Aus Quelldokumenten extrahiert

Janitos Kfz-Haftpflicht (Kraftfahrtversicherung)

Versichert durch Janitos Versicherung AG · Deutschland

Kfz-Haftpflichtversicherung von Janitos für den Germany-Markt, mit 24/7-Hilfe.

Geprüft am 28.08.2026 · Bedingungen vom 2025-10-01Quellen

24/7 Assistance

Alleinstellungsmerkmale

Übertragung der Schadensfreiheitsklasse auf einen sehr weiten Personenkreis von Angehörigen bis hin zum Arbeitgeber, weit über dem Marktniveau.

Zweitfahrzeug kann in dieselbe Schadensfreiheitsklasse wie das Erstfahrzeug (bis SF 10) eingestuft werden, auch wenn das Erstfahrzeug bei einem anderen Anbieter versichert ist.

Integrierte Eigenschadendeckung ersetzt Schäden, die der Versicherungsnehmer an eigenen weiteren Pkw verursacht, bis zu 100.000 EUR im Jahr.

JurDrive-Verkehrsrechtsschutz (250.000 EUR Versicherungssumme) ist im Tarif Advanced ohne Mehrbeitrag enthalten.

Kostenfreie Mallorca-Police erhöht automatisch zu niedrige gesetzliche Deckungssummen im Ausland auf die vertraglich vereinbarten Summen.

Leistungsgrenzen

Haftungssumme (deckt Personen- und Sachschäden)

Eine kombinierte Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden, kein getrenntes Limit.

CompactAdvanced
Gedeckt

Abwehr unbegründeter Haftpflichtansprüche

Gedeckt

Janitos befriedigt begründete Schadenersatzansprüche Dritter und wehrt unbegründete Ansprüche auf eigene Kosten ab, innerhalb der Haftpflicht-Deckungssumme (keine gesonderte Teildeckungssumme). In den Tarifen Compact und Advanced identisch.

Gedeckt

Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)

Gedeckt

War für das Fahrzeug eine gültige Internationale Versicherungskarte ausgestellt, erstreckt sich der Versicherungsschutz automatisch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, sofern nicht durchgestrichen, mindestens nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Umfang bzw. dem weitergehenden Vertragsumfang. Standard in beiden Tarifen, ohne Mehrbeitrag.

Optional

Mobilitäts-Schutz (Schutzbrief)

Optional

Optionaler Zusatzbaustein (gegen Prämienzuschlag), der Pannen- und Unfallhilfe bereits ab dem Wohnort bietet, u. a. Pannenhilfe vor Ort (bis 154 EUR), Abschleppen, Rück-/Weiterfahrt, Übernachtung, Mietwagen und weitere Reise-Assistenzleistungen mit jeweils eigenen Höchstbeträgen. Verfügbar in den Tarifen Compact und Advanced.

Optional

Fahrerschutzversicherung

15 Mio. €

Optionaler Zusatzbaustein (gegen Prämienzuschlag) für Personenschäden, die der berechtigte Fahrer bei einem Unfall im Zusammenhang mit dem Lenken des Fahrzeugs erleidet, bemessen wie bei Verursachung durch einen Dritten; begrenzt auf die Deckungssumme für Personenschäden, höchstens 15 Mio. EUR pro Versicherungsjahr. Ausgeschlossen sind Fahrer unter 23 Jahren. Verfügbar in beiden Tarifen; keine Auswirkung auf die Schadenfreiheitsklasse der Kfz-Haftpflicht.

Insassenunfallversicherung

Keine Grenze angegeben

Janitos bietet keine eigenständige Insassenunfallversicherung an; verletzte Insassen sind als geschädigte Dritte im Rahmen der Kfz-Haftpflicht-Deckungssumme für Personenschäden geschützt.

Wichtige Bedingungen

Fahrerbeschränkungen

Das Fahrzeug darf nur von einer durch den Verfügungsberechtigten befugten Person mit der erforderlichen Fahrerlaubnis gefahren werden; das Führen unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, ist untersagt. Der optionale Fahrerschutz schließt zusätzlich Fahrer unter 23 Jahren aus.

Frist zur Schadenmeldung

Der Versicherungsnehmer muss jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung führen kann, innerhalb einer Woche in Textform anzeigen; ermittelt die Polizei oder eine Behörde, ist dies unverzüglich mitzuteilen.

Bonus-Malus-Regeln

Die Prämien für Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung richten sich nach einem Schadenfreiheitsklassen-System (SF) von SF 50 (beste Klasse) über SF 1/2 bis zu den Klassen S, 0 und M (schlechteste Klasse), mit jährlicher Neueinstufung nach dem Schadenverlauf des Vorjahres. Der optionale Rabattschutz (mind. SF 4, kein Schaden in den letzten 12 Monaten) verhindert eine Rückstufung nach einem Schaden je Versicherungsjahr.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt in den geographischen Grenzen Europas sowie in außereuropäischen Gebieten der Europäischen Union; bei ausgestellter Internationaler Versicherungskarte (Grüne Karte) erstreckt er sich auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, sofern nicht durchgestrichen, mindestens nach dem im Besuchsland vorgeschriebenen Umfang bzw. dem höheren Vertragsumfang.

Dokumente

Policendetails

Zusatz-Haftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge im Ausland

Versicherungsschutz für den Gebrauch eines fremden, im Ausland gemieteten versicherungspflichtigen Fahrzeugs, soweit nicht aus einer für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Deckung besteht

Quelle

Auslandsschadenschutz

Ersatz für Personen- und Sachschäden, die der Unfallgegner im Ausland verursacht hat, wie wenn dieser bei Janitos haftpflichtversichert wäre

QuelleKlausel A.7.1Seite 15

Abschnitt: Zusatzhaftpflichtversicherung > Auslands-Schadenschutz > A.7.1. Gegenstand der Versicherung

Der Auslandsschaden-Schutz ist eine eigenständige, frei wählbare Zusatzversicherung zu einer bei der Janitos Versicherung AG bestehenden Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung des unter diesem Vertrag versicherten Personenkraftwagens (zur Eigenverwendung) und kann gegen Prämienzuschlag mitversichert werden.

Anhängerversicherung

Die Versicherung umfasst auch Schäden, die durch einen Anhänger verursacht werden, der mit dem Kraftfahrzeug verbunden ist oder sich während des Gebrauchs davon löst

QuelleKlausel A.1.1.4Seite 3

Abschnitt: Umfang der Versicherung > Leistungen der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung > A.1.1.4.

Als Anhänger im Sinne dieser Vorschrift gelten auch Auflieger sowie Fahrzeuge, die abgeschleppt oder geschleppt werden, wenn für diese kein eigener Haftpflichtversicherungsschutz besteht.

Deckungssummen

Die Deckungssumme beträgt 100 Millionen Euro, wobei die Leistung bei Personenschäden auf 15 Millionen Euro je geschädigte Person begrenzt ist

QuelleKlausel A.4.3Seite 12

Abschnitt: Kfz-Umweltschadensversicherung – für öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz > A.4.3. Versicherungssumme, Höchstzahlung

Die Höhe der für Umweltschäden vereinbarten Versicherungssumme beträgt 5 Mio. Euro je Leistungsfall. Diese ist auf höchstens 10 Mio. Euro pro Versicherungsjahr begrenzt.

Mallorca-Police

Erhöht im Schadensfall die im europäischen Ausland zu niedrigen Deckungssummen auf die im Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Deckungssummen

Quelle

JurDrive – Verkehrs-Rechtsschutz

Rechtsschutzversicherung (versichert über die Inter Partner Assistance S.A.) mit Schadenersatz-Rechtsschutz zur Durchsetzung unfallbedingter Ansprüche sowie Verteidigungs-Rechtsschutz gegen Vorwürfe einer Ordnungswidrigkeit, eines fahrlässigen oder vorsätzlichen Vergehens im Straßenverkehr. Versicherungssumme 250.000 EUR je Rechtsschutzfall (zzgl. bis zu 50.000 EUR als Kautionsdarlehen); Selbstbeteiligung 150 EUR je Fall.

Quelle

Eigenschadendeckung

Erweiterung der Kfz-Haftpflicht für Sachschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person mit dem Fahrzeug an anderen eigenen Personenkraftwagen verursacht, zu denselben Bedingungen wie bei Fremdschäden; Selbstbeteiligung 500 EUR je Schadenereignis, begrenzt auf 100.000 EUR je Versicherungsjahr.

Quelle

Mitversicherte Personen

Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt für den Versicherungsnehmer, den Halter, Eigentümer, Fahrer, die Technische Aufsicht, berechtigte Insassen sowie den Arbeitgeber bei dienstlicher Nutzung mit Zustimmung des Versicherungsnehmers

QuelleKlausel A.1.2.6Seite 3

Abschnitt: Umfang der Versicherung > Leistungen der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung > A.1.2. Mitversicherte Personen

den Arbeitgeber oder öffentliche Dienstherr des Versicherungsnehmers, wenn das versicherte Fahrzeug mit Zustimmung des Versicherungsnehmers für dienstliche Zwecke gebraucht wird.

Geltungsbereich

Die Kfz-Haftpflicht gilt in den geographischen Grenzen Europas und den außereuropäischen EU-Gebieten; die Zusatz-Haftpflicht für Mietfahrzeuge gilt nur im Ausland (nicht in Deutschland)

QuelleKlausel A.1.4.1Seite 3

Abschnitt: Umfang der Versicherung > Leistungen der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung > A.1.4. Geltungsbereich

Der Versicherungsnehmer hat in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Ausschlüsse und Einschränkungen

Kein Versicherungsschutz für Vorsatz, Schäden durch Kernenergie, behördlich genehmigte Rennen, vertragliche Ansprüche, und besondere berufliche Tätigkeiten

QuelleKlausel D.3.3Seite 18

Abschnitt: Einschränkung des Versicherungsschutzes > D.3.3. Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung (grobe Fahrlässigkeit)

In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.3.1. ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung des Versicherungsnehmers und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens je Euro 5.000,00 beschränkt.

Schadenmeldung

Jedes Schadenereignis ist Janitos innerhalb einer Woche in Textform anzuzeigen; außergerichtlich erhobene Ansprüche innerhalb einer Woche, gerichtlich geltend gemachte Ansprüche unverzüglich.

QuelleKlausel E.1.1Seite 18

Abschnitt: Pflichten des Versicherungsnehmers im Schadenfall > Bei allen Versicherungsarten > E.1.1. Anzeigepflicht

Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch den Versicherer führen kann, innerhalb einer Woche in Textform anzuzeigen.

Schadensfreiheitsklasse

Jährliche Neueinstufung nach Schadenverlauf; Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf, Rückstufung bei schadenbelas­tetem Verlauf

Quelle

Prämienzahlung

Die Prämien werden zu Beginn einer jeden Versicherungsperiode fällig; die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt.

QuelleKlausel C.1.2.2Seite 16

Abschnitt: Prämienzahlung > Zahlung der ersten oder einmaligen Prämie > C.1.2. Keine rechtzeitige Zahlung

Außerdem kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Prämie nicht gezahlt ist.

Quellen