
ÖVB Kfz-Haftpflicht (Kfz Haftpflicht)
Versichert durch Landschaftliche Brandkasse Hannover · Deutschland
Kfz-Haftpflichtversicherung von ÖVB für den Germany-Markt, mit Online-Abschluss.
Geprüft am 28.08.2026 · Bedingungen vom 2024-09-01Quellen
Alleinstellungsmerkmale
Kombinierte Haftpflicht-Deckungssumme von bis zu 100 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden zzgl. bis zu 15 Mio. EUR je geschädigter Person – deutlich über den gesetzlichen Mindestdeckungssummen in Deutschland.
Der optionale Autoschutzbrief bietet europaweite Pannen- und Unfallhilfe inklusive Krankenrücktransport und Reiseabbruchkostenübernahme und ist zu jedem Tarif hinzubuchbar.
Der optionale Rabattschutz verhindert in den Tarifen Komfort und Premium eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse nach einem Schaden im Kalenderjahr.
Die Fahrerschutzversicherung ersetzt eigene Personenschäden des Fahrers – u. a. Verdienstausfall, behindertengerechte Umbauten und eine Hinterbliebenenrente – bis zur Höhe der vereinbarten Haftpflicht-Deckungssumme.
Leistungsgrenzen
Personenschäden (Haftpflicht)
15 Mio. €
Haftpflichtdeckung von bis zu 15 Mio. EUR je geschädigter Person für Personenschäden, die Teil der kombinierten Pauschal-Versicherungssumme von 100 Mio. EUR (die auch Sach- und Vermögensschäden abdeckt) je Schadenereignis ist. Einheitlich in den Tarifen Basis und Komfort der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Abschnitt: A.7 Kfz-Umweltschadenversicherung > A.7.3 Versicherte Fahrzeuge
Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug, wenn für dieses Fahrzeug gleichzeitig eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von 100 Mio. pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (max. 15 Mio. EUR je geschädigter Person) abgeschlossen wurde.
Sach- und Vermögensschäden (Haftpflicht)
100 Mio. €
Kombinierte Pauschal-Haftpflichtdeckung von 100 Mio. EUR je Schadenereignis für Sachschäden und reine Vermögensschäden gemeinsam mit Personenschäden (Personenschäden begrenzt auf 15 Mio. EUR je geschädigter Person); dies ist keine zusätzliche Summe zu den Personenschäden, sondern dieselbe Gesamt-Ereignisgrenze. Einheitlich in den Tarifen Basis und Komfort.
Abschnitt: A.7 Kfz-Umweltschadenversicherung > A.7.3 Versicherte Fahrzeuge
Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug, wenn für dieses Fahrzeug gleichzeitig eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von 100 Mio. pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (max. 15 Mio. EUR je geschädigter Person) abgeschlossen wurde.
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Gedeckt
Der Versicherer wehrt unberechtigte oder der Höhe nach unberechtigte Schadenersatzansprüche Dritter auf eigene Kosten ab; dies ist Bestandteil der Kfz-Haftpflichtversicherung und keine separate Rechtsschutzversicherung mit eigener Versicherungssumme.
Abschnitt: A.1 Kfz-Haftpflichtversicherung > A.1.1 Was ist versichert?
Unbegründete Ansprüche wehren wir auf unsere Kosten ab. Dies gilt auch, soweit Schadenersatzansprüche der Höhe nach unbegründet sind.
Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)
Gedeckt
Sofern ausgehändigt, erstreckt die Internationale Versicherungskarte den Kfz-Haftpflichtschutz auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit die Länderbezeichnung nicht durchgestrichen ist.
Abschnitt: A.1 Kfz-Haftpflichtversicherung > A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Haben wir Ihnen die Internationale Versicherungskarte ausgehändigt, gilt: Ihr Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung erstreckt sich auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind.
Autoschutzbrief
Optional
Optionaler Zusatzbaustein ('auf Wunsch') zur Kfz-Haftpflichtversicherung, verfügbar in den Tarifen Basis und Komfort, mit europaweiter Pannen-, Unfall-, Krankheits- und Rücktransporthilfe (z. B. Wiederherstellung der Fahrbereitschaft bis 100 EUR, Abschleppen bis 150–2.500 EUR je nach Fall, Krankenrücktransport, Übernahme von Reiseabbruchkosten). Kann nur in Verbindung mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Abschnitt: A.3 Autoschutzbrief – Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung
Der Autoschutzbrief kann nur in Verbindung mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden (siehe A.1.1.9).
Fahrerschutzversicherung
15 Mio. €
Optionaler Baustein, nur zusammen mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung für Pkw oder Campingfahrzeug abschließbar, der eigene Personenschäden des Fahrers so ersetzt, als würde ein Dritter voll haften (ohne Schmerzensgeld und Hinterbliebenengeld). Die Leistung je Schadenereignis ist auf die für das Fahrzeug vereinbarte Kfz-Haftpflicht-Deckungssumme (max. 15 Mio. EUR) begrenzt.
Abschnitt: A.5 Fahrerschutzversicherung > A.5.5 Welche Leistungen umfasst die Fahrerschutzversicherung?
Unsere Leistung für ein Schadenereignis ist auf die in der Kfz-Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug pro geschädigter Person vereinbarte Deckungssumme (max. 15 Mio. EUR) beschränkt.
Kfz-Unfallversicherung / Insassenschutzversicherung
Optional
Optionaler Unfallschutz für Fahrzeuginsassen, als eigenständiger, rechtlich selbstständiger Vertrag neben der Kfz-Haftpflichtversicherung abschließbar; die Versicherungssummen (Invalidität, Krankenhaustagegeld, Todesfallleistung) werden individuell vereinbart und sind dem Versicherungsschein zu entnehmen, nicht in den AKB fixiert. Beim Pauschalsystem erhöht sich die Versicherungssumme bei zwei oder mehr Insassen um 50 % und teilt sich auf alle Insassen auf.
Abschnitt: A.4 Kfz-Unfallversicherung > A.4.2 Wer ist versichert?
Bei zwei und mehr berechtigten Insassen erhöht sich die Versicherungssumme um 50 % und teilt sich durch die Gesamtzahl der Insassen.
Wichtige Bedingungen
Fahrerbeschränkungen
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer mit der erforderlichen gültigen Fahrerlaubnis genutzt werden; Versicherungsnehmer, Halter oder Eigentümer dürfen die Nutzung durch einen unberechtigten oder nicht im Besitz der Fahrerlaubnis befindlichen Fahrer nicht wissentlich ermöglichen, zudem darf das Fahrzeug nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln geführt werden. Die gelegentliche Nutzung durch Dritte (z. B. Kaufinteressent, Kfz-Reparateur, Mitarbeiter einer Prüfstelle oder Hotelangestellter in Ausübung seines Dienstes) ist von den üblichen Nutzerkreis-Einschränkungen ausgenommen, muss aber bei altersabhängigen Tarifmerkmalen mindestens 23 Jahre alt sein.
Frist zur Schadenmeldung
Jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch den Versicherer führen kann, ist diesem innerhalb einer Woche anzuzeigen. Wird ein Anspruch gegen den Versicherungsnehmer gerichtlich geltend gemacht (z. B. Klage, Mahnbescheid), ist dies sofort anzuzeigen.
Bonus-Malus-Regeln
Der Vertrag wird nach einem Schadenfreiheitsrabatt-System (SF-Klassen) eingestuft, das jährlich zum 1. Januar anhand des Schadenverlaufs des Vorjahres neu berechnet wird. Für Pkw reichen die Beitragssätze der Kfz-Haftpflicht von SF 50 (15 % des Grundbeitrags) bis SF 1 (53 %), Klasse 0 (86 %) und Klasse M (98 %); ein Schaden führt gemäß festgelegter Rückstufungstabellen zu einer Rückstufung. Ein erster Schaden bis 500 EUR im Kalenderjahr kann innerhalb von sechs Monaten freiwillig an den Versicherer erstattet werden, um eine Rückstufung zu vermeiden. Ein optionaler Rabattschutz (nur in Verbindung mit Autoschutzbrief/Vollkasko in den Tarifen Komfort oder Premium, nicht im Basis-Tarif) verhindert die Rückstufung nach einem Schaden im Kalenderjahr, sofern Haftpflicht- und Kaskovertrag mindestens SF-Klasse 5 erreicht haben und im laufenden Jahr noch kein Schaden eingetreten ist.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt in den geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zur Europäischen Union gehören. Der Umfang richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang des Versicherungsvertrages. Bei Aushändigung der Internationalen Versicherungskarte (Grüne Karte) erstreckt sich der Schutz auch auf die dort genannten, nicht durchgestrichenen nichteuropäischen Länder; der Geltungsbereich kann durch gesonderte Vereinbarung erweitert werden.
Dokumente
Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB), Stand 01. September 2024 (öffnet in einem neuen Tab)
Versicherungsbedingungen · PDF
Leistungsübersicht Kfz-Versicherung für Pkw (Anhang 5) (öffnet in einem neuen Tab)
Leistungsübersicht · PDF
Gegenüberstellung der Bedingungsänderungen Kfz-Haftpflichtversicherung (Motorsport-Klauseln) (öffnet in einem neuen Tab)
Sonstiges Dokument · PDF
Policendetails
Mallorca-Police
Deckt die Haftpflicht beim Fahren eines vorübergehend im Ausland gemieteten Pkw, Kraftrads oder Campingfahrzeugs ab (AKB A.1.1.8); im Tarif Komfort enthalten, im Tarif Basis nicht enthalten.
QuelleKlausel Anhang 5 – Mallorca-PoliceSeite 61Abschnitt: Anhang 5 Leistungsübersicht Kfz-Versicherung für Pkw > Kfz-Haftpflichtversicherung
Mallorca-Police x
Rabattschutz
Optionaler Schutz der Schadenfreiheitsklasse bei Versicherungsfällen, verfügbar mit Tarif Komfort und Premium
QuelleRabattschutz* (Kfz-Haftpflichtversicherung inkl. Autoschutzbrief) ... Sie können den Rabattschutz ergänzend in den Tarifen Komfort und Premium abschließen.
Hohe Deckungssummen
Kombinierte Pauschal-Haftpflichtdeckung von bis zu 100 Mio. EUR je Schadenereignis für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gemeinsam, wobei Personenschäden auf 15 Mio. EUR je geschädigter Person begrenzt sind, in allen drei Tarifen.
QuelleKlausel A.7.3Seite 31Abschnitt: A.7 Kfz-Umweltschadenversicherung > A.7.3 Versicherte Fahrzeuge
Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug, wenn für dieses Fahrzeug gleichzeitig eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von 100 Mio. pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (max. 15 Mio. EUR je geschädigter Person) abgeschlossen wurde.
Fahrerschutz
Optionaler Schutz aller berechtigten Fahrer vor finanziellen Folgen von selbstverschuldeten Unfällen mit Personenschäden
QuelleAbschnitt: Ihre Vorteile
Durch die Fahrerschutzversicherung schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen eines selbst verschuldeten Unfalls mit Personenschäden für alle berechtigten Fahrer.
Quellen
- oevb.dehttps://www.oevb.de/content/privat/versicherungen/auto-und-mobilitaet/kfz/(öffnet in einem neuen Tab)
- oevb.dehttps://www.oevb.de/export/sites/oevb/_resources/downloads/pdf/privat_versicherungen/autoundmobilitaet/oevb_versicherungsbedingungen_kfz.pdf#page=2(öffnet in einem neuen Tab)
- oevb.dehttps://www.oevb.de/export/sites/oevb/_resources/downloads/pdf/privat_versicherungen/autoundmobilitaet/oevb_versicherungsbedingungen_kfz.pdf#page=21(öffnet in einem neuen Tab)
- oevb.dehttps://www.oevb.de/export/sites/oevb/_resources/downloads/pdf/privat_versicherungen/autoundmobilitaet/oevb_versicherungsbedingungen_kfz.pdf#page=25(öffnet in einem neuen Tab)
- oevb.dehttps://www.oevb.de/export/sites/oevb/_resources/downloads/pdf/privat_versicherungen/autoundmobilitaet/oevb_versicherungsbedingungen_kfz.pdf#page=29(öffnet in einem neuen Tab)
- oevb.dehttps://www.oevb.de/export/sites/oevb/_resources/downloads/pdf/privat_versicherungen/autoundmobilitaet/oevb_versicherungsbedingungen_kfz.pdf#page=31(öffnet in einem neuen Tab)
- oevb.dehttps://www.oevb.de/export/sites/oevb/_resources/downloads/pdf/privat_versicherungen/autoundmobilitaet/oevb_versicherungsbedingungen_kfz.pdf#page=61(öffnet in einem neuen Tab)
- oevb.dehttps://www.oevb.de/export/sites/oevb/_resources/downloads/pdf/privat_versicherungen/autoundmobilitaet/oevb_versicherungsbedingungen_kfz.pdf#page=7(öffnet in einem neuen Tab)
- oevb.dehttps://www.oevb.de/export/sites/oevb/_resources/downloads/pdf/privat_versicherungen/autoundmobilitaet/oevb_versicherungsbedingungen_kfz.pdf#page=8(öffnet in einem neuen Tab)
ÖVB Kfz-Haftpflicht