WWK Lebensversicherung a.G.
WWK
WWK is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Germany market with no online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
WWK ist bevollmächtigt, berechtigte Ansprüche Dritter im Namen des Versicherungsnehmers direkt zu erfüllen und unberechtigte Forderungen auf eigene Kosten abzuwehren (Regulierungsvollmacht)
Geografischer Geltungsbereich
Deutschland
Innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie in außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören; erweitert auf nichteuropäische, auf der Grünen Karte genannte Länder, soweit nicht durchgestrichen
Alleinstellungsmerkmale
- Pauschale Haftpflicht-Versicherungssumme von bis zu 100 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, weit über der gesetzlichen Mindestdeckung
- Schäden durch automatisiertes oder autonomes Fahren (Cyber) sind automatisch und ohne Mehrbeitrag im Standardschutz enthalten
- Mallorca-Police automatisch mitversichert und deckt gemietete Fahrzeuge im Ausland für bis zu 3 Monate ohne Zusatzkosten ab
- Rund-um-die-Uhr erreichbare Schaden-Hotline bietet jederzeit Hilfe bei Unfall oder Panne
- Umweltschadensdeckung bis 5 Mio. EUR je Schadenfall (10 Mio. EUR je Jahr) ist für die meisten privaten Fahrzeugarten automatisch mitversichert
Leistungsgrenzen
Höchstversicherungssumme für Personenschäden je geschädigte Person
15.000.000 €
Höchstentschädigung von 15 Mio. EUR je geschädigte Person bei Personenschäden, innerhalb der pauschalen Gesamtversicherungssumme von 100 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenereignis
Höchstversicherungssumme für Sach- und Vermögensschäden
100.000.000 €
Pauschale Höchstversicherungssumme von 100 Mio. EUR gemeinsam für Sach- und Vermögensschäden zusammen mit Personenschäden je Schadenereignis
Passiver Rechtsschutz gegen unberechtigte Forderungen
Gedeckt
WWK wehrt unberechtigte oder überhöhte Haftpflichtansprüche Dritter auf eigene Kosten ab; automatisch im Rahmen der Haftpflichtversicherung ohne separate Versicherungssumme mitversichert
Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)
Gedeckt
Wird eine Internationale Versicherungskarte ausgehändigt, erstreckt sich der Versicherungsschutz auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit die Länderbezeichnung nicht durchgestrichen ist; der Umfang richtet sich nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestumfang des Besuchslandes
Pannenhilfe (Autoschutzbrief / Kfz-Schutzbrief)
Optional
Optionaler, separat abzuschließender Zusatzbaustein für Hilfe bei Panne oder Unfall (z. B. Bergung, Abschleppen, Ersatzfahrzeug, Rückreise); nicht im Basis-Haftpflichtschutz enthalten
Fahrerschutzversicherung (FahrerunfallSchutz)
15.000.000 €
Optionaler Zusatzbaustein, der den berechtigten Fahrer (Mindestalter 23 Jahre) beim Lenken für Personenschäden oder Tod entschädigt, als wäre WWK haftpflichtversichert; Leistungen begrenzt auf die im gleichzeitig bestehenden Kfz-Haftpflichtvertrag vereinbarte Personenschadensumme; nicht ohne Kfz-Haftpflichtversicherung abschließbar
Insassenunfallversicherung
Keine Grenze angegeben
Keine eigenständige Insassenunfalldeckung (im Gegensatz zur reinen Fahrerdeckung) im Rahmen dieser Kfz-Haftpflichtversicherung oder ihrer Zusatzbausteine
Wichtige Bedingungen
Räumlicher Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie in außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören
Regeln zur Grünen Karte
Hat WWK eine Internationale Versicherungskarte ausgehändigt, erstreckt sich der Kfz-Haftpflicht-Versicherungsschutz auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit die Länderbezeichnung nicht durchgestrichen ist; maßgeblich ist mindestens der im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsumfang
Fahrerbeschränkungen
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer (mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten) geführt werden, der die für die Fahrzeugklasse erforderliche Fahrerlaubnis besitzt; das Fahrzeug darf nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln geführt werden
Frist zur Schadenmeldung
Jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch WWK führen kann, ist innerhalb einer Woche anzuzeigen
Bonus-Malus-Regeln
Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Schadenfreiheitsrabatt-Klassensystem entsprechend dem Schadenverlauf (Abschnitt I der AKB); ein optionaler RabattSchutz verhindert die Rückstufung beim ersten belastenden Schaden im Kalenderjahr
Dokumente
Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2025)
Versicherungsbedingungen
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten - Kfz-Versicherung
IPID
Produktübersicht WWK Kfz-Versicherung 2025
Leistungsübersicht
Informationen nach § 1 der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen
Sonstiges Dokument
Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht
Sonstiges Dokument
Merkblatt zur Datenverarbeitung
Sonstiges Dokument
Datenschutzhinweise - Datenschutzrecht für die Europäische Union
Sonstiges Dokument
Policendetails
Haftpflichtversicherungssumme
Maximale Deckungssumme für Haftpflichtschäden gegenüber Dritten; WWK bietet pauschal bis zu 100 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, mit separater Grenze für Personenschäden (15 Mio. EUR je geschädigte Person)
QuelleMallorca-Police
Haftpflichtschutz für Mietfahrzeuge im Ausland (Führen fremder gemieteter Fahrzeuge im Ausland), üblicherweise auf maximal 3 Monate begrenzt und deckend den Versicherungsnehmer und Haushaltsmitglieder
QuellePassiver Rechtsschutz
Abwehr unbegründeter Haftungsansprüche; WWK wehrt auf eigene Kosten unjustifiierte Ansprüche ab
QuelleUmweltschadensversicherung
Deckung für öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG); im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung mitversichert; Grenze bis 5 Mio. EUR pro Versicherungsfall, max. 10 Mio. EUR pro Versicherungsjahr
QuellePflichtversicherung
Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben (Pflichtversicherungsgesetz). Jeder Fahrzeughalter muss diese Versicherung vor der Nutzung auf öffentlichen Straßen abschließen
QuelleBerechtigter Fahrer
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Nur berechtigte Fahrer dürfen das versicherte Fahrzeug fahren. Ein berechtigter Fahrer ist jemand, der das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten nutzt
QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des VersicherersFahrerlaubnis
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Der Fahrer muss einen gültigen Führerschein für die Fahrzeugklasse besitzen. Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis hebt den Versicherungsschutz auf
QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des VersicherersVorvertragliche Anzeigepflicht
Versicherungsnehmer muss wahrheitsgemäße und vollständige Angaben im Versicherungsantrag machen. Falsche oder unvollständige Angaben können zum Rücktritt vom Vertrag führen
QuelleSchadenmeldungspflicht
Versicherungsnehmer muss WWK unverzüglich von Schadenfällen benachrichtigen. Meldung soll Datum, Ort, Schadenbeschreibung, Fahrerangaben und Angaben zu geschädigten Personen enthalten
Quelle