auch ohne Kfz-Vertrag bei der Württembergischen möglich ist. In bestimmten Fällen sind zudem Halter, Eigentümer, Fahrer und Beifahrer eines mitversicherten Fahrzeugs über die Kfz-Haftpflicht mitversichert.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Räumlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten der EU; er richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang dieses Vertrags.

Regeln zur Grünen Karte

Wurde eine für den Tag des Schadenereignisses gültige Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) ausgehändigt, erstreckt sich der Versicherungsschutz auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit die Länderbezeichnung nicht durchgestrichen ist.

Fahrerbeschränkungen

Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer mit der erforderlichen Fahrerlaubnis genutzt werden und keinesfalls von einem Fahrer, der durch Alkohol oder andere berauschende Mittel nicht fahrtüchtig ist; Verstöße können zum Verlust oder zur Kürzung des Versicherungsschutzes führen.

Frist zur Schadenmeldung

Jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung führen kann, ist innerhalb einer Woche anzuzeigen; voraussichtliche Sachschäden bis 1.000 EUR müssen erst gemeldet werden, wenn die Selbstregulierung nicht gelingt.

Bonus-Malus-Regeln

Verträge werden jährlich zum 1. Januar nach dem Schadenverlauf des Vorjahres neu in die SF-Klassen 0 bis SF 50 anhand fester Tabellen eingestuft; der optionale Rabatt-Schutz bewahrt einen Schaden pro Jahr vor der Rückstufung, gilt jedoch nur für Fahrer ab 23 Jahren.

Wo kaufen

Dokumente

Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung von Pkw (AKB)

Versicherungsbedingungen

Öffnen

Kfz-Versicherung Allgemeine Bedingungen für Pkw

Versicherungsbedingungen

Öffnen

Policendetails

Mallorca-Police

Versicherungsschutz für Haftpflichtschäden mit gemieteten Fahrzeugen im europäischen Ausland

Quelle

Umweltschadenversicherung

Versicherungsschutz für öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz und der EU-Umwelthaftungsrichtlinie

Quelle

Passiver Rechtsschutz

Der Versicherer prüft Schadensatzansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen vor Gericht ab

Quelle

Grüne Karte / Internationale Versicherungskarte

Versicherungsschutz in außereuropäischen Ländern bei Ausstellung der Internationalen Versicherungskarte

Quelle

Verfügbarkeit des Ausland-Schadenschutzes nach Tarif

Der Ausland-Schadenschutz (ermöglicht die direkte Anspruchstellung gegenüber der Württembergischen bei Auslandsunfällen mit haftendem Unfallgegner) ist in der Produktlinie PremiumSchutz Bestandteil der Kfz-Haftpflichtversicherung, im KompaktSchutz jedoch nicht verfügbar.

Quelle

Versicherungssummen

Versicherungssumme pauschal 100 Millionen Euro, maximal 15 Millionen Euro je geschädigte Person bei Personenschäden

Quelle

Beitragszahlungspflicht

Der Versicherungsnehmer muss Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zahlen; Versicherungsschutz beginnt erst nach Zahlung

Quelle

Schadenmeldungspflicht

Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, jeden Schadenfall unverzüglich anzuzeigen und wahrheitsgemäße Angaben zu machen

Quelle

Fahrverhalten-Bedingungen

Keine Fahrten unter Einfluss von Alkohol oder Drogen; nur Fahrer mit erforderlicher Fahrerlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr

Quelle

Quellen