Kaskoversicherung
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| Merkmal / Kategorie | Allianz 13.05.2026 Details offnen | Generali 13.05.2026 Details offnen | GRAWE 13.05.2026 Details offnen | Helvetia 13.05.2026 Details offnen |
|---|---|---|---|---|
| Uberblick | ||||
Versicherer | Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft | Generali Versicherung AG | Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft | Helvetia Versicherungen AG |
Online-Abschluss | Ja | Ja | Nein | Nein |
24/7 Assistance | Ja | Ja | Ja | Ja |
Abrechnungsbasis | annual | annual | annual | annual |
Alleinstellungsmerkmale |
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IPID | IPID | Nicht verfugbar | IPID | IPID |
Versicherungsbedingungen | ||||
| Leistungen | ||||
Fahrzeugschaden | Covered | unlimited | unlimited | unlimited |
Totalschaden | Covered | replacement_value | unlimited | unlimited |
Teilschaden | Covered | unlimited | unlimited | unlimited |
Diebstahl & Raub | Covered | unlimited | unlimited | unlimited |
Glasschaden | Covered | unlimited | unlimited | unlimited |
Naturgefahren | Covered | unlimited | unlimited | unlimited |
Vandalismus | Covered | unlimited | unlimited | unlimited |
Pannenhilfe | Covered | Optional | Optional | Optional |
Ersatzfahrzeug | Covered | Optional | Ausgeschlossen | Ein kostenloses Ersatzfahrzeug (Klasse Corsa/Polo/Smart) wird für die Dauer der Reparatur zur Verfügung gestellt, wenn der Werkstattservice mit Partnerwerkstatt gewählt wurde. Bei freier Werkstattwahl besteht kein Anspruch auf Ersatzfahrzeug. Vor Reparaturvergabe muss die Weisung von Helvetia eingeholt werden. |
Fahrerunfall | Covered | Optional | Optional | Optional |
| Wichtige Bedingungen | ||||
Driver age experience limit | Keine ausdrückliche Mindestaltersgrenze oder Erfahrungsanforderung für die Kaskodeckung in den Versicherungsbedingungen. Der Lenker muss die kraftfahrrechtlich vorgeschriebene Berechtigung zum Lenken des Fahrzeugs besitzen. Bei Verletzung dieser Obliegenheit kann Leistungsfreiheit eintreten. | In der AKKB 2025 und dem Produktblatt sind keine Mindestalters- oder Fahrerfahrungsvoraussetzungen genannt. Leistungsfreiheit tritt ein, wenn das Fahrzeug ohne gültige kraftfahrrechtliche Berechtigung in Betrieb gesetzt wird (gilt auch abseits öffentlicher Straßen). | In der AKKB 2024 ist kein explizites Mindestalter des Lenkers festgelegt. Der Lenker muss jedoch jederzeit die gesetzlich vorgeschriebene kraftfahrrechtliche Berechtigung besitzen (Art. 7 §2.1 AKKB 2024). Für junge Lenker unter 22 Jahren, die nicht Versicherungsnehmer sind, gilt ein zusätzlicher Selbstbehalt von EUR 250. Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt gegenüber anderen mitversicherten Personen bestehen, sofern die Obliegenheitsverletzung für diese ohne Verschulden nicht erkennbar war. | Für Personen unter 24 Jahren ist die Kaskoversicherung anfragepflichtig. Der Lenker muss jederzeit die kraftfahrrechtlich vorgeschriebene Lenkberechtigung für das Fahrzeug besitzen; dies gilt auch auf Privatgrund. |
Repair network requirements | Beim Allianz Werkstatt-Service wählt die Allianz die qualifizierte Fachwerkstätte. Nimmt der Versicherungsnehmer eine nicht von Allianz gewählte Werkstätte in Anspruch, wird der erhöhte Selbstbehalt laut Versicherungs-Urkunde verrechnet. Der erhöhte Selbstbehalt entfällt, wenn das Fahrzeug nach einem Auslandsschadenfall nicht fahrfähig ist und im Ausland repariert werden muss. Ohne Werkstatt-Service ist vor Beginn der Wiederinstandsetzung die Zustimmung der Allianz einzuholen. | Es ist kein vorgeschriebenes Werkstattnetz angegeben. Vor Beginn der Wiederinstandsetzung muss der Versicherer kontaktiert werden, um Besichtigung oder Schadensfeststellung zu ermöglichen. Bei Glasbruchschäden wird grundsätzlich die Reparatur geleistet; der Austausch durch ein Neuteil erfolgt nur nach Besichtigung durch einen Sachverständigen des Versicherers. | Die AKKB 2024 schreibt kein bestimmtes Partnerwerkstattnetz vor. Der Versicherer übernimmt die Kosten der Bergung und Verbringung bis zur nächsten Werkstätte, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Reparatur in der Lage ist (Art. 5 §2.1). Der Versicherungsnehmer muss vor Beginn der Wiederinstandsetzung bzw. vor Verfügung über das beschädigte Fahrzeug die Zustimmung des Versicherers einholen, soweit ihm dies billigerweise zugemutet werden kann (Art. 7 §3.3). | Bei gewähltem Werkstattservice muss vor Reparaturvergabe die Weisung von Helvetia eingeholt werden. Partnerwerkstätten sind TÜV- und/oder DEKRA-zertifizierte Kfz-Meisterbetriebe mit Verwendung von Originalersatzteilen und 6-jähriger Garantie auf Karosserie- und Lackarbeiten. Bei freier Werkstattwahl ist ebenfalls die vorherige Zustimmung von Helvetia erforderlich, bevor Reparaturen oder Verfügungen über das beschädigte Fahrzeug vorgenommen werden. |
Territorial scope | Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geographischen Sinn (einschließlich aller Staaten, die das Assoziierungsabkommen vom 30. Mai 2002 unterzeichnet haben). Für die Kfz-Assistance (Erweitert) gilt Europa inkl. europ. Teil der Türkei und griech. Teil von Zypern, exkl. Weißrussland, Ukraine, Russland und Moldawien. Bei Transport zu Wasser wird der Versicherungsschutz nicht unterbrochen, sofern die Verladeorte im Geltungsbereich liegen. | Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geographischen Sinn, jedenfalls auf alle Unterzeichnerstaaten des Übereinkommens der nationalen Versicherungsbüros der EWR-Mitgliedstaaten und anderer assoziierter Staaten vom 30. Mai 2002. Beim Transport zu Wasser wird der Versicherungsschutz nicht unterbrochen, wenn die Verladeorte innerhalb des Geltungsbereichs liegen; bei Bestimmungsort außerhalb endet der Schutz mit Abschluss des Beladevorgangs. | Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geographischen Sinn, jedenfalls aber auf das Gebiet der Staaten, die das Übereinkommen vom 30. Mai 2002 (Art. 3 §1 AKKB 2024) unterzeichnet haben. Die GRAWE Bonuskasko gilt darüber hinaus auch in sämtlichen außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten. Bei Transport zu Wasser wird der Versicherungsschutz nicht unterbrochen, wenn die Verladeorte innerhalb des Geltungsbereiches liegen; bei Bestimmungsorten außerhalb endet der Schutz mit dem Beladevorgang. | Der Versicherungsschutz gilt in Europa im geografischen Sinne (exkl. asiatischer Teil der Türkei), jedenfalls in allen EU- und EWR-Mitgliedstaaten sowie in Andorra, der Schweiz und Serbien gemäß dem multilateralen Garantieabkommen vom 30. Mai 2002. Bei Wassertransport (Fähre) wird der Versicherungsschutz nicht unterbrochen, sofern die Verlade- und Löschorte innerhalb des Geltungsbereiches liegen. |
Anti theft requirements | Es werden keine spezifischen Anforderungen an Diebstahlsicherungen genannt. Grob fahrlässig herbeigeführter Diebstahl ist jedoch ausdrücklich ausgeschlossen (im Gegensatz zu den meisten anderen Kasko-Risiken, bei denen grobe Fahrlässigkeit gedeckt ist). Teile, die im versperrten Fahrzeug verwahrt werden, sind gedeckt. | Keine spezifischen Anforderungen an Diebstahlsicherungseinrichtungen sind in den Polizzenbedingungen genannt. Bei Gebrauchtfahrzeugen ist jedoch bei Vertragsabschluss ein Zustandsbericht (Vorschadenbesichtigung) erforderlich und Vorbeschädigungen müssen angegeben werden; unrichtige Angaben führen zum Verlust des Versicherungsschutzes. | Die AKKB 2024 enthält keine expliziten Anforderungen an Diebstahlsicherungen. Das Fahrzeug und seine Teile müssen jedoch versperrt im oder am Fahrzeug befestigt sein, damit Diebstahldeckung gilt (Art. 1 §1 AKKB 2024: versperrt in oder an ihm befestigt). Deckungsbeschränkungen bestehen bei Nichteinhaltung von Vereinbarungen über die Verwendung des Fahrzeuges (Art. 7 §1 AKKB 2024). | Für die Deckung im Fahrzeug aufbewahrter persönlicher Gegenstände (Einbruchdiebstahl) muss das Fahrzeug versperrt sein und die Gegenstände müssen sich von außen nicht sichtbar im verschlossenen Kofferraum/Laderaum oder im geschlossenen Handschuh- oder Mittelarmlehnenfach befinden. Für Gegenstände, die aufgrund ihrer Größe nicht so verwahrt werden können, genügt die Aufbewahrung im versperrten Fahrzeug. Elektronikartikel müssen von außen nicht sichtbar sein. |
Claim notification deadline | Nach Eintritt des Versicherungsfalls muss der Versicherungsnehmer uns längstens innerhalb einer Woche ab Kenntnis den Versicherungsfall anzeigen und die Einleitung eines damit zusammenhängenden verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Verfahrens mitteilen. Bei Diebstahl, Raub, unbefugtem Gebrauch, Brand, Explosion, Tierkollision und Parkschadenfluchten ist unverzüglich Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle zu erstatten. Vor Beginn der Reparatur oder Verfügung über das beschädigte Fahrzeug ist die Zustimmung der Allianz einzuholen, soweit zumutbar. | Der Versicherungsnehmer muss den Versicherungsfall dem Versicherer spätestens innerhalb einer Woche mitteilen, mit möglichst genauer Angabe des Sachverhalts, sowie die Einleitung von Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren bekanntgeben. Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch, Vandalismus, Wildschaden, Brand/Explosion und Kollision mit unbekanntem Fahrzeug sind unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen. | Der Versicherungsnehmer muss dem Versicherer den Versicherungsfall in geschriebener Form längstens innerhalb einer Woche ab Kenntnis anzeigen und dabei den Sachverhalt sowie die Einleitung etwaiger verwaltungsbehördlicher oder gerichtlicher Verfahren mitteilen (Art. 7 §3.1 AKKB 2024). Schäden durch Diebstahl, Raub, unbefugten Gebrauch, Brand, Explosion oder Wild müssen unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle angezeigt werden (Art. 7 §3.4 AKKB 2024). Verletzungen dieser Obliegenheiten können gemäß § 6 VersVG zur Leistungsfreiheit führen. | Der Versicherungsnehmer muss Helvetia den Versicherungsfall längstens innerhalb einer Woche ab Kenntnis mit möglichst genauer Angabe des Sachverhaltes melden. Einzuleitende verwaltungsbehördliche oder gerichtliche Verfahren sind ebenfalls zu melden. Bei Diebstahl, Unterschlagung, Raub, unbefugtem Gebrauch, Brand, Explosion, Kollision mit Tieren, Schäden durch ein unbekanntes Fahrzeug oder Vandalismus ist der Schaden innerhalb von 12 Stunden bei der Polizei anzuzeigen. |
Deductible rules | Der Selbstbehalt wird individuell vereinbart und ist in der Versicherungs-Urkunde ausgewiesen. Er gilt für alle Kaskodeckungen: Naturgewalten, Brand/Explosion/Schmorschäden, Tierschäden, Diebstahl/Einbruchdiebstahl, Fahrzeugscheiben, Vandalismus/Parkschaden, Eigenschaden sowie GAP/Neuwertdeckung. Ein erhöhter Selbstbehalt (ebenfalls laut Versicherungs-Urkunde) gilt bei Reparatur in einer nicht von Allianz gewählten Werkstätte beim Werkstatt-Service. Kein Selbstbehalt bei Einbruchdiebstahl von persönlichen/beruflichen Gegenständen bis EUR 1.000. Kein Selbstbehalt beim Windschild von Krafträdern. Kein Selbstbehalt bei Glasreparatur ohne Austausch. Vollkasko Bonus-Malus: Vandalismus/Parkschaden- und Eigenschadenfälle erhöhen die Prämienstufe um 3 Stufen; andere Kasko-Schäden haben keinen Einfluss auf die Prämienstufe. | Basis-Selbstbeteiligung EUR 500 (Standard). Niedrigere/höhere Optionen: EUR 375, 600, 800, 1.000 oder 2.000. In Vollkaskovarianten ist die Verdoppelung der SB im Unfallrisiko wählbar. Bei Tierkollision, Tierbissen, Kabelkurzschluss, Brand/Explosion, Diebstahl und Naturgewalten in Vollkasko: ohne SB (Standard); SB nur in 'Vollkasko mit durchgehender SB'. Glasbruch: Standard-SB EUR 375; wahlweise Reduktion um EUR 150; NOVUS-Reparatur: SB entfällt. Naturgewalten: wahlweise Entfall der SB möglich. | Eine Selbstbeteiligung gilt für jedes Fahrzeug und für jeden Versicherungsfall mit dem jeweils vereinbarten Betrag (Art. 8 AKKB 2024). Die Bonusvollkasko-Produkte unterscheiden sich in der Höhe der Selbstbehalte für einzelne Deckungen zwischen EUR 0 und EUR 500, je nach Variante (Topschutz: EUR 300 für die meisten Gefahren; Standard: EUR 300; Grundschutz: EUR 500). Für die optional einschließbare grobe Fahrlässigkeit können spezifische Selbstbehalte gelten. Für junge Lenker unter 22, die nicht Versicherungsnehmer sind, gilt ein zusätzlicher Selbstbehalt von EUR 250. Kein Selbstbehalt auf Rückholkosten (bis 2 % des Wiederbeschaffungswertes gemäß Art. 5 §5 AKKB 2024). | Der Selbstbehalt gilt pro Fahrzeug und pro Versicherungsfall mit dem jeweils vereinbarten Betrag. Bei der Vollkasko stehen die Optionen EUR 290, 350, 450, 750 oder 1.500 zur Wahl; wählbar ist ein eingeschränkter (nur für Unfall-, Parkschäden, Vandalismus und Glasbruch) oder genereller Selbstbehalt. Bei der Teilkasko mit Vandalismus und Parkschaden beträgt der eingeschränkte Selbstbehalt EUR 290; bei der reinen Elementarkasko gilt ein Selbstbehalt von EUR 140 nur auf Glasbruch. Bei vereinbartem Glasbruch-Selbstbehalt beträgt dieser pauschal EUR 70; kein Selbstbehalt bei Kleingläsern oder Spezialharzreparatur. |
| Nachweise und nachste Schritte | ||||
Direktzahlungsregel | Bei Wahl des Allianz Werkstatt-Service rechnet Allianz die Reparaturkosten direkt mit der Werkstätte ab. Im Schadenfall kann auch eine Barauszahlung (Ablöse) gewählt werden. Die direkte Verrechnung mit der Werkstätte ist eine Standardleistung des Werkstatt-Service. | Der Versicherer leistet Reparatur- oder Ersatzkosten (abzüglich vereinbarter Selbstbeteiligung) direkt nach Schadensfeststellung; bei Teilschaden wird die Fälligkeit durch Vorlage einer Reparaturrechnung oder eines Veräußerungsnachweises ausgelöst; bei Diebstahl/Raub tritt Fälligkeit erst nach Ablauf von zwei Monaten ab Eingang der Schadensanzeige ein. | Der Versicherer ersetzt Reparaturkosten direkt oder nach Vorlage einer Rechnung über die ordnungsgemäße Wiederherstellung. Bei Teilschaden wird die Fälligkeit erst nach Vorlage einer Rechnung oder eines Veräußerungsnachweises ausgelöst. Bei Diebstahl/Raub tritt die Fälligkeit erst nach Ablauf der einmonatigen Wartefrist ein. Bei Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes erstattet. | Helvetia übernimmt die Reparaturkosten direkt mit der Partnerwerkstatt, wenn der Werkstattservice gewählt wurde; bei freier Werkstattwahl bezahlt der Versicherungsnehmer vor und erhält nach Vorlage der Rechnung die Erstattung. |
Zuletzt gepruft | 13.05.2026 | 13.05.2026 | 13.05.2026 | 13.05.2026 |