Aus Quelldokumenten geprüft

Wüstenrot & Württembergische AG

Württembergische

Württembergische is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Germany market with online purchase and limited assistance availability.

Zuletzt verifiziert am 27.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2025-06-01Risikoträger: Württembergische Versicherung AG
Online-Abschluss

Direktzahlung

Begründete Schadenersatzansprüche werden in Geld reguliert; der Versicherer besitzt eine Regulierungsvollmacht, um Ansprüche Dritter im Namen des Versicherungsnehmers zu erfüllen oder abzuwehren, und Geschädigte können ihre Ansprüche auch direkt gegen den Versicherer geltend machen.

Geografischer Geltungsbereich

Europa und die außereuropäischen Gebiete der Europäischen Union

Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten der Europäischen Union, mindestens im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang des Besuchslandes; bei gültiger Grüner Karte erstreckt sich der Schutz auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder.

Alleinstellungsmerkmale

  • Bereits im Tarif KompaktSchutz sind die maximal wählbaren Deckungssummen der Kfz-Haftpflicht enthalten (100 Mio. EUR / 15 Mio. EUR je geschädigte Person).
  • Die Mallorca-Deckung für Schäden mit einem im Ausland gemieteten Mietwagen ist in KompaktSchutz und PremiumSchutz beitragsfrei enthalten.
  • Der PremiumSchutz enthält beitragsfrei den Ausland-Schadenschutz, der Schäden ersetzt, wenn im Ausland ein haftender Unfallgegner beteiligt ist.
  • Eine Leistungsupdate-Garantie überträgt künftige Leistungsverbesserungen automatisch und ohne Mehrbeitrag auf bestehende Verträge derselben Produktlinie.
  • Der Versicherer bewirbt seinen Schadenservice auf den Produktseiten als von Focus Money für die „fairste Schadenregulierung“ ausgezeichnet.

Leistungsgrenzen

Personenschäden (Haftpflicht)

100.000.000 €

Bestandteil einer kombinierten Pauschaldeckung von 100 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; Personenschäden sind zusätzlich auf 15 Mio. EUR je geschädigte Person begrenzt. Alternativ können die gesetzlichen Mindestversicherungssummen vereinbart werden.

Quelle

Sachschäden (Haftpflicht)

100.000.000 €

Bestandteil derselben kombinierten Pauschaldeckung von 100 Mio. EUR, die mit Personen- und Vermögensschäden geteilt wird; für Sachschäden besteht keine gesonderte Untergrenze.

Quelle

Abwehr unbegründeter Ansprüche

Gedeckt

Der Versicherer wehrt unbegründete oder der Höhe nach unbegründete Ansprüche Dritter auf eigene Kosten ab; dies ist Bestandteil des Haftpflichtschutzes und besitzt keine gesonderte Versicherungssumme.

Quelle

Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)

Gedeckt

Wurde eine für den Schadentag gültige Internationale Versicherungskarte ausgehändigt, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die dort genannten, nicht durchgestrichenen nichteuropäischen Länder, mindestens im dort vorgeschriebenen Umfang, jedoch nicht unter dem Umfang dieses Vertrags.

Quelle

Pannenhilfe / Schutzbrief

Optional

Nicht im Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung enthalten; Pannen- und Unfallhilfe wird als separater, rechtlich selbstständiger, optionaler Baustein „Schutzbrief“ in den Varianten KompaktSchutz und PremiumSchutz zusätzlich zur Haftpflicht angeboten.

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Fahrer-Unfallschutz

Optional

Verletzung oder Tod des eigenen Fahrers beim Lenken ist nicht über den Baustein Kfz-Haftpflicht gedeckt; hierfür steht der separate, optionale Baustein „Fahrer-Schutzversicherung“ zur Verfügung, der den Personenschaden des Fahrers so ersetzt, als wäre ein Dritter schadenersatzpflichtig, bis zur für Personenschäden vereinbarten Versicherungssumme der Haftpflicht.

Quelle

Kfz-Insassenunfallschutz

Optional

Nicht Bestandteil des Bausteins Kfz-Haftpflichtversicherung; im Informationsblatt zu Versicherungsprodukten wird eine separate, optionale „Kfz-Unfallversicherung“ genannt, die bei einem Verkehrsunfall vereinbarte Geldbeträge für die Fahrzeuginsassen bei Invalidität oder Tod leistet.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Räumlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten der Europäischen Union, mindestens im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang des Besuchslandes, jedoch nicht unter dem Umfang dieses Vertrags.

Regeln zur Grünen Karte

Wurde eine für den Schadentag gültige Grüne Karte ausgehändigt, erstreckt sich der Schutz auch auf die dort genannten, nicht durchgestrichenen nichteuropäischen Länder im beschriebenen Umfang.

Fahrerbeschränkungen

Das Fahrzeug darf nur zum vereinbarten Zweck und nur von einem berechtigten Fahrer mit der erforderlichen Fahrerlaubnis genutzt werden; es darf nicht gefahren oder einem fahruntüchtigen, durch Alkohol oder andere berauschende Mittel beeinträchtigten Fahrer überlassen werden. Verstöße können zur vollständigen oder teilweisen Leistungsfreiheit führen.

Frist zur Schadenmeldung

Jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung führen kann, muss dem Versicherer innerhalb einer Woche angezeigt werden; außergerichtlich geltend gemachte Ansprüche sind ebenfalls innerhalb einer Woche nach Erhebung anzuzeigen.

Bonus-Malus-Regeln

Die Beiträge richten sich nach einem Schadenfreiheitsklassen-System (SF), das von der Dauer des schadenfreien, ununterbrochenen Vertragsverlaufs abhängt; ein schadenfreies Kalenderjahr führt zur nächstbesseren SF-Klasse, ein oder mehrere Schäden führen gemäß fester Tabelle zu einer Rückstufung, bei vier und mehr Schäden in die Klasse M.

Wo kaufen

Dokumente

Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung von Pkw (AKB), gültig ab 01.06.2025

Versicherungsbedingungen

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Informationsblatt zu Versicherungsprodukten – Kfz-Versicherung

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Produktseite: Kfz-Haftpflichtversicherung

Sonstiges Dokument

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Policendetails

Mallorca-Deckung

Versicherungsschutz für Schäden, die mit im Ausland angemieteten Fahrzeugen verursacht werden

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Umweltschadensversicherung

Deckung für öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG)

Quelle

Versicherungssummen

100 Millionen EUR Pauschaldeckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, davon maximal 15 Millionen EUR je geschädigter Person bei Personenschäden

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Grobe Fahrlässigkeit

Die Versicherung verzichtet auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit in der Kfz-Haftpflichtversicherung

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Direktleistung an Geschädigte

Württembergische zahlt Leistungen direkt an Geschädigte, nicht an den Versicherungsnehmer

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