Kaskoversicherung
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| Merkmal / Kategorie | Allianz 12.05.2026 Details offnen | Debeka 12.05.2026 Details offnen | ERGO 12.05.2026 Details offnen | Generali 12.05.2026 Details offnen |
|---|---|---|---|---|
| Uberblick | ||||
Versicherer | Allianz Deutschland AG | Debeka Krankenversicherungsverein a. G. / Debeka Versicherungsgruppe | ERGO Group AG | Generali Deutschland AG |
Online-Abschluss | Ja | Ja | Ja | Ja |
24/7 Assistance | Ja | Nein | Ja | Ja |
Startpreis | 8 € | — | — | — |
Abrechnungsbasis | annual | annual | annual | annual |
Alleinstellungsmerkmale |
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IPID | Nicht verfugbar | IPID | Nicht verfugbar | Nicht verfugbar |
Versicherungsbedingungen | ||||
| Leistungen | ||||
Fahrzeugschaden | Covered | Covered | Covered | Covered |
Totalschaden | Covered | Covered | Covered | Covered |
Teilschaden | Covered | Covered | Covered | Covered |
Diebstahl & Raub | Covered | Covered | Covered | Covered |
Glasschaden | Covered | Covered | Covered | Covered |
Naturgefahren | Covered | Covered | Covered | Covered |
Vandalismus | Covered | Covered | Covered | Covered |
Pannenhilfe | Optional | Optional | Optional | Optional |
Ersatzfahrzeug | Für die Dauer der Reparatur in einer Partnerwerkstatt von Allianz Direct wird ein Ersatzwagen der kleinsten Kategorie gestellt (in der Vollkasko-Grundleistung enthalten, nicht bei Glasschäden und nicht bei gewählter freier Werkstattwahl). Bei Wahl der optionalen Mobilitätsgarantie (Teil A.4) wird ein Mietwagen organisiert, wenn das Fahrzeug am Schadentag nicht fahrbereit gemacht werden kann; alternativ Fahrtkostenerstattung bis 30 EUR/Tag. | Optional | Optional | Optional |
Fahrerunfall | Optional | Optional | Ausgeschlossen | Optional |
| Wichtige Bedingungen | ||||
Driver age experience limit | In den Allianz Direct Versicherungsbedingungen (05/2025) ist kein ausdrückliches Mindestalter oder Mindestfahrerfahrung festgelegt. Es gilt die allgemeine Obliegenheit, dass der Fahrer die erforderliche Fahrerlaubnis für die Fahrzeugklasse besitzen muss (Teil B Ziffer 8). Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit und Leistungskürzungen gelten unabhängig vom Alter. | Die AKB schreiben kein Mindestalter oder eine Mindestfahrerfahrung für den Kaskoversicherungsschutz vor. Das Alter des jüngsten Fahrers ist jedoch ein Beitragsberechnungsmerkmal (Anhang 2, Ziff. 1.5). Jungfahrerzuschläge werden über die Tarifstruktur berücksichtigt. Eine Sondereinstufung in SF-½ für Fahrer unter 25 Jahren in Ausbildung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich (AKB I.2.2.1). | In der AKB ist kein explizites Mindestalter für die Kaskoversicherung vorgesehen. Der Rabattschutz kann jedoch nur vereinbart werden, wenn der jüngste Fahrer das 23. Lebensjahr vollendet hat (AKB L.4). Fahrer unter 23 Jahren führen in der Regel zu höheren Beiträgen durch die Tarifgruppeneinordnung (AKB K.5, K.7). | Die Kaskobedingungen (AKB) enthalten kein Mindestalter für Fahrer. Der Versicherungsschutz wird nicht aufgrund des Fahreralters eingeschränkt. Bei Erstabschluss ohne Schadenverlaufsübernahme beginnt die Einstufung in SF-Klasse 0 oder SF-Klasse 1/2 (bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen). Eine Führerscheinsonderregelung ermöglicht nach 3 Jahren Fahrerlaubnisbesitz und schadenfreiem Verlauf eine bessere Einstufung aus SF-Klasse 0. |
Repair network requirements | Reparaturen müssen in einer von Allianz Direct ausgewählten Partnerwerkstatt durchgeführt werden. Der Versicherte muss sich vor der Reparatur bei Allianz Direct melden. Wählt der Versicherte ohne triftigen Grund eine andere Werkstatt, wird die Erstattung auf 70 % der erforderlichen und tatsächlich angefallenen Reparaturkosten gekürzt. Bei Wahl der optionalen freien Werkstattwahl (Teil A.3) kann der Versicherte jede geeignete Fachwerkstatt frei wählen ohne Kürzung, erhält jedoch keinen Ersatzwagen. | Bei vereinbarter Werkstattbindung wählt Debeka eine geeignete DEKRA-zertifizierte Partnerwerkstatt aus seinem Netzwerk von über 1.400 Werkstätten in Deutschland aus und übernimmt die Reparaturkosten vollständig. Lässt der Versicherungsnehmer das Fahrzeug in einer anderen Werkstatt reparieren, werden nur 85 % der ersatzfähigen tatsächlich angefallenen Reparaturkosten erstattet. Die Werkstattbindung führt zu einer deutlichen Beitragsreduzierung. Für geleaste Fahrzeuge und Tesla-Fahrzeuge ist kein Unfallreparatur-Service (Werkstattbindung) verfügbar (AKB A.2.8.4, offizielle Versicherungswebsite). | Mit dem optionalen Baustein Werkstattbonus (Werkstattbindung) muss der Versicherungsnehmer ERGO die Werkstattauswahl überlassen. ERGO vermittelt eine zertifizierte Premium-Werkstatt (TÜV Süd und DEKRA zertifiziert). Die Reparatur erfolgt nach Herstellervorgaben mit Originalersatzteilen und 6-jähriger Garantie auf alle ausgeführten Arbeiten. Ein Hol- und Bringservice ist inbegriffen. Wird der Pkw nicht in der von ERGO bestimmten Werkstatt repariert, wird die Entschädigung um 20 Prozent, mindestens 100 Euro, gekürzt. Ohne Werkstattbonus hat der Versicherungsnehmer freie Werkstattwahl (AKB E.5). | Bei vereinbartem WerkstattservicePLUS (Werkstattbindung): Generali wählt im Schadenfall die Werkstatt aus dem Partnernetz aus. Nimmt der Versicherungsnehmer eigenständig eine andere Werkstatt ohne Vorabkontakt zur Generali, reduziert sich die Ersatzleistung auf 85 % der berechneten Kosten. Zusatzleistungen (Transport, Ersatz-Pkw, Fahrzeugreinigung, kostenloser Rücktransport im 50-km-Umkreis) entfallen bei Nutzung einer eigenen Werkstatt. Werkstattbindung gilt nicht bei Totalschaden oder bei Schäden, die sich außerhalb Deutschlands ereignet haben und nicht in Deutschland repariert werden. Ohne Werkstattbindung kann der Versicherungsnehmer die Werkstatt frei wählen. |
Territorial scope | Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Mit einer internationalen Versicherungskarte (Grüne Karte) erstreckt sich der Schutz auch auf die dort genannten und nicht durchgestrichenen nichteuropäischen Länder. | Der Kaskoversicherungsschutz gilt innerhalb der geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zur Europäischen Union gehören (AKB A.2.5). Die Grüne Karte erweitert den Kfz-Haftpflichtschutz auf benannte außereuropäische Länder (AKB A.1.4.2). Die Werkstattbindungsregelungen gelten nur für Schadensfälle in Deutschland oder Unfälle im Ausland mit anschließender Reparatur in Deutschland (AKB A.2.8.4). | Der Versicherungsschutz gilt in den geografischen Grenzen Europas sowie in außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. In der Kfz-Haftpflicht gilt bei höherer gesetzlicher Mindestdeckung im Ausland automatisch der höhere Schutz. Der Auslandsschadenschutz für die Vollkasko (Unfall im Ausland mit einem ausländisch versicherten Kfz) ist als optionaler Baustein (Ersatzfahrzeug Plus) zubuchbar (AKB M.1, E.3). | Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören (AKB A.2.4). Dies umfasst alle EU-Mitgliedstaaten sowie deren überseeische Gebiete innerhalb des EU-Geltungsbereichs. |
Anti theft requirements | In den Allianz Direct Versicherungsbedingungen (05/2025) sind keine ausdrücklichen Anforderungen an Diebstahlsicherungen genannt. Es gilt jedoch die allgemeine Schadenminderungspflicht des Versicherten. Grob fahrlässige Ermöglichung der Entwendung ist vom Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit ausgenommen; in solchen Fällen kann der Versicherer die Leistung anteilig kürzen. | Die AKB schreiben keine spezifischen Diebstahlsicherungsvorrichtungen als Versicherungsvoraussetzung vor. Unbefugter Gebrauch ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Täter zur Nutzung berechtigt war oder mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurde. Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug nicht zum Eigengebrauch, zur Veräußerung oder unter Eigentumsvorbehalt überlassen wurde. Grobe Fahrlässigkeit bei der Ermöglichung eines Diebstahls (z. B. Schlüssel im unverschlossenen Fahrzeug) kann zu einer quotenmäßigen Kürzung der Entschädigungsleistung führen (AKB A.2.17.1, A.2.2.2). | In der AKB sind keine spezifischen Diebstahlsicherungsanforderungen als Bedingung für die Kaskodeckung bei Diebstahl festgelegt. Jedoch müssen außerhalb des Fahrzeugs aufbewahrte Teile (z.B. Rädersatz, Ladekabel) unter Verschluss gehalten werden, um versichert zu sein. Während der Ruheversicherung muss das Fahrzeug in einem Einstellraum oder auf einem umfriedeten Abstellplatz abgestellt werden (AKB E.1, N.1). | Für Pkw, Taxen, Mietwagen, Selbstfahrervermietfahrzeuge und Campingfahrzeuge gilt: War das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Diebstahls nicht mit einer selbstschärfenden elektronischen Wegfahrsperre ausgestattet, vermindert sich die Entschädigung bei Zerstörung oder Verlust infolge Diebstahls um 10 %. Die Regelung über die Selbstbeteiligung bleibt hiervon unberührt. |
Claim notification deadline | In der Kaskoversicherung ist der Versicherte verpflichtet, jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung führen kann, unverzüglich anzuzeigen. Bei Entwendung des Fahrzeugs, von Fahrzeugteilen oder Fahrzeugzubehör muss der Versicherte dies Allianz Direct und der Polizei unverzüglich anzeigen. Entwendungs-, Brand- oder Wildschäden über 500 EUR sind der Polizei unverzüglich zu melden. Außerdem muss der Versicherte vor Beginn der Verwertung oder Reparatur des Fahrzeugs die Weisungen von Allianz Direct einholen. | Jedes Schadensereignis, das zu einer Leistung führen kann, ist innerhalb einer Woche zu melden (E.1.1). Bei Fahrzeugdiebstahl ist die Meldung unverzüglich in Textform zu erstatten (E.3.1). Entwendungs-, Brand- oder Wildschäden über 1.000 Euro sind unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen (E.3.3). Die Zahlung erfolgt innerhalb von 2 Wochen nach Feststellung der Zahlungspflicht und Entschädigungshöhe; bei Entwendung frühestens nach einem Monat ab Eingang der Schadensanzeige (AKB E.1.1, E.3.1, E.3.3, A.2.15). | Jedes Schadensereignis muss ERGO unverzüglich gemeldet werden. Bei Entwendung muss die Anzeige in Textform (Brief, Fax, E-Mail) erfolgen. Bei Diebstahl, Brand oder Zusammenstoß mit Tieren ist die Polizei ebenfalls unverzüglich zu informieren. Wird das Fahrzeug innerhalb eines Monats nach Schadensanzeige wiedergefunden, muss der Versicherungsnehmer es zurücknehmen, sofern zumutbar. Der Schadenservice ist rund um die Uhr unter 0800 3746-310 oder über www.ergo.de erreichbar (AKB H.5). | Allgemeine Pflicht: Jedes Schadenereignis ist innerhalb einer Woche bei Generali anzuzeigen (E.1.1.1). Bei Entwendung des Fahrzeugs oder mitversicherter Teile: unverzügliche Anzeige in Textform erforderlich (abweichend von der allgemeinen Regelung, gemäß E.1.3.1). Polizeiliche Anzeige erforderlich, wenn Entwendungsschaden, Brandschaden oder Schaden durch Zusammenstoß mit Tieren den Betrag von 500 EUR übersteigt (E.1.3.3). Vor Reparatur oder Verwertung: Weisungen der Generali einholen, soweit Umstände dies gestatten (E.1.3.2). Bei Diebstahl, Raub, Brand, Explosion und Wildtierschäden: sofortige Polizeianzeige erforderlich. Verstöße gegen Meldepflichten können zu Leistungskürzung oder -verweigerung führen. |
Deductible rules | Eine Selbstbeteiligung wird je Schadenereignis abgezogen, sofern im Versicherungsvertrag vereinbart (ersichtlich aus dem Versicherungsschein). Bei Reparatur eines Glasbruchschadens an der Scheibenverglasung ohne Scheibenaustausch wird keine Selbstbeteiligung abgezogen. Die in Produktkommunikationen genannte Standard-Selbstbeteiligung beträgt 500 EUR für die Vollkasko und 150 EUR für die Teilkasko, andere Beträge sind vereinbar. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag. | In der Teilkasko: Wahl zwischen 0 Euro und 150 Euro Selbstbeteiligung je Schadensfall. In der Vollkasko: Wahl zwischen 150 Euro, 300 Euro, 500 Euro oder 1.000 Euro Selbstbeteiligung je Schadensfall. Die vereinbarte Selbstbeteiligung wird von jeder Entschädigungsleistung abgezogen. Ausnahme: Steinschlagreparaturen an der Windschutzscheibe durch eine Debeka-Partnerwerkstatt (nicht durch Scheibenaustausch) werden ohne Selbstbeteiligungsabzug abgerechnet (AKB A.2.13, offizielle FAQ). | Die vereinbarte Selbstbeteiligung wird bei jedem Schadensfall von der Entschädigung abgezogen. Die Höhe ist dem Versicherungsschein zu entnehmen. Bei mehreren über einen Vertrag versicherten Fahrzeugen gilt die vereinbarte Selbstbeteiligung für jedes Fahrzeug und jeden Schadensfall gesondert. Bei Reparatur (nicht Austausch) der Windschutzscheibe wird auf die Selbstbeteiligung verzichtet, sofern die Reparaturkosten die vereinbarte Selbstbeteiligung nicht übersteigen. Bei Vollkaskoschadenregulierung im Ausland mit einem nicht in Deutschland versicherten Kfz und voller Haftung des Unfallgegners wird auf die Selbstbeteiligung verzichtet (AKB E.5). | Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese für jedes versicherte Fahrzeug und jedes Schadenereignis gesondert abgezogen (AKB A.2.5.9.1). Ausnahme: Wird ein Glasbruchschaden durch Reparatur (nicht Austausch) beseitigt, werden die Reparaturkosten ohne Abzug der Selbstbeteiligung ersetzt (A.2.5.9.2). Bei der Vollkasko Premium gilt die Selbstbeteiligung nicht für Aufwendungen für mobile Navigationsgeräte (A.2.5.9.4). Bei Schutzbriefleistungen im Rahmen der Kaskoversicherung entfällt die Selbstbeteiligung (A.2.5.9.3). Die Höhe der Selbstbeteiligung ergibt sich aus dem Versicherungsschein; typische Bandbreite: 150 EUR bis 1.000 EUR je nach Fahrzeug und Tarifwahl. |
| Nachweise und nachste Schritte | ||||
Direktzahlungsregel | Allianz Direct bietet keine direkte Zahlung an Werkstätten als Standardleistung an; Reparaturen erfolgen in einer von Allianz Direct gewählten Werkstatt, wobei der Versicherungsnehmer den Reparaturauftrag selbst erteilt. Wählt der Versicherte ohne triftigen Grund eine Werkstatt außerhalb des Partnernetzwerks, wird die Erstattung auf 70 % der erforderlichen und tatsächlich angefallenen Reparaturkosten gekürzt. | Bei vereinbarter Werkstattbindung übernimmt Debeka die Reparaturkosten direkt gegenüber der Partnerwerkstatt; andernfalls erfolgt eine Erstattung an den Versicherungsnehmer nach Vorlage der Rechnung. Bei Totalschaden oder Entwendung zahlt Debeka den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert innerhalb von 2 Wochen nach Feststellung des Anspruchs (AKB A.2.15). Keine Direktzahlung an Dritte für Fahrzeugschäden. | Bei vereinbartem Werkstattbonus zahlt ERGO die Reparaturkosten direkt an die zertifizierte Partnerwerkstatt; ohne Werkstattbindung erfolgt die Auszahlung an den Versicherungsnehmer nach Schadenfeststellung. Die Zahlung erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung der Zahlungspflicht und Schadenhöhe (AKB E.6). | Generali zahlt direkt an den Versicherungsnehmer nach Feststellung der Zahlungspflicht und der Schadenhöhe; Zahlung spätestens innerhalb von zwei Wochen. Bei Entwendung frühestens nach Ablauf eines Monats nach Eingang der Schadenanzeige. Auf Verlangen können angemessene Vorschüsse gezahlt werden, wenn die Leistungspflicht feststeht, die Höhe aber nicht binnen eines Monats ermittelt werden kann. |
Zuletzt gepruft | 12.05.2026 | 12.05.2026 | 12.05.2026 | 12.05.2026 |