Reiseversicherung
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| Merkmal / Kategorie | Allianz 13.05.2026 Details offnen | Generali 13.05.2026 Details offnen | GRAWE TRAVELSTAR 13.05.2026 Details offnen | Merkur / HanseMerkur 13.05.2026 Details offnen |
|---|---|---|---|---|
| Uberblick | ||||
Versicherer | Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft | Generali Versicherung AG | Grazer Wechselseitige Versicherung AG | HanseMerkur Reiseversicherung AG |
Online-Abschluss | Ja | Nein | Ja | Ja |
24/7 Assistance | Ja | Ja | Ja | Ja |
Startpreis | 20 € | 9 € | — | 89 € |
Abrechnungsbasis | per_trip | monthly | per_trip | annual |
Alleinstellungsmerkmale |
|
| Nicht verfugbar |
|
IPID | IPID | IPID | Nicht verfugbar | Nicht verfugbar |
Versicherungsbedingungen | Nicht verfugbar | Nicht verfugbar | ||
| Leistungen | ||||
Heilkosten | 30.000 € | 1.000.000 € | Covered | unlimited |
Medizinischer Transport | Covered | Covered | Covered | Covered |
COVID-19 Behandlung | Covered | 1.000.000 € | Covered | unlimited |
Privathaftpflicht | Covered | 500.000 € | Covered | 1.000.000 € |
Zahnbehandlung Notfall | 500 € | Covered | Nur Kosten für zur unmittelbaren Schmerzbekämpfung notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung sind versichert. Konservierende oder prothetische Zahnbehandlungen sowie Behandlungen, die nicht der Erstversorgung zur unmittelbaren Schmerzbekämpfung dienen, sind ausdrücklich ausgeschlossen. | Covered |
Suche und Rettung | 80.000 € | 80.000 € | 11.000 € | 80.000 € |
Rechtsbeistand | Covered | Covered | 5.500 € | Hilfe bei Strafverfolgung ist im weltweiten 24h Reise-Assistance-Service inbegriffen. Hilfe bei Verlust von Reisedokumenten und Zahlungsmitteln ebenfalls enthalten. |
Emergency medical treatment | 30.000 € | 1.000.000 € | Covered | unlimited |
Hospitalization | Covered | 1.000.000 € | Covered | unlimited |
Outpatient treatment | Covered | Covered | Covered | Covered |
Medical evacuation | Covered | Covered | Covered | Covered |
Repatriation of remains | Covered | Covered | 22.000 € | Covered |
Pre existing conditions | Ausgeschlossen | Wird eine bestehende Erkrankung im Ausland unerwartet akut, beträgt die Maximalleistung EUR 500.000. Die Deckung ist auf unvorhergesehene Akutfälle beschränkt; bei Versicherungsabschluss oder Reiseantritt bereits bekannte oder vorhersehbare Erkrankungen sind ausgeschlossen. | Leistungen für chronische Erkrankungen werden nur dann übernommen, wenn diese nach Reiseantritt unerwartet akut werden. Heilbehandlungskosten für solche Fälle sind auf EUR 15.000 begrenzt; Kranken- und Heimtransporte bei chronischen Erkrankungen sind auf EUR 50.000 begrenzt. Erkrankungen, die bereits bei Vertragsabschluss bzw. Reiseantritt eingetreten oder zu erwarten waren, sind ausgeschlossen. | Die Premium-Variante wird ausdrücklich für Personen mit chronischen Erkrankungen empfohlen. Wenn sich ein bestehendes Leiden auf Reisen akut verschlechtert, übernimmt der Premium-Tarif die entstehenden Kosten. Die akute Verschlechterung einer Vorerkrankung ist im Premium-Tarif ein versichertes Ereignis beim Reiseabbruch. |
Winter sports cover | Optional | Covered | Covered | Covered |
Adventure sports cover | Ausgeschlossen | Tauchen nur mit gültiger Berechtigung und bis 40 m Tiefe. Bergsteigen bis max. 6.000 m Seehöhe. Paragleiten und Fallschirmspringen als Passagier gedeckt. Reisen in unerschlossene oder unerforschte Gebiete, Berufssport, Motorsport sowie Teilnahme an nationalen und internationalen Sportwettbewerben sind ausgeschlossen. | Ausgeschlossen | Die Reisekranken- und Unfallversicherung deckt Verletzungen bei Aktiv-/Abenteuersport auf Reisen. Die Police wird ausdrücklich für Aktivurlaube mit erhöhtem Unfallrisiko empfohlen. Spezifische Ausschlüsse für Extremsport richten sich nach den AVB VB-RKS 2025 (JRV-A). |
Pregnancy complications | Eine normale, komplikationsfreie Schwangerschaft und Geburt ist ausgeschlossen. Schwangerschaftskomplikationen, die einen plötzlichen, unerwarteten medizinischen Notfall während der Reise darstellen, können im Rahmen der Auslandskrankenversicherung gedeckt sein. | Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen sind als versicherte Gründe für Reisestorno/Reiseabbruch gelistet. Für Storno-/Abbruchschutz ist der Eintritt der Schwangerschaft nur versichert, wenn die Versicherung innerhalb von 3 Tagen nach Reisebuchung abgeschlossen wurde. | Schwangerschaftskomplikationen einschließlich unerwarteter Frühgeburten sind bis einschließlich der 35. Schwangerschaftswoche versichert. Schwangerschaften und Entbindungen ab der 36. Schwangerschaftswoche, Schwangerschaftsabbrüche und Behandlungen infolge von empfängnisverhütenden Maßnahmen sind ausgeschlossen. Der Versicherungsschutz für das frühgeborene Kind gilt innerhalb der für die versicherte Mutter vereinbarten Versicherungssumme. | Kosten für medizinisch notwendige Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen im Ausland sind unter allgemeinen Heilkosten gedeckt. Kosten für notwendige medizinische Behandlung eines im Ausland geborenen Neugeborenen sind ebenfalls gedeckt. |
| Wichtige Bedingungen | ||||
Frist fur Assistance-Anruf | Im Falle eines medizinischen Notfalls muss die 24h-Notfallzentrale (+43 1 525 03 245) so schnell wie möglich kontaktiert werden. Medizinischer Transport und Evakuierung müssen durch die Notfallzentrale organisiert und genehmigt werden; ohne Genehmigung selbst organisierte Transporte werden möglicherweise nicht erstattet. | Ehestmöglich nach Kenntnis des Versicherungsfalls muss die versicherte Person die 24-Stunden-Notrufnummer (+43 1 20 444 00) kontaktieren, bevor stationäre, tagesklinische oder wiederholt ambulante Behandlung, Heimtransport, Überführung Verstorbener oder Bestattungen am Ereignisort notwendig werden, um Weisungen des Versicherers einzuholen. | unverzüglich (immediately/without delay); damages must be reported immediately by phone to the 24-hour emergency hotline (+43 316 813900) of Grazer Wechselseitige Versicherung AG as per the official IPID product sheet (ABRV 2025). | In den Quellen ist keine ausdrückliche Frist für den Anruf bei der Notrufzentrale angegeben. Es wird jedoch ausdrücklich empfohlen, die 24h-Notrufnummer (+43 1 315-2444) vor der Behandlung im Ausland zu kontaktieren, um die Versorgung zu koordinieren und Direktzahlung sicherzustellen. Im Premium-Tarif werden 100% sofort ohne vorherige Einreichung bei der Krankenkasse bezahlt. |
Abschluss im Ausland | Der Abschluss einer Reiseversicherung nach Urlaubsantritt ist nicht möglich. Der Abschluss am Abreisetag ist möglich, der Versicherungsschutz beginnt jedoch erst am Folgetag um 0:00 Uhr. | Das Produkt ist für den Abschluss vor Reiseantritt konzipiert. Für Stornoschutz muss die Versicherung innerhalb von 3 Tagen nach Reisebuchung abgeschlossen werden. Bei späterem Abschluss gilt Stornoschutz nur für Ereignisse ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss (ausgenommen Unfall, Todesfall oder Elementarereignis). | Nicht verfugbar | Wird der Vertrag nach Reisebeginn abgeschlossen, besteht Versicherungsschutz nur für nachfolgende Reisen, nicht für die aktuelle Reise. Bei der Reisekrankenversicherung beginnt der Schutz mit dem Grenzübertritt aus Österreich (bzw. aus dem Wohnsitzstaat). Der Vertrag kann jederzeit vor Abreise abgeschlossen werden. |
Chronische Erkrankungen | Chronische Erkrankungen sind als vorbestehende Leiden grundsätzlich nicht gedeckt. Eine plötzliche akute Verschlechterung einer chronischen Erkrankung, die zur Reiseunfähigkeit führt, kann unter bestimmten Bedingungen als gedecktes Ereignis behandelt werden. | Bei Versicherungsabschluss oder Reiseantritt bereits bekannte oder vorhersehbare Erkrankungen sind nicht versichert. Wird eine bestehende Erkrankung unerwartet akut, beträgt die Maximalleistung EUR 500.000. | Nicht verfugbar | Der Premium-Tarif wird ausdrücklich für Personen mit chronischen Erkrankungen empfohlen. Die akute Verschlechterung einer bestehenden oder chronischen Erkrankung auf Reisen ist ein versichertes Ereignis im Premium-Tarif (für Heilkosten und Reiseabbruch). |
Schwangerschaft | Eine normale, komplikationsfreie Schwangerschaft und Geburt sind von der Deckung ausgeschlossen. Unerwartete Schwangerschaftskomplikationen während der Reise, die einen plötzlichen medizinischen Notfall darstellen, können im Rahmen der Auslandskrankenversicherung gedeckt sein. | Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen sind als Storno-/Abbruchgründe versichert. Der Eintritt der Schwangerschaft als Stornogrund ist nur gedeckt, wenn die Versicherung innerhalb von 3 Tagen nach Reisebuchung abgeschlossen wurde. Schwangerschaftskomplikationen im Ausland fallen unter die Reisekrankenversicherung (ambulant 100 %, stationär bis EUR 1.000.000). | Nicht verfugbar | Medizinisch notwendige Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen im Ausland ist unter den allgemeinen Heilkosten gedeckt. Kosten für die notwendige medizinische Versorgung eines auf der Reise im Ausland geborenen Neugeborenen sind ebenfalls über die Reisekrankenversicherung abgedeckt. |
Nicht autorisierte Behandlung | Behandlungskosten, die ohne vorherige Benachrichtigung der 24h-Notfallzentrale entstehen, obwohl eine Meldung erforderlich gewesen wäre, können zu verminderter Erstattung oder Ablehnung führen. Der Versicherer behält sich das Recht vor, die Erstattung für nicht genehmigte Behandlungsarrangements zu verweigern. | Besteht eine Sozialversicherung und werden die Ansprüche nicht geltend gemacht, gilt ein Selbstbehalt von 20 % auf Behandlungskosten sowie Krankenhaus- und Verlegungstransport. Die Nichtbenachrichtigung der Notrufnummer vor stationärer Behandlung oder Transport kann zu Leistungskürzung oder -ablehnung führen. | Nicht verfugbar | Im Sorglos-Tarif gilt ein Selbstbehalt von 20% bei ambulanten Behandlungskosten, wenn der Anspruch nicht zuerst bei der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung geltend gemacht wird oder diese nicht leistet. Im Premium-Tarif (Reiseschutz Premium) werden 100% sofort ohne Selbstbehalt und ohne vorherige Einreichung bei der Krankenkasse bezahlt. |
Pre existing conditions | Jeder Schaden, Zustand oder jedes Ereignis, der/die/das zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bekannt, vorhersehbar, beabsichtigt oder zu erwarten war, ist ausgeschlossen. Vorbestehende Erkrankungen sind grundsätzlich nicht gedeckt, es sei denn, es tritt eine plötzliche unerwartete Verschlechterung ein, die zur Reiseunfähigkeit führt. | Bestehende Erkrankungen, die bei Versicherungsabschluss oder Reiseantritt bekannt oder vorhersehbar waren, sind ausgeschlossen. Wird eine bestehende Erkrankung im Ausland unerwartet akut, werden Kosten bis maximal EUR 500.000 übernommen. | Nicht verfugbar | Die akute Verschlechterung einer Vorerkrankung ist im Premium-Tarif ein versichertes Ereignis. Grundsätzlich sind medizinische Behandlungskosten für akut auftretende oder sich verschlechternde Erkrankungen im Ausland gedeckt. Spezifische Ausschlüsse für bekannte, erwartete Erkrankungen können gemäß AVB VB-RKS 2025 (JRV-A) gelten. |
Coverage duration limit | Für die Visitor Insurance Incoming-Reiseversicherung beträgt die maximale Reisedauer 90 Tage. Für Standard-Reiseschutz-Produkte mit Auslandskrankenversicherung gilt eine maximale Reisedauer von 365 Tagen pro Reise. Jahresschutz-Produkte decken einzelne Reisen bis zu 62 Tagen innerhalb von 12 Monaten. | Die standardmäßige maximale versicherte Reisedauer beträgt 42 Tage pro Reise bei Jahresprodukten, erweiterbar auf 84 Tage gegen Aufpreis. Einzelreiseprodukte (KomplettSchutz, Urlaubsschutz) decken Reisen bis zu 31 Tagen. Versicherungsschutz endet bei Rückkehr oder Erreichen der maximalen Versicherungsdauer. | Nicht verfugbar | Die maximale Reisedauer pro Einzelreise beträgt 62 Tage. Die Jahrespolice deckt beliebig viele Reisen innerhalb von 365 Tagen ab (ab Vertragsabschluss, nicht Kalenderjahr). Erstreckt sich eine Reise über 62 Tage hinaus, besteht Leistungspflicht nur für die ersten 62 Tage. Endet das Versicherungsjahr während der Reise, besteht der Versicherungsschutz fort, sofern der Vertrag nicht gekündigt wird. |
| Nachweise und nachste Schritte | ||||
Direktzahlungsregel | Im Falle eines Krankenhausaufenthalts kann die Allianz dem Krankenhaus gegenüber eine Kostengarantie ausstellen. Nach Meldung des medizinischen Notfalls verrechnet die Allianz direkt mit den Partner-Leistungsträgern vor Ort sowie mit der Sozialversicherung. Eine digitale Bezahlkarte (hi.health) steht zur Verfügung, sodass Versicherte nicht in Vorleistung gehen müssen. | Der Versicherer organisiert und übernimmt die Kosten für den medizinisch notwendigen Heimtransport (inkl. Ambulanzjet) zu 100 %. Stationäre Behandlungskosten im Ausland werden bis EUR 1.000.000 gedeckt. Die versicherte Person muss die 24-Stunden-Notrufnummer ehestmöglich kontaktieren, bevor stationäre, tagesklinische oder wiederholt ambulante Behandlung, Heimtransport, Überführung Verstorbener oder Bestattungen am Ereignisort notwendig werden. Nichtbenachrichtigung kann zu Leistungskürzung führen. | Der Versicherer erteilt Krankenhäusern auf Antrag Kostendeckungszusagen und führt die Verrechnung direkt durch. Bei Notfall- und Heimtransporten organisiert und übernimmt die 24-Stunden-Notrufzentrale die Kosten direkt. Versicherte, die Kosten selbst bezahlen und bei denen Sozialversicherungsschutz besteht, müssen die Kosten zuerst bei der Sozialversicherung einreichen; andernfalls reduziert sich die Ersatzleistung um 20 %. | Im Premium-Tarif übernimmt HanseMerkur 100% der Behandlungskosten direkt ohne vorherige Erstattung durch die Krankenkasse; kein Selbstbehalt. Im Sorglos-Tarif gilt ein Selbstbehalt von 20%, wenn die Kosten nicht zuerst bei der gesetzlichen/privaten Krankenversicherung eingereicht werden. |
Zuletzt gepruft | 13.05.2026 | 13.05.2026 | 13.05.2026 | 13.05.2026 |