Aus Quelldokumenten extrahiert

Continentale Kfz-Haftpflicht (Kfz Haftpflicht Fahrleistungstarif)

Versichert durch Continentale Sachversicherung AG · Deutschland

Kfz-Haftpflichtversicherung von Continentale für den Germany-Markt, mit Online-Abschluss und 24/7-Hilfe.

Geprüft am 28.08.2026 · Bedingungen vom 2024-10-01Quellen

Online-Abschluss24/7 Assistance

Alleinstellungsmerkmale

Haftpflichtschutz von bis zu 100 Mio. Euro als pauschale Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (bis zu 15 Mio. Euro je geschädigte Person), weit über der gesetzlichen Mindestdeckung.

Mit dem Rabattschutz bleibt die Schadenfreiheitsklasse nach dem ersten Schaden im Jahr unverändert – wählbar für Kfz-Haftpflicht und Vollkasko.

Beitragsfreies Krankenhaustagegeld von 10 Euro pro Tag für bis zu 28 Tage für den Fahrer nach einem Unfall mit dem versicherten Pkw, im Komfort-Tarif enthalten.

Die Mallorca-Deckung erweitert den Versicherungsschutz auf im europäischen Ausland gemietete Pkw, Krafträder oder Campingfahrzeuge – im Komfort-Tarif ohne Mehrbeitrag.

Der Continentale Schaden- und Notrufservice steht rund um die Uhr für Schadenmeldungen und Hilfe zur Verfügung.

Leistungsgrenzen

Gedeckt

Personenschaden

15 Mio. € – 100 Mio. €

Gedeckt

Sach- und Vermögensschäden-Deckung

100 Mio. €

Die Continentale bietet einen Deckungsumfang von bis zu 100 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden, deutlich über der gesetzlichen Mindestdeckung von 1,22 Mio. Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden.

Gedeckt

Abwehr unbegründeter Ansprüche

Gedeckt

Keine Grenze angegeben

Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehrt die Continentale diese auf eigene Kosten ab; dies gilt auch, soweit Ansprüche nur der Höhe nach unbegründet sind.

Klausel A.1.1.3Seite 11

Abschnitt: A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versicherung? > A.1 Kfz-Haftpflichtversicherung > A.1.1 Was ist versichert? > A.1.1.3 Unbegründete Schadenersatzansprüche

Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehren wir diese auf unsere Kosten ab. Dies gilt auch, soweit Schadenersatzansprüche der Höhe nach unbegründet sind.

Bedingt

Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte)

Bedingt

Hat die Continentale eine Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) ausgehändigt, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit die Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind; der Versicherungsumfang richtet sich nach denselben Regeln wie für Europa/EU-Gebiete.

Klausel A.1.4.2Seite 12

Abschnitt: A.1 Kfz-Haftpflichtversicherung > A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? > A.1.4.2 Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)

Haben wir Ihnen eine Internationale Versicherungskarte ausgehändigt, erstreckt sich Ihr Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind.

Optional

Autoschutzbrief

Optional

Der Autoschutzbrief kann nur zusammen mit dem Vertrag über die Kfz-Haftpflichtversicherung für dasselbe Fahrzeug versichert werden und ist bei gesetzlichen Mindestversicherungssummen nicht verfügbar; sein Beitrag ist nur enthalten, soweit er beantragt wurde. Teilleistungen u.a.: Pannenhilfe bis 103 Euro (unbegrenzt bei Organisation durch die Notrufzentrale), Abschleppen bis 154 Euro (unbegrenzt bei Organisation durch die Continentale), Mietwagen bis 70 Euro/Tag für max. 7 Tage, Übernachtung bis 80 Euro pro Person/Nacht (max. 3 Nächte).

Klausel A.3Seite 17

Abschnitt: A.3 Autoschutzbrief – Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung

Der Autoschutzbrief kann nur zusammen mit dem Vertrag über die Kfz-Haftpflichtversicherung für dasselbe Fahrzeug versichert werden. Die nachfolgenden Regelungen gelten nicht für Ausfuhr- und Kurzzeitkennzeichen.

Optional

Kfz-Unfallversicherung für den Fahrer

Optional

Die Kfz-Unfallversicherung ist ein rechtlich eigenständiger, optionaler Vertrag neben der Kfz-Haftpflichtversicherung und deckt Invaliditäts- und Todesfallleistungen, Krankenhaustagegeld und Tagegeld; die konkreten Versicherungssummen ergeben sich aus dem individuellen Versicherungsschein und sind in den Bedingungen nicht fest vorgegeben.

Klausel A.4Seite 21

Abschnitt: A.4 Kfz-Unfallversicherung – wenn Insassen verletzt oder getötet werden

A.4 Kfz-Unfallversicherung – wenn Insassen verletzt oder getötet werden

Optional

Kfz-Unfallversicherung für Insassen

Optional

Nach dem Pauschalsystem sind alle berechtigten Insassen des Fahrzeugs im Rahmen der Kfz-Unfallversicherung versichert, wobei sich die Versicherungssumme bei zwei oder mehr Insassen um 50 % erhöht und aufteilt; nach dem Platzsystem sind bestimmte Plätze bzw. eine bestimmte Anzahl an Insassen versichert. Es handelt sich um einen optionalen, von der Kfz-Haftpflicht rechtlich getrennten Vertrag mit im Versicherungsschein festgelegten Summen.

Klausel A.4.2.1Seite 21

Abschnitt: A.4 Kfz-Unfallversicherung > A.4.2 Wer ist versichert? > A.4.2.1 Pauschalsystem

Mit der Kfz-Unfallversicherung nach dem Pauschalsystem sind die jeweiligen berechtigten Insassen des Fahrzeugs versichert. ... Bei zwei und mehr berechtigten Insassen erhöht sich die Versicherungssumme um 50 % und teilt sich durch die Gesamtzahl der Insassen, unabhängig davon, ob diese zu Schaden kommen.

Wichtige Bedingungen

Fahrerbeschränkungen

Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer mit der erforderlichen Fahrerlaubnis gebraucht werden; es darf nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln gefahren werden.

Frist zur Schadenmeldung

Jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung führen kann, ist innerhalb einer Woche in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) anzuzeigen; außergerichtlich gegen den Versicherungsnehmer geltend gemachte Ansprüche sind ebenfalls innerhalb einer Woche nach Erhebung anzuzeigen.

Bonus-Malus-Regeln

Verträge werden in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) von SF 35 (beste Klasse, 20 % des Grundbeitrags) bis SF 0 und M (133 % des Grundbeitrags) eingestuft und jährlich zum 1. Januar auf Basis des Schadenverlaufs des Vorjahres neu eingestuft; ein schadenfreies Jahr führt zur Höherstufung um eine Klasse, ein schadenbelastetes Jahr zur Rückstufung nach festen Tabellen.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die geografischen Grenzen Europas sowie die außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören; maßgeblich ist der im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsumfang, mindestens jedoch der Umfang des Vertrags.

Dokumente

Policendetails

Mallorca-Deckung

Versicherungsschutz-Erweiterung auf im Europäischen Ausland gemietete Pkw, Krafträder oder Campingfahrzeuge

QuelleKlausel A.5.1Seite 23

Abschnitt: A.5 Basis-Tarif für Pkw > A.5.1 Kfz-Haftpflichtversicherung

In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind abweichend von A.1.1.6 Haftpflichtansprüche aus dem Führen gemieteter Pkw im Ausland (Mallorca-Deckung) sowie abweichend von A.1.1.7 die Mitversicherung eines Krankenhaustagegeldes ausgeschlossen.

Umweltschadenversicherung

Mitversicherung von Schäden nach dem Umweltschadengesetz, z.B. Verunreinigung von Gewässern durch auslaufendes Öl

Quelle

Krankenhaustagegeld

Beitragsfreies Krankenhaustagegeld für den Fahrer nach Unfällen mit dem versicherten Pkw

Quelle

Mitversicherung von Eigenschäden

Mitversicherung von Eigenschäden an anderen eigenen Kfz, Gebäuden und sonstigen Sachen

Quelle

Basis- vs. Komfort-Tarif

Bei Pkw kann zwischen Basis- und Komfort-Tarif gewählt werden. Im Basis-Tarif sind die Mallorca-Deckung und das mitversicherte Krankenhaustagegeld ausgeschlossen und nur im Komfort-Tarif enthalten; zudem gelten im Basis-Tarif strengere Kürzungsregeln bei grober Fahrlässigkeit.

QuelleKlausel A.5.1Seite 23

Abschnitt: A.5 Basis-Tarif für Pkw > A.5.1 Kfz-Haftpflichtversicherung

In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind abweichend von A.1.1.6 Haftpflichtansprüche aus dem Führen gemieteter Pkw im Ausland (Mallorca-Deckung) sowie abweichend von A.1.1.7 die Mitversicherung eines Krankenhaustagegeldes ausgeschlossen.

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Deckungsumfang erstreckt sich auf die geografischen Grenzen Europas und die außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die Europäische Union gehören

QuelleKlausel A.1.4.1Seite 12

Abschnitt: A.1 Kfz-Haftpflichtversicherung > A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? > A.1.4.1 Versicherungsschutz in Europa und in der EU

Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags.

Gesetzliche Mindestdeckung

Gesetzliche Mindestdeckung: 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,22 Millionen Euro für Sachschäden, 50.000 Euro für Vermögensschäden

Quelle

Schadensersatzmethode

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Sind Schadenersatzansprüche begründet, leisten wir Schadenersatz in Geld; sind sie unbegründet, wehren wir diese auf unsere Kosten ab

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des VersicherersQuelle nicht mehr erreichbar

Reine Vermögensschäden

Deckung von reinen Vermögensschäden - also solche Schäden, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen

Quelle

Quellen